Zivile und militärische Nutzung des Flughafens Hohn bei Rendsburg (2)
der Abgeordneten Frau Beer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf dem Flugplatz Hohn/ Krummenort neben den Flugzeugen des Lufttransportgeschwaders 63 auch Luftfahrzeuge der CONDOR bzw. der Gesellschaft für Zielflugdarstellung stationiert sind?
Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, daß diese Zielflugdarstellungsflugzeuge, es handelt sich um die Typen Fiat G.91 und Gates Lear Jet, ohne rechtliche Genehmigung auf dem Flugplatz Hohn/Krummenort stationiert sind?
Beabsichtigt die Bundesregierung, nachträglich ein entsprechendes Genehmigungsverfahren einzuleiten bzw. durchzuführen?
Ist das Ergebnis der der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung seitens der Bundesregierung zugesagten Prüfung, ob der Flugplatz Hohn/Krummenort zivil genutzt werden darf, von der Tatsache abhängig, daß die o. g. Zielflugdarstellungsflugzeuge ohne Genehmigung auf dem Flugplatz stationiert sind?
Gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Betriebszeiten der auf dem Flugplatz stationierten Zielflugdarstellungsflugzeuge?
Ist seitens der zuständigen Behörde im Bereich der beiden Einflugschneisen des Flugplatzes Hohn/Krummenort ein Bodenuntersuchungsverfahren zwecks Feststellung des Niederschlages von Emissionen durch Luftfahrzeuge durchgeführt worden?
Wenn nein, wann und in welchem Umfang soll eine solche Bodenuntersuchung durchgeführt werden?