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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Umweltgefahren durch "verlorengegangene" Atomwaffen und Atomreaktoren (G-SIG: 11005042)

Im Meer versunkene Atomwaffen und Reaktoren, Möglichkeiten der Bergung, Umwelt- und Terrorismusrisiko, Vereinbarungen zur Registrierung derartiger Unfälle

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

22.03.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/631425.01.90

Umweltgefahren durch ,verlorengegangene` Atomwaffen und Atomreaktoren

der Abgeordneten Dr. Ehmke (Bonn), Schäfer (Offenburg), Adler, Bachmaier, Blunck, Dr. Böhme (Unna), Dr. von Bülow, Conradi, Fischer (Homburg), Dr. Hartenstein, Kastner, Kiehm, Dr. Klejdzinski, Dr. Kübler, Leidinger, Lennartz, Menzel, Müller (Düsseldorf), Reimann, Reuter, Dr. Schöfberger, Schütz, Stahl (Kempen), Waltemathe, Weiermann, Dr. Wernitz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der Untergang eines sowjetischen U-Bootes im nördlichen Eismeer im Frühjahr dieses Jahres hat in der Weltöffentlichkeit zu Diskussionen über mögliche Auswirkungen und Folgen dieser Unfälle geführt. In die Überlegungen zu potentiellen Auswirkungen müssen sowohl von Schiffen und U-Booten transportierte Atombomben als auch atomare Atomreaktoren in U-Booten und Marineflugzeugen einbezogen werden.

Die jüngst in Washington veröffentlichte Studie der Umweltorganisation Greenpeace über „Schiffsunfälle 1945 bis 1988" spricht von mindestens 50 seit 1945 gesunkenen Atomsprengköpfen und zehn atomaren Atomreaktoren insbesondere amerikanischer und sowjetischer Seestreitkräfte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele solcher Unfälle sind bisher bekannt, um welche Objekte handelt es sich, und wann sind die Unfälle im einzelnen passiert?

2

Wieviel Atomwaffen sind aus Abstürzen von Marineflugzeugen im Meer versunken?

3

Welche Arten von Waffen und Reaktoren lagern auf dem Meeresgrund?

4

Wie viele Atomwaffen bzw. Atomreaktoren konnten bisher wieder geborgen werden?

5

Wie hoch waren die Kosten der Bergung bzw. Bergungsversuche?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die durch die nicht geborgenen Atomwaffen und Reaktoren verursachte mögliche Strahlenbelastung?

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das jeweilige Ausmaß der Strahlenbelastung durch nicht geborgene Atomwaffen und -reaktoren vor, und wie beurteilt sie diese Erkenntnisse?

7

Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, daß terroristische Einzeltäter oder Gruppen sich der am Meeresboden lagernden Atomwaffen bemächtigen könnten?

8

Welche möglichen weiteren Gefahren können in der Zukunft aus diesen atomaren Waffen und Reaktoren entstehen, und wie hoch wird dieses Umweltrisiko eingeschätzt?

9

Besteht ein internationaler Informationsaustausch über die Art der Unfälle und deren potentiellen Gefahren, und wäre eine Vereinbarung über die zentrale Registrierung solcher Unfälle möglich oder gar notwendig?

10

Tritt die Bundesregierung für eine solche Vereinbarung ein oder nimmt sie sich anderweitig der Begrenzung der durch solche Unfälle drohenden Gefahren an?

Bonn, den 24. Januar 1990

Dr. Ehmke (Bonn) Schäfer (Offenburg) Adler Bachmaier Blunck Dr. Böhme (Unna) Dr. von Bülow Conradi Fischer (Homburg) Dr. Hartenstein Kastner Kiehm Dr. Klejdzinski Dr. Kübler Leidinger Lennartz Menzel Müller (Düsseldorf) Reimann Reuter Dr. Schöfberger Schütz Stahl (Kempen) Waltemathe Weiermann Dr. Wernitz Dr. Vogel und Fraktion

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