Ausbau Flugplatz Wittmundhafen (2)
der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wie der Presse zu entnehmen war, hat die Gesellschaft „Osterfeld" mit Sitz in Aurich ein Grundstück im Ausbaubereich des Flugplatzes Wittmundhafen erworben, um es der weiteren landwirtschaftlichen Nutzung zu erhalten. Der Verkehrsausschuß des Landkreises Aurich versagte die Genehmigung für den Kauf. In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Aurich erhielt der Landkreis, in der 2. Instanz vor dem Oberlandesgericht Oldenburg die Gesellschaft „Osterfeld" recht. Das OLG Oldenburg stellt in seinem Urteil ausdrücklich fest, daß die Entscheidung der bisherigen durchgehenden Rechtsprechung des Gerichts entspricht. Trotz somit fehlender materieller Erfolgsaussichten legte die Bezirksregierung Weser-Ems nunmehr Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein und erhielt für die Begründung der Beschwerde eine Frist bis zum 20. Februar 1990 vom BGH eingeräumt.
Der Ausbau des Flughafens ist aber bereits für das Jahr 1990 vorgesehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist dieses Planungsziel weiterhin vorgesehen? Wenn nicht, welcher genaue Baubeginn ist nunmehr geplant?
Welche Behörden und Institutionen müssen außer dem Landkreis Aurich und dem Land Niedersachsen zu diesem Ausbauvorhaben gehört werden?
Welche der o. g. Stellen haben ihre Stellungnahmen bereits abgegeben?
Wann ist mit dem Abschluß des Anhörungsverfahrens zu rechnen?
Wann ist mit der genauen Planbezeichnung durch das Bundesministerium der Verteidigung - zu rechnen?
Auf wessen Weisung hin und auf welcher juristischen Grundlage hat der Kreistag des Landkreises Aurich sich eindeutig gegen die Erweiterung des Flugplatzes Wittmundhafen ausgesprochen und entschieden hat, das Verfahren um den Grundstückskauf durch die Gesellschaft „Osterfeld" nach der Entscheidung des OLG nicht weiterführen zu wollen - die Bezirksregierung Weser-Ems den Prozeß übernommen und Rechtsmittel beim BGH eingelegt?