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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Disziplinarmaßnahmen gegen Soldaten des DARMSTÄDTER SIGNALS (G-SIG: 11005106)

Bewertung des sog. Soldatenurteils des Frankfurter Landgerichts vom 20.10.1989 nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung, Haltung der Bevölkerung und der Mehrheit der Soldaten zum nuklearen Teil der westlichen Militärstrategie, Disziplinarverfahren gegen Unterzeichner des Darmstädter Signals vom 7.11.1989

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

08.05.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/688906.04.90

Disziplinarmaßnahmen gegen Soldaten des DARMSTÄDTER SIGNALS

der Abgeordneten Dr. Däubler-Gmelin, Dr. von Bülow, Erler, Bachmaier, Becker-Inglau, Dr. Pick, Schmidt (München), Schütz, Singer, Stiegler, Wiefelspütz, Dr. de With, Dr. Ehmke (Bonn), Bahr, Duve, Gansel, Dr. Glotz, Renger, Dr. Scheer, Dr. Soell, Stobbe, Dr. Timm, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Wieczorek-Zeul, Wischnewski, Würtz, Matthäus-Maier, Dr. Nöbel, Schmidt (Nürnberg), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Selten hat ein Gerichtsurteil neben harter sachlicher Kritik soviel Schelte und Polemik erfahren wie das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 20. Oktober 1989. Mit dem „Soldatenurteil" ist ein Arzt, der alle Soldaten als „potentielle Mörder" bezeichnet hatte, vom Vorwurf der Beleidigung und der Volksverhetzung freigesprochen worden.

Ohne die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, bewertete der Generalinspekteur der Bundeswehr in „bundeswehr aktuell" die Haltung des Gerichts als unerträglich und unbegreiflich, der Bundesminister der Verteidigung sprach von einer menschenverachtenden Äußerung, die den Soldaten zum potentiellen Mörder erkläre.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt kommt in seiner Urteilsbegründung zu dem Ergebnis, daß die Äußerung, Soldaten, seien potentielle Mörder, zwar eine Ehrverletzung der Soldaten darstelle, daß diese jedoch in einer breite Teile der Öffentlichkeit erfassenden Diskussion um die Rechtfertigung des Einsatzes von Nuklearwaffen als Ausfluß der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit im konkreten Falle ohne Strafe bleiben müsse. Bis zur Stunde sieht sich der Bundesminister der Verteidigung außerstande, nach der Urteilsschelte durch die Amtsleitung nun auch das Urteil in seinen wesentlichen Gründen den Angehörigen der Bundeswehr bekanntzumachen.

Der Arbeitskreis DARMSTÄDTER SIGNAL, ein Zusammenschluß von Berufs- und Zeitsoldaten, der sich schon seit geraumer Zeit mit den aus der Nuklearstrategie der NATO für Soldaten sich ergebenden Gewissensnöten befaßt, hat das Urteil in Kenntnis der schriftlichen Urteilsbegründung positiv gewürdigt. In einer Erklärung anläßlich des 6. Hardtberg-Gesprächs des DARMSTÄDTER SIGNALS gaben 21 Berufs- und Zeitsoldaten am 7. November 1989 folgende Erklärung ab:

  • Wir Soldaten des Arbeitskreises DARMSTÄDTER SIGNAL begrüßen das sogenannte „Soldatenurteil" der 29. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt vom 20. Oktober 1989. Zum einen ist der Kampf der Meinungen das Lebenselement unserer Gesellschaft, zum anderen halten wir die Aussage „Alle Soldaten sind potentielle Mörder" inhaltlich für richtig. Gerade die immer noch gültige Strategie der atomaren Abschreckung bringt uns in Gewissensnot, weil sie bei ihrem Versagen zum massenhaften unterschiedslosen Töten zwingt.
  • Im Gegensatz zum Bundesministerium der Verteidigung halten wir eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Urteil und seiner Begründung sowohl außerhalb als auch innerhalb der Bundeswehr für notwendig. Wir Staatsbürger in Uniform brauchen keinen besonderen Ehrenschutz!

Das Bundesministerium der Verteidigung wies erst im Dezember 1989 die zuständigen Disziplinarvorgesetzten an, das Verhalten der Unterzeichner dieser „Erklärung" einer disziplinarischen Würdigung zu unterziehen und das Ergebnis zu melden.

Zwischenzeitlich wurden einzelne Unterzeichner mit Disziplinarmaßnahmen (Geldbuße, Strenger Verweis) belegt, von dienstlichen Beförderungen ausgenommen oder von Dienstposten abgelöst.

Andere Unterzeichner sind von ihren Dienstvorgesetzten massiv eingeschüchtert worden. Den Unterzeichnern der Erklärung vom 7. November 1989 wird kameradschaftswidriges Verhalten, Verletzung der Pflicht zur Zurückhaltung bei politischer Betätigung sowie Schädigung ihrer Vorgesetztenautorität vorgeworfen.

Nach Auffassung der Fraktion der SPD verletzt das Vorgehen des Bundesministeriums der Verteidigung die Grundsätze der Inneren Führung. Das Ministerium tabuisiert die Auseinandersetzung in der Truppe über den Einsatz von Nuklearwaffen. Statt zu Aufklärung und fairer Diskussion zu befähigen, mißbraucht das Minsterium die Informationsorgane für Bundeswehrangehörige zu einseitiger Urteilsschelte, setzt damit leichtfertig das Ansehen der rechtsprechenden Gewalt bei den Soldaten aufs Spiel und unterdrückt mit einer Vielfalt von Disziplinarmaßnahmen das auch in der Bundeswehr unabdingbare Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

I. 1. Sieht sich die Bundesregierung nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung des Landgerichts Frankfurt im sogenannten Soldatenurteil in der Lage, von der voreiligen Urteilsschelte abzurücken, die sie in Unkenntnis dieser Begründung in vielfältiger Form abgegeben hatte?

2. Was hindert den Bundesminister der Verteidigung bis zum heutigen Tage daran, den Soldaten und Bediensteten der Bundeswehr nicht nur seine Urteilsschelte, sondern auch eine von amtlicher Einflußnahme freie Unterrichtung über die Abwägungen des Landgerichts Frankfurt zum Konflikt zwischen berechtigtem Schutz der Ehre des Soldaten und dem grundgesetzlichen Schutz der Meinungsfreiheit zukommen zu lassen?

3. Wie läßt es sich mit den Grundsätzen der Inneren Führung vereinbaren, daß der Generalinspekteur und der Bundesminister der Verteidigung bis heute eine objektive Information verweigern?

4. Trifft es zu, daß der Generalinspekteur der Bundeswehr seinen Rücktritt für den Fall in Aussicht gestellt hat, daß das sogenannte Soldatenurteil rechtskräftig wird, und wenn ja, wann gedenkt er diesen bedeutsamen Schritt ins Werk zu setzen?

5. Weshalb glaubt die Bundesregierung, die in der Urteilsbegründung des Landgerichts Frankfurt vorgenommene Rechtsgüterabwägung nicht hinnehmen zu können, wonach die Behauptung des Arztes, alle Soldaten seien potentielle Mörder, zwar objektiv eine Beleidigung der Soldaten darstelle, jedoch im konkreten Falle in der erregten öffentlichen Diskussion um die Nuklearrüstung als Ausdruck der Meinungsfreiheit straflos bleiben müsse?

6. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung nicht sogar das begrüßenswerte Ergebnis einer auf die Vielfalt der Meinungen stolzen Demokratie, wenn auch Soldaten der Bundeswehr sich ebenso wie nach Meinungsumfragen rund 70 Prozent aller Amerikaner, Franzosen und Deutschen gegen den nuklearen Teil der westlichen Strategie mit der Androhung des Ersteinsatzes von Nuklearwaffen wenden?

7. Wann sieht sich die Bundesregierung imstande, die bisher noch geheimgehaltene Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr in München zu veröffentlichen, nach der über 90 Prozent der Mannschaften, rund 65 Prozent der Unteroffiziere und 35 Prozent der Offiziere der Bundeswehr im Gegensatz zur geltenden NATO-Strategie den Einsatz von Nuklearwaffen für unter keinen Umständen vertretbar halten?

8. Kommt nicht auch der Soldat der Bundeswehr, der im Ernstfall den Befehl zum Einsatz nuklearer Waffen zu befolgen hat, zwangsläufig in die im Frankfurter Soldatenurteil gewogene Konfliktlage, als potentieller Mörder im nicht juristischen Sinne mißbraucht zu werden?

9. Ist nicht die Weigerung der Bundesregierung, die Genfer Zusatzprotokolle zum Kriegsvölkerrecht mit dem Verbot der unterschiedslosen Kriegführung gegen zivile wie militärische Ziele vorbehaltlos zu unterzeichnen, ein Beweis dafür, daß die westliche Strategie dem Soldaten die Konfliktlage, in der er zum potentiellen Mörder an einer wehrlosen Zivilbevölkerung werden kann, nicht ersparen will und kann?

10. Kommt nicht auch nach Auffassung der Bundesregierung in der Unterstützung des Frankfurter Soldatenurteils durch die im DARMSTÄDTER SIGNAL zusammengeschlossenen Soldaten der Bundeswehr genau die Auffassung zum Ausdruck, die die Mehrheit der Bevölkerung wie die Mehrheit der Soldaten der Bundeswehr teilt: daß der Nuklearwaffeneinsatz nahezu ausnahmslos zu einer nicht hinnehmbaren Ausrottung großer Teile der wehrlosen Bevölkerung führen muß und die Soldaten damit nicht nur zu potentiellen, sondern in der Volkswertung sogar zu tatsächlichen Mördern macht?

11. Zeigt nicht auch nach Auffassung der Bundesregierung die deutsche Geschichte, daß immer wieder Soldaten politisch mißbraucht wurden und damit zu Mördern in der Ausdrucksweise des Volkes wurden? Wurden nicht auch die Piloten des Zweiten Weltkrieges, die im Vorgriff auf die Vernichtungsmacht von Nuklearwaffen Bomberangriffe gegen die Zivilbevölkerung deutscher wie alliierter Städte flogen, gegen ihren Willen zu Mördern?

II. 1. Wie viele Soldaten der Bundeswehr sind derzeit mit Disziplinarverfahren konfrontiert, weil sie am 7. November 1989 die Erklärung des DARMSTÄDTER SIGNALS unterzeichnet haben?

2. Sind bereits „Disziplinarmaßnahmen" oder „Erzieherische Maßnahmen" ausgesprochen worden? Wenn ja, in wie vielen Fällen und in welcher Form?

3. Wurden dienstliche Fördermaßnahmen (z. B. Beförderung, Verwendung auf einem anderen/höherwertigen Dienstposten) ausgesetzt? Wenn ja, in wie vielen Fällen und für welche Fördermaßnahmen?

4. Ist es zutreffend, daß der Bundesminister der Verteidigung persönlich in die Entscheidung über den Verfahrensablauf sowie in einzelne Verfahren eingegriffen hat?

5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Unterzeichnung der Erklärung des DARMSTÄDTER SIGNALS vom 7. November 1989 einer disziplinarischen Würdigung zu unterziehen ist? Wenn ja, mit welcher Begründung?

6. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sich ein Soldat „kameradschaftswidrig" verhält, wenn er die Aussage „Alle Soldaten sind potentielle Mörder" dem Inhalt nach für richtig hält, und wie begründet die Bundesregierung ggf. ihre Auffassung?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung den in einem Disziplinarverfahren geäußerten Vorhalt, ein Soldat schädige die Vorgesetztenautorität, wenn er ein Urteil gutheiße, das von höheren Vorgesetzten als verletzend empfunden werde?

8. Stellt es nach Auffassung der Bundesregierung eine Verletzung der Zurückhaltungspflicht dar, wenn ein Soldat der Bundeswehr außerhalb des Dienstes zu dem „Soldatenurteil" so Stellung nimmt, wie es die „Erklärung" des DARMSTÄDTER SIGNALS vom 7. November 1989 ausweist, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

9. Stellt die Hinzufügung des Dienstgrades bei der Unterzeichnung dieser „Erklärung" nach Auffassung der Bundesregierung eine Dienstpflichtverletzung dar, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung den Hinweis einzelner Unterzeichner, sie hätten durch die inkriminierte „Erklärung" der ihnen in § 8 Soldatengesetz auferlegten Pflicht entsprochen, für die demokratische Grundordnung einzutreten?

11. Trifft es zu, daß in einzelnen Fällen zuständige Disziplinarvorgesetzte, die in der Unterzeichnung der „Erklärung" keine Dienstpflichtverletzung zu erkennen vermochten und daher die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme nicht beabsichtigen, von vorgesetzten Dienststellen angewiesen wurden, ihre Entscheidung zu überprüfen?

12. Hält die Bundesregierung es für vereinbar mit der dem Soldaten obliegenden Pflicht zur Zurückhaltung bei politischer Betätigung, wenn dieser in übelster Form polemische Urteilsschelte an dem Frankfurter „Soldatenurteil" übt? Wenn nein, in wie vielen Fällen sind wegen eines derartigen Verhaltens Disziplinarverfahren gegen Soldaten, insbesondere Offiziere und Unteroffiziere, eingeleitet worden?

Fragen23

1

Sieht sich die Bundesregierung nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung des Landgerichts Frankfurt im sogenannten Soldatenurteil in der Lage, von der voreiligen Urteilsschelte abzurücken, die sie in Unkenntnis dieser Begründung in vielfältiger Form abgegeben hatte?

2

Was hindert den Bundesminister der Verteidigung bis zum heutigen Tage daran, den Soldaten und Bediensteten der Bundeswehr nicht nur seine Urteilsschelte, sondern auch eine von amtlicher Einflußnahme freie Unterrichtung über die Abwägungen des Landgerichts Frankfurt zum Konflikt zwischen berechtigtem Schutz der Ehre des Soldaten und dem grundgesetzlichen Schutz der Meinungsfreiheit zukommen zu lassen?

3

Wie läßt es sich mit den Grundsätzen der Inneren Führung vereinbaren, daß der Generalinspekteur und der Bundesminister der Verteidigung bis heute eine objektive Information verweigern?

4

Trifft es zu, daß der Generalinspekteur der Bundeswehr seinen Rücktritt für den Fall in Aussicht gestellt hat, daß das sogenannte Soldatenurteil rechtskräftig wird, und wenn ja, wann gedenkt er diesen bedeutsamen Schritt ins Werk zu setzen?

5

Weshalb glaubt die Bundesregierung, die in der Urteilsbegründung des Landgerichts Frankfurt vorgenommene Rechtsgüterabwägung nicht hinnehmen zu können, wonach die Behauptung des Arztes, alle Soldaten seien potentielle Mörder, zwar objektiv eine Beleidigung der Soldaten darstelle, jedoch im konkreten Falle in der erregten öffentlichen Diskussion um die Nuklearrüstung als Ausdruck der Meinungsfreiheit straflos bleiben müsse?

6

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung nicht sogar das begrüßenswerte Ergebnis einer auf die Vielfalt der Meinungen stolzen Demokratie, wenn auch Soldaten der Bundeswehr sich ebenso wie nach Meinungsumfragen rund 70 Prozent aller Amerikaner, Franzosen und Deutschen gegen den nuklearen Teil der westlichen Strategie mit der Androhung des Ersteinsatzes von Nuklearwaffen wenden?

7

Wann sieht sich die Bundesregierung imstande, die bisher noch geheimgehaltene Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr in München zu veröffentlichen, nach der über 90 Prozent der Mannschaften, rund 65 Prozent der Unteroffiziere und 35 Prozent der Offiziere der Bundeswehr im Gegensatz zur geltenden NATO-Strategie den Einsatz von Nuklearwaffen für unter keinen Umständen vertretbar halten?

8

Kommt nicht auch der Soldat der Bundeswehr, der im Ernstfall den Befehl zum Einsatz nuklearer Waffen zu befolgen hat, zwangsläufig in die im Frankfurter Soldatenurteil gewogene Konfliktlage, als potentieller Mörder im nicht juristischen Sinne mißbraucht zu werden?

9

Ist nicht die Weigerung der Bundesregierung, die Genfer Zusatzprotokolle zum Kriegsvölkerrecht mit dem Verbot der unterschiedslosen Kriegführung gegen zivile wie militärische Ziele vorbehaltlos zu unterzeichnen, ein Beweis dafür, daß die westliche Strategie dem Soldaten die Konfliktlage, in der er zum potentiellen Mörder an einer wehrlosen Zivilbevölkerung werden kann, nicht ersparen will und kann?

10

Kommt nicht auch nach Auffassung der Bundesregierung in der Unterstützung des Frankfurter Soldatenurteils durch die im DARMSTÄDTER SIGNAL zusammengeschlossenen Soldaten der Bundeswehr genau die Auffassung zum Ausdruck, die die Mehrheit der Bevölkerung wie die Mehrheit der Soldaten der Bundeswehr teilt: daß der Nuklearwaffeneinsatz nahezu ausnahmslos zu einer nicht hinnehmbaren Ausrottung großer Teile der wehrlosen Bevölkerung führen muß und die Soldaten damit nicht nur zu potentiellen, sondern in der Volkswertung sogar zu tatsächlichen Mördern macht?

11

Zeigt nicht auch nach Auffassung der Bundesregierung die deutsche Geschichte, daß immer wieder Soldaten politisch mißbraucht wurden und damit zu Mördern in der Ausdrucksweise des Volkes wurden? Wurden nicht auch die Piloten des Zweiten Weltkrieges, die im Vorgriff auf die Vernichtungsmacht von Nuklearwaffen Bomberangriffe gegen die Zivilbevölkerung deutscher wie alliierter Städte flogen, gegen ihren Willen zu Mördern?

1

Wie viele Soldaten der Bundeswehr sind derzeit mit Disziplinarverfahren konfrontiert, weil sie am 7. November 1989 die Erklärung des DARMSTÄDTER SIGNALS unterzeichnet haben?

2

Sind bereits „Disziplinarmaßnahmen" oder „Erzieherische Maßnahmen" ausgesprochen worden? Wenn ja, in wie vielen Fällen und in welcher Form?

3

Wurden dienstliche Fördermaßnahmen (z. B. Beförderung, Verwendung auf einem anderen/höherwertigen Dienstposten) ausgesetzt? Wenn ja, in wie vielen Fällen und für welche Fördermaßnahmen?

4

Ist es zutreffend, daß der Bundesminister der Verteidigung persönlich in die Entscheidung über den Verfahrensablauf sowie in einzelne Verfahren eingegriffen hat?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Unterzeichnung der Erklärung des DARMSTÄDTER SIGNALS vom 7. November 1989 einer disziplinarischen Würdigung zu unterziehen ist? Wenn ja, mit welcher Begründung?

6

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sich ein Soldat „kameradschaftswidrig" verhält, wenn er die Aussage „Alle Soldaten sind potentielle Mörder" dem Inhalt nach für richtig hält, und wie begründet die Bundesregierung ggf. ihre Auffassung?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung den in einem Disziplinarverfahren geäußerten Vorhalt, ein Soldat schädige die Vorgesetztenautorität, wenn er ein Urteil gutheiße, das von höheren Vorgesetzten als verletzend empfunden werde?

8

Stellt es nach Auffassung der Bundesregierung eine Verletzung der Zurückhaltungspflicht dar, wenn ein Soldat der Bundeswehr außerhalb des Dienstes zu dem „Soldatenurteil" so Stellung nimmt, wie es die „Erklärung" des DARMSTÄDTER SIGNALS vom 7. November 1989 ausweist, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

9

Stellt die Hinzufügung des Dienstgrades bei der Unterzeichnung dieser „Erklärung" nach Auffassung der Bundesregierung eine Dienstpflichtverletzung dar, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung den Hinweis einzelner Unterzeichner, sie hätten durch die inkriminierte „Erklärung" der ihnen in § 8 Soldatengesetz auferlegten Pflicht entsprochen, für die demokratische Grundordnung einzutreten?

11

Trifft es zu, daß in einzelnen Fällen zuständige Disziplinarvorgesetzte, die in der Unterzeichnung der „Erklärung" keine Dienstpflichtverletzung zu erkennen vermochten und daher die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme nicht beabsichtigen, von vorgesetzten Dienststellen angewiesen wurden, ihre Entscheidung zu überprüfen?

12

Hält die Bundesregierung es für vereinbar mit der dem Soldaten obliegenden Pflicht zur Zurückhaltung bei politischer Betätigung, wenn dieser in übelster Form polemische Urteilsschelte an dem Frankfurter „Soldatenurteil" übt? Wenn nein, in wie vielen Fällen sind wegen eines derartigen Verhaltens Disziplinarverfahren gegen Soldaten, insbesondere Offiziere und Unteroffiziere, eingeleitet worden?

Bonn, den 4. April 1990

Dr. Däubler-Gmelin Dr. von Bülow Erler Bachmaier Becker-Inglau Dr. Pick Schmidt (München) Schütz Singer Stiegler Wiefelspütz Dr. de With Dr. Ehmke (Bonn) Bahr Duve Gansel Dr. Glotz Renger Dr. Scheer Dr. Soell Stobbe Dr. Timm Verheugen Voigt (Frankfurt) Wieczorek-Zeul Wischnewski Würtz Matthäus-Maier Dr. Nöbel Schmidt (Nürnberg) Dr. Vogel und Fraktion

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