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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Umsetzung der vom Bundesminister für Verkehr verfügten Untersuchung über die Strecke Euskirchen-Bad Münstereifel (Erfttalbahn) der Deutschen Bundesbahn (G-SIG: 11005110)

Aufhebung des Stillegungsverfahrens für die Erfttalbahn im November 1989, jährliches betriebswirtschaftliches Defizit, Finanzierungsbeiträge für den Erhalt der Erfttalbahn, neue Trägergesellschaft, Übergabepreis, Taktverkehr

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

02.05.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/691511.04.90

Umsetzung der vom Bundesminister für Verkehr verfügten Untersuchung über die Strecke Euskirchen — Bad Münstereifel (Erfttalbahn) der Deutschen Bundesbahn

des Abgeordneten Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Umsetzung der vom Bundesminister für Verkehr verfügten Untersuchung über die Strecke Euskirchen — Bad Münstereifel (Erfttalbahn) der Deutschen Bundesbahn

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Warum hat der Bundesminister für Verkehr das von der Deutschen Bundesbahn schon eingeleitete Stillegungsverfahren für die Erfttalbahn im November 1989 aufgehoben?

2

Welche Schritte haben Bundesregierung und Deutsche Bundesbahn seitdem im Hinblick auf die Strecke unternommen?

3

Welche Ergebnisse hat die vom Bundesminister für Verkehr angeordnete Untersuchung erbracht, die unter Berücksichtigung des im Einzugsbereich der Strecke erreichbaren Reisendenpotentials prüfen sollte, „inwieweit durch Attraktivitätsverbesserungen eine Steigerung des Verkehrsaufkommens, durch Rationalisierungsmaßnahmen eine Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und eine Rückverlagerung schienenparalleler Busverkehre möglich sind. Dabei soll auch geprüft werden, wie sich durchgehende Zugverbindungen von/nach Köln und Bonn auf die Nachfrage auswirken" (Brief von Bundesminister Seiters an den Vorsitzenden der Fraktion der CDU im Stadtrat von Bad Münstereifel, vgl. Kölnische Rundschau vom 20. Dezember 1989)?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß der gemeinsame Ausschuß „Deutsche Bundesbahn — Land Nordrhein-Westfalen" am 23. August 1989 beschlossen hat, die Erfttalbahn stillzulegen?

5

Wie hoch ist bisher das jährliche betriebswirtschaftliche Defizit der Deutschen Bundesbahn für den Betrieb der Strecke (mit und ohne Güterverkehr)?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Bereitschaft bei der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und den betroffenen Kommunen (Städte Bad Münstereifel und Euskirchen, Kreis Euskirchen) vorhanden ist, eigene Finanzierungsbeiträge für den Erhalt der Erfttalbahn aufzubringen?

7

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Erhalt der Strecke durch eine neue Trägergesellschaft in mehrheitlich kommunaler Hand zu sichern?

8

Welche Investitionen sollte die Deutsche Bundesbahn nach Meinung der Bundesregierung vor Übergabe der Strecke an eine neue Trägergesellschaft vornehmen, und welcher Übergabepreis wäre angemessen?

9

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands und des Verkehrsclubs der Bundesrepublik Deutschland, durchgehende Zugverbindungen vom Ahrtal (Kreuzberg) bis Bad Münstereifel (über Bonn) im Taktverkehr einzurichten („Großes C")?

10

Wann ist mit einer abschließenden Stellungnahme des Bundesministers für Verkehr über die Zukunft der Erfttalbahn zu rechnen?

Bonn, den 10. Ap ril 1990

Weiss (München) Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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