Haltung der Bundesregierung zu den Beziehungen der Bayerischen Staatsregierung zu US-Militärs
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN
Nach Presseberichten haben sich der Kommandeur der 1. US-Panzerdivision in Ansbach und der Chef des Stabes im 7. US-Corps eines schweren Verstoßes gegen das NATO-Truppenstatut schuldig gemacht.
Dieses rechtswidrige Verhalten hat die Bayerische Staatsregierung offenkundig nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern aktiv gefördert (Frankfurter Rundschau vom 8. März 1990). Unabhängig davon, ob dies ein Einzelfall ist oder nur ein öffentlich bekanntgewordenes Beispiel für die „guten Beziehungen zwischen der Army und der CSU einerseits und Gerichten andererseits" (Frankfurter Rundschau), sehen sich die GRÜNEN in ihrer Vermutung über die Existenz informeller „deutschamerikanischer Komitees zur Vermeidung von Widerstand gegen Militärprojekte der US-Streitkräfte" (Drucksache 11/4694) bestätigt.
Neu in diesem Fall ist allerdings, daß eine Landesregierung nachhaltig auf Verteidigungsbelange der NATO, der USA und des Bundes und der amerikanischen Verbündeten Einfluß nimmt.
Fragen und Antworten7
Hat die Bundesregierung den Wahrheitsgehalt des FR-Artikels überprüft, wonach die Bayerische Landesregierung den zuständigen US-Militärdienststellen empfahl, mit der Redislozierung eines Hubschrauber-Bataillons nach Ansbach bis zum Abschluß der Kommunalwahlen in Bayern (März/April 1990). zu warten, weil andernfalls die Wahlchancen der örtlichen CSU sänken?
Hält die Bundesregierung die politische Einmischung amerikanischer Armee-Angehöriger in den bayerischen Kommunalwahlkampf für einen Verstoß gegen die Norm des Artikels II NATO-Truppenstatut, wonach Entsendestreitkräfte und ihr ziviles Gefolge sich „jeder politischen Tätigkeit im Aufnahmestaat zu enthalten" haben? Wenn ja, wie will sie dieses Verhalten sanktionieren? Wenn nein, warum nicht?
Welches Rechtsinstrumentarium steht der Bundesregierung zur Verfügung, um solche Eingriffe einer Landesregierung in NATO-, USA- und Bundesangelegenheiten abzumahnen und zukünftig zu verhindern?
An Spekulationen über interne Überlegungen der US-Streitkräfte im Zusammenhang mit der Rückkehr der z. Z. in Fort Hood (USA) übenden Soldaten des zweiten Ansbacher Kampfhubschrauberbataillons nach Katterbach beteiligt sich die Bundesregierung nicht.
Die Umstellung der beiden Bataillone von AH-12 COBRA auf AH-64 APACHE ist mit den zuständigen Bundesressorts abgestimmt. Damit hat die US-Seite ihre Verpflichtungen gegenüber der Bundesregierung erfüllt.
In den Ausführungen des bekanntgewordenen Inhalts eines Schreibens des örtlichen Kommandeurs an das US-Heereshauptquartier in Heidelberg finden sich keine Textpassagen, die ein Eingreifen der Bundesregierung in interne Vorgänge der US-Streitkräfte rechtfertigen.
Die Erwägungen zu einer Zwischenstationierung von UH-1-Transporthubschraubern in Katterbach sind nicht über das Stadium interner Überlegungen des US-Heeres hinausgekommen.
Sie wurden nicht mit der Bundesregierung erörtert und erst recht nicht realisiert.
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Verzögerung militärischer Planungen in Gesprächen mit der Bayerischen Landesregierung zu erörtern?
Sind der Bundesrepublik Deutschland durch diese Verzögerung verteidigungs- und sicherheitspolitische Nachteile entstanden? Wenn nicht, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über vergleichbare Zusammenhänge zwischen Wahlterminen und der Verzögerung militärischer Planungen im Bundesland Bayern vor?
Eine Verzögerung der Umrüstung der beiden Kampfhubschrauberbataillone in Katterbach ist bisher nicht eingetreten.
Sind aus diesem Vorgang Belastungen für das deutsch-amerikanische Verhältnis bekanntgeworden?
Vorgänge wie die Spekulation um die Umrüstung der in Katterbach stationierten Kampfhubschrauberverbände gehören zum Spektrum der in einer Demokratie üblichen Meinungsäußerungen.
Belastungen sind nicht eingetreten.