BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zu den Beziehungen der Bayerischen Staatsregierung zu US-Militärs (G-SIG: 11005121)

Intervention der bayerischen Landesregierung gegen die Verlegung eines Hubschrauber-Bataillons nach Ansbach bei US-Militärdienststellen im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen, Vereinbarkeit mit dem NATO-Truppenstatut

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

21.05.1990

Aktualisiert

26.07.2022

BT11/702023.04.1990

Haltung der Bundesregierung zu den Beziehungen der Bayerischen Staatsregierung zu US-Militärs

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/7020 23.04.90 Sachgebiet 57 Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN Haltung der Bundesregierung zu den Beziehungen der Bayerischen Staatsregierung zu US-Militärs Nach Presseberichten haben sich der Kommandeur der 1. US- Panzerdivision in Ansbach und der Chef des Stabes im 7. US- Corps eines schweren Verstoßes gegen das NATO-Truppenstatut schuldig gemacht. Dieses rechtswidrige Verhalten hat die Bayerische Staatsregierung offenkundig nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern aktiv gefördert (Frankfurter Rundschau vom 8. März 1990). Unabhängig davon, ob dies ein Einzelfall ist oder nur ein öffentlich bekanntgewordenes Beispiel für die „guten Beziehungen zwischen der Army und der CSU einerseits und Gerichten andererseits" (Frankfurter Rundschau), sehen sich die GRÜNEN in ihrer Vermutung über die Existenz informeller „deutsch-amerikanischer Komitees zur Vermeidung von Widerstand gegen Militärprojekte der US-Streitkräfte" (Drucksache 11/4694) bestätigt. Neu in diesem Fall ist allerdings, daß eine Landesregierung nachhaltig auf Verteidigungsbelange der NATO, der USA und des Bundes und der amerikanischen Verbündeten Einfluß nimmt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung: 1. Hat die Bundesregierung den Wahrheitsgehalt des FR-Artikels überprüft, wonach die Bayerische Landesregierung den zuständigen US-Militärdienststellen empfahl, mit der Redislozierung eines Hubschrauber-Bataillons nach Ansbach bis zum Abschluß der Kommunalwahlen in Bayern (März/April 1990) zu warten, weil andernfalls die Wahlchancen der örtlichen CSU sänken? 2. Hält die Bundesregierung die politische Einmischung amerikanischer Armee-Angehöriger in den bayerischen Kommunalwahlkampf für einen Verstoß gegen die Norm des Artikels II NATO-Truppenstatut, wonach Entsendestreitkräfte und ihr ziviles Gefolge sich „jeder politischen Tätigkeit im Aufnahmestaat zu enthalten" haben? Drucksache 11/ 7020 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode Wenn ja, wie will sie dieses Verhalten sanktionieren? Wenn nein, warum nicht? 3. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Verzögerung militärischer Planungen in Gesprächen mit der Bayerischen Landesregierung zu erörtern? 4. Sind der Bundesrepublik Deutschland durch diese Verzögerung verteidigungs- und sicherheitspolitische Nachteile entstanden? Wenn nicht, warum nicht? 5. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über vergleichbare Zusammenhänge zwischen Wahlterminen und der Verzögerung militärischer Planungen im Bundesland Bayern vor? 6. Welches Rechtsinstrumentarium steht der Bundesregierung zur Verfügung, um solche Eingriffe einer Landesregierung in NATO-, USA- und Bundesangelegenheiten abzumahnen und zukünftig zu verhindern? 7. Sind aus diesem Vorgang Belastungen für das deutschamerikanische Verhältnis bekanntgeworden? Bonn, den 23. April 1990 Frau Schilling Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion]

Ähnliche Kleine Anfragen