Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/7020
23.04.90
Sachgebiet 57
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN
Haltung der Bundesregierung zu den Beziehungen der Bayerischen Staatsregierung
zu US-Militärs
Nach Presseberichten haben sich der Kommandeur der 1. US-
Panzerdivision in Ansbach und der Chef des Stabes im 7. US-
Corps eines schweren Verstoßes gegen das NATO-Truppenstatut
schuldig gemacht. Dieses rechtswidrige Verhalten hat die
Bayerische Staatsregierung offenkundig nicht nur billigend in Kauf
genommen, sondern aktiv gefördert (Frankfurter Rundschau vom
8. März 1990). Unabhängig davon, ob dies ein Einzelfall ist oder
nur ein öffentlich bekanntgewordenes Beispiel für die „guten
Beziehungen zwischen der Army und der CSU einerseits und
Gerichten andererseits" (Frankfurter Rundschau), sehen sich die
GRÜNEN in ihrer Vermutung über die Existenz informeller
„deutsch-amerikanischer Komitees zur Vermeidung von
Widerstand gegen Militärprojekte der US-Streitkräfte" (Drucksache
11/4694) bestätigt.
Neu in diesem Fall ist allerdings, daß eine Landesregierung
nachhaltig auf Verteidigungsbelange der NATO, der USA und des
Bundes und der amerikanischen Verbündeten Einfluß nimmt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung den Wahrheitsgehalt des FR-Artikels
überprüft, wonach die Bayerische Landesregierung den
zuständigen US-Militärdienststellen empfahl, mit der
Redislozierung eines Hubschrauber-Bataillons nach Ansbach bis zum
Abschluß der Kommunalwahlen in Bayern (März/April 1990)
zu warten, weil andernfalls die Wahlchancen der örtlichen CSU
sänken?
2. Hält die Bundesregierung die politische Einmischung
amerikanischer Armee-Angehöriger in den bayerischen
Kommunalwahlkampf für einen Verstoß gegen die Norm des Artikels II
NATO-Truppenstatut, wonach Entsendestreitkräfte und ihr
ziviles Gefolge sich „jeder politischen Tätigkeit im
Aufnahmestaat zu enthalten" haben?
Drucksache 11/ 7020 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Wenn ja, wie will sie dieses Verhalten sanktionieren?
Wenn nein, warum nicht?
3. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Verzögerung
militärischer Planungen in Gesprächen mit der Bayerischen
Landesregierung zu erörtern?
4. Sind der Bundesrepublik Deutschland durch diese
Verzögerung verteidigungs- und sicherheitspolitische Nachteile
entstanden?
Wenn nicht, warum nicht?
5. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über vergleichbare
Zusammenhänge zwischen Wahlterminen und der
Verzögerung militärischer Planungen im Bundesland Bayern vor?
6. Welches Rechtsinstrumentarium steht der Bundesregierung zur
Verfügung, um solche Eingriffe einer Landesregierung in
NATO-, USA- und Bundesangelegenheiten abzumahnen und
zukünftig zu verhindern?
7. Sind aus diesem Vorgang Belastungen für das
deutschamerikanische Verhältnis bekanntgeworden?
Bonn, den 23. April 1990
Frau Schilling
Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion]