Streckenstillegungen der Deutschen Bundesbahn im Schienenpersonennahverkehr
des Abgeordneten Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Wie ist der Stand der derzeit beim Bundesministerium für Verkehr anhängigen Verfahren zu den Streckenstillegungsvorhaben der Deutschen Bundesbahn?
Liegen die Stellungnahmen der Länder vor?
Wie lauten sie?
Wie wird bei jedem einzelnen Streckenstillegungsvorhaben dem Beschluß des Deutschen Bundestages Rechnung getragen, daß Grundlage einer Streckenstillegung nicht das zuletzt auf der Strecke verbliebene Reisendenaufkommen sein darf, sondern die im Rahmen eines regionalen Verkehrskonzeptes bei Einsatz moderner Fahrzeuge erreichbare Reisendenzahl?
Welche Reisendenzahl liegt den einzelnen Streckenstillegungsverfahren zugrunde?
Bis wann wird jeweils eine Entscheidung des Bundesministers für Verkehr vorliegen?
Die vorstehenden Fragen beziehen sich auf folgende Bahnstrecken:
Verfahren nach § 44 Bundesbahngesetz
- Tübingen — Entringen
- Bayreuth — Warmensteinach
- Nürnberg-Nordost — Gräfenberg
- Kulmbach — Thurnau
- Bremerhaven-Wulsdorf — Stade
- Bronnzell — Gersfeld
- Beienheim — Hungen
- Herdorf — Haiger
- Soltau — Buchholz
- Großdüngen — Bodenburg
- Seesen — Herzberg
- Mettmann — Wuppertal-Wichlinghausen
- Wuppertal-Vohwinkel — Wuppertal-Varresbeck
- Kleve — Kranenburg (Grenze)
- Kaiserslautern — Lauterecken-Grumbach
- Völklingen — Überherrn
- Homburg (Saar) — Reinheim
Verfahren nach § 14 Bundesbahngesetz
- Gessertshausen — Markt Wald
- Abzw. Schwedenschanze — Kötzting
- Bogen — Bogen Ost
- Wasserburg Bf. — Wasserburg Stadt
- Ebersberg — Wasserburg Bf.
- München-Moosach — München-Olympiastadion
- Neustadt — Floß
- Randen — Bassum
- Delmenhorst - Hesepe
- Kaarst — Neuss
- Neumünster — Heide
- Gerolstein — Mayen-West
- Herne — Herne-Rottbruch
- Opladen — Hilgen
Sind darüber hinaus noch weitere Streckenstillegungsverfahren beim BMV anhängig?