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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Zivilisationsverträglichkeit von Verteidigungsvorbereitungen im Frieden (G-SIG: 11005159)

Umweltbelastungen durch die Bundeswehr und die alliierten Streitkräfte sowie entsprechende Gegenmaßnahmen, u.a. Anwendung ziviler Abgasnormen für Bundeswehr-Kraftfahrzeuge, Ausrüstung der Energieversorgungszentralen mit modernen Immissionsfilteranlagen sowie Lärmschutz- und Bodenschutzmaßnahmen auf Schießplätzen; Aufhebung von Ausnahmeregelungen für die Bundeswehr im Umweltrecht; konzeptionelle Überlegungen zur Zivilisationsverträglichkeit der Verteidigung

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

10.09.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/721723.05.90

Zivilisationsverträglichkeit von Verteidigungsvorbereitungen im Frieden

der Abgeordneten Fuchs (Verl), Horn, Erler, Fuchs (Köln), Gerster (Worms), Heistermann, Dr. Klejdzinski, Kolbow, Koschnick, Leonhart, Steiner, Zumkley, Dr. von Bülow, Gansel, Dr. Götte, Kühbacher, Leidinger, Nagel, Opel, Dr. Scheer, Schulte (Hameln), Voigt (Frankfurt), Dr. Soell, Walther, Dr. Kübler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Der Friedensbetrieb von Streitkräften verursacht erhebliche Schäden an der natürlichen Umwelt und der menschlichen Gesundheit. Risiken entstehen sowohl für Soldaten als auch für die Zivilbevölkerung. Manche dieser Gefahren können die Überlebensfähigkeit der ganzen Menschheit berühren.

Unfälle mit atomgetriebenen und/oder mit Atomwaffen ausgerüsteten Fahrzeugen, Flugzeugen und Schiffen können jeden Erdteil treffen. Das jahrzehntelange Testen von Atomwaffen hat bereits zu nicht wiedergutzumachenden Schäden in globalem Maßstab geführt. Flugzeugabstürze in unmittelbarer Nähe von Atomkraftwerken haben die Gefahr zivil-militärischer Katastrophen deutlich gemacht.

Streitkräfte verbrauchen knappe Ressourcen.

Gifte und gefährliche Stoffe, Abfall und Sondermüll, Abgase und Lärm der Streitkräfte stellen eine zusätzliche Belastung dar für Boden, Wasser und Luft.

In der von der NATO-Informationsabteilung im Jahre 1971 herausgegebenen Schrift „Das Atlantische Bündnis und die Umweltkrise" hieß es schon vor fast zwanzig Jahren: „Das Überleben der menschlichen Gesellschaft in ihrer heutigen Form — vielleicht sogar das Überleben des Menschen überhaupt — wird heute durch ein neuartiges Phänomen bedroht: Die rapide Verschlechterung des ökologischen Systems des Erdballs." Dieser im Bündnis seit zwei Jahrzehnten erkannten Herausforderung müssen sich auch die Streitkräfte selbst stellen.

Die wachsende Gefährdung der Umwelt und des Weltklimas, die Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit und insbesondere Katastrophen und Beinahe-Katastrophen durch Unfälle bei militärischen Übungen, wie z. B. Tiefflügen, Verkehrsunfällen bei Manövern usw., haben auch die Bundeswehr und die verbündeten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland als Verursacher von Umweltbelastungen erkennbar gemacht.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:

Umweltbelastungen durch die Bundeswehr und die alliierten Streitkräfte

1. Von der Bundeswehr selbst in Auftrag gegebene Studien der Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft (IABG), deren Ergebnisse 1987 und 1989 bekannt wurden, haben erhebliche Mängel bei der Bundeswehr hinsichtlich der Beachtung von Umweltvorschriften offengelegt.

Welche Vorkehrungen trifft die Bundeswehr, um folgende Mängel zu beheben:

  • Mängel bei der Entsorgung von Altlasten, fehlendes Konzept für die Altlasten-Entsorgung;
  • Regelungsdefizit bei der Entsorgung von Sondermüll, insbesondere im Übungsbetrieb;
  • fehlende Anleitungen für die Beschaffung umweltfreundlicher Produkte;
  • fehlende konzeptionelle Überlegungen für die Abfallvermeidung;
  • unzureichende Regelung von Gefahrguttransporten;
  • unzureichende Infrastruktur für die Entsorgung der Bundeswehrliegenschaften;
  • unzureichende Berücksichtigung der Folgewirkungen von Stoffen bei Materialentwicklung, -einsatz und -entsorgung;
  • ein Mangel an Regelungen bei Kraftstoffumschlag im Gelände;
  • fehlendes Gerät zur Sanierung von Bodenverdichtungen nach militärischen Übungen mit schwerem Gerät;
  • Gefährdungspotential durch unsachgemäße Lagerung von Dekontaminationsmaterial;
  • Regelungsdefizite für die Lagerung gefährlicher Stoffe;
  • fehlende Kapazität und Ausrüstung für planmäßige Lärmpegelmessung und -überwachung bei den 300 Schießanlagen der Bundeswehr;
  • unzureichende infrastrukturelle Einrichtungen zur akustischen Absicherung von Triebwerksprobeläufen bei Flugzeugen und Panzern;
  • unzureichende Vorkehrungen zur Respektierung von Naturschutzgebieten, insbesondere bei freilaufenden Übungen;
  • fehlende Umweltschutzvorrichtungen für POL-Stoffe bei Instandsetzung im Gelände und Bergung von Altöl;
  • unzureichende Abwasseraufbereitung und Mängel in der Abwasser-Kanalisation?

2. Ist die Bundesregierung bereit, für die Kraftfahrzeuge der Bundeswehr die Abgasnormen für zivile Kraftfahrzeuge anzuwenden?

3. Wie viele Energieversorgungszentralen der Bundeswehr sind mit modernen Immissionsfilteranlagen ausgerüstet, und in welchem Zeitraum gedenkt die Bundesregierung, alle Kraftwerke der Bundeswehr mit solchen Anlagen auszurüsten?

4. Wie viele Truppen- und Standortübungsplätze, Standortschießanlagen und NATO-Schießplätze der Bundeswehr und der alliierten Streitkräfte befinden sich in Hörweite von Wohnsiedlungen, und gibt es Schießübungen außerhalb solcher Übungsplätze in unmittelbarer Nähe von Wohnsiedlungen?

Welche Maßnahmen zum Lärmschutz der in der Nähe von solchen Anlagen lebenden Bevölkerung hat die Bundesregierung bereits ergriffen, und welche weiteren Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen?

Ist die Bundesregierung bereit, Schießübungen außerhalb solcher Anlagen zu untersagen?

5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Bodenverseuchung durch Übungs- und Ausbildungsmunition auf Schießplätzen der Bundeswehr, und durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Problem zu beheben?

Ausnahmeregelungen für die Bundeswehr im Umweltrecht

6. In einer Reihe von Umweltgesetzen sind Ausnahmen für die Bundeswehr gesetzlich geregelt. Beabsichtigt die Bundesregierung, Initiativen zur Aufhebung folgender Ausnahmeregelungen zu ergreifen, oder falls nicht, wie begründet sie deren Fortbestand:

  • Bundesimmissionsschutzgesetz, § 60;
  • Abfallgesetz, insbesondere § 29 a Abs. 2;
  • Bundesnaturschutzgesetz, § 38;
  • Bundeswaldgesetz, § 45;
  • Chemikaliengesetz, § 24;
  • Wasserhaushaltsgesetz, § 17 a;
  • Benzinbleigesetz, § 8;
  • Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter, § 3 Abs. 5 und § 5 Abs. 5;
  • Luftverkehrsgesetz, § 30;
  • Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen bei Schiffen und Luftfahrzeugen, Artikel 5?

Konzeptionelle Überlegungen zur Zivilisationsverträglichkeit der Verteidigung

7. Gibt es Berechnungen über die Größenordnung der ökologischen Gesamtbelastung, die die Bundeswehr und die alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich Lärmentwicklung, Wasser-, Luft- und Bodenverschmutzung verursachen?

8. Bestandteil der sogenannten Stössel-Demarche aus dem Jahre 1980 war die Forderung der Vereinigten Staaten nach bundesdeutscher Finanzierung der von US-Militäreinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland ausgehenden Umweltbelastungen in Höhe von 2 Milliarden DM.

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Umweltbelastung, die die verbündeten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland verursachen, und auf welche Weise will sie diese Umweltbelastungen abstellen oder mindern?

9. Kann die Bundesregierung ausschließen, daß bei militärischen Flügen, Übungen und Manövern Atomkraftwerke, sonstige atomare Einrichtungen sowie Produktions- und Lagerstätten der chemischen Industrie beschädigt werden, und durch welche Vorschriften und Vorkehrungen erfolgt diese Gewährleistung?

10. Kann die Bundesregierung ausschließen, daß bei militärischen Flügen, Übungen und Manövern Umspannstationen, elektrische Überlandleitungen und andere für die Stromversorgung zentrale Einrichtungen beschädigt oder außer Betrieb gesetzt werden, und durch welche Vorschriften und Vorkehrungen erfolgt diese Gewährleistung?

11. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, daß die Bevölkerung in Zukunft nicht mehr durch gesundheitsgefährdenden Lärm durch militärische Tiefflüge und Übungen insbesondere bei Nacht belästigt wird?

12. Hält die Bundesregierung Zivilisationsverträglichkeit für ein Kriterium, an dem die Verteidigung im Frieden auch zu messen ist mit dem Ziel möglichst optimaler Verringerung von Umweltschädigung und Ressourcenverbrauch?

13. Ist die Bundesregierung bereit, auf dem Hintergrund der im Bündnis schon vor langer Zeit formulierten „Auffassung, daß der Nutzen, den die Beschäftigung des Bündnisses mit Fragen der menschlichen Umwelt erbringt, besonders geeignet wäre, die Grundlage für eine breiter angelegte Zusammenarbeit zwischen Ost und West auf diesem Gebiet abzugeben," (Schlußkommuniqué der Ministerkonferenz des Nordatlantikrates am 26./27. Mai 1970) innerhalb des Bündnisses darauf hinzuwirken, daß ökologische Fragen zum Gesprächsgegenstand zwischen den beiden Bündnissen werden?

14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die umfangreichen Vorbereitungen auf einen Verteidigungsfall, die in der Bundesrepublik Deutschland sowohl von der Bundeswehr als auch von den verbündeten Streitkräften vorgenommen werden, in Konflikt geraten mit dem Ziel, die natürliche Umwelt und die Gesundheit der Menschen umfassend zu schützen?

15. Ist die Bundesregierung bereit, eine Politik zu entwickeln, die bei veränderter Bedrohungslage dem Umweltschutz und der Zivilisationsverträglichkeit entsprechendes Gewicht gibt?

16. Ist die Bundesregierung bereit, schon jetzt bei Manövern und Übungen der Bundeswehr die Erfordernisse von Umwelt und Zivilisationsverträglichkeit stärker zu berücksichtigen?

Fragen16

1

Welche Vorkehrungen trifft die Bundeswehr, um folgende Mängel zu beheben: Mängel bei der Entsorgung von Altlasten, fehlendes Konzept für die Altlasten-Entsorgung; Regelungsdefizit bei der Entsorgung von Sondermüll, insbesondere im Übungsbetrieb; fehlende Anleitungen für die Beschaffung umweltfreundlicher Produkte; fehlende konzeptionelle Überlegungen für die Abfallvermeidung; unzureichende Regelung von Gefahrguttransporten; unzureichende Infrastruktur für die Entsorgung der Bundeswehrliegenschaften; unzureichende Berücksichtigung der Folgewirkungen von Stoffen bei Materialentwicklung, -einsatz und -entsorgung; ein Mangel an Regelungen bei Kraftstoffumschlag im Gelände; fehlendes Gerät zur Sanierung von Bodenverdichtungen nach militärischen Übungen mit schwerem Gerät; Gefährdungspotential durch unsachgemäße Lagerung von Dekontaminationsmaterial; Regelungsdefizite für die Lagerung gefährlicher Stoffe; fehlende Kapazität und Ausrüstung für planmäßige Lärmpegelmessung und -überwachung bei den 300 Schießanlagen der Bundeswehr; unzureichende infrastrukturelle Einrichtungen zur akustischen Absicherung von Triebwerksprobeläufen bei Flugzeugen und Panzern; unzureichende Vorkehrungen zur Respektierung von Naturschutzgebieten, insbesondere bei freilaufenden Übungen; fehlende Umweltschutzvorrichtungen für POL-Stoffe bei Instandsetzung im Gelände und Bergung von Altöl; unzureichende Abwasseraufbereitung und Mängel in der Abwasser-Kanalisation?

2

Ist die Bundesregierung bereit, für die Kraftfahrzeuge der Bundeswehr die Abgasnormen für zivile Kraftfahrzeuge anzuwenden?

3

Wie viele Energieversorgungszentralen der Bundeswehr sind mit modernen Immissionsfilteranlagen ausgerüstet, und in welchem Zeitraum gedenkt die Bundesregierung, alle Kraftwerke der Bundeswehr mit solchen Anlagen auszurüsten?

4

Wie viele Truppen- und Standortübungsplätze, Standortschießanlagen und NATO-Schießplätze der Bundeswehr und der alliierten Streitkräfte befinden sich in Hörweite von Wohnsiedlungen, und gibt es Schießübungen außerhalb solcher Übungsplätze in unmittelbarer Nähe von Wohnsiedlungen? Welche Maßnahmen zum Lärmschutz der in der Nähe von solchen Anlagen lebenden Bevölkerung hat die Bundesregierung bereits ergriffen, und welche weiteren Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen? Ist die Bundesregierung bereit, Schießübungen außerhalb solcher Anlagen zu untersagen?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Bodenverseuchung durch Übungs- und Ausbildungsmunition auf Schießplätzen der Bundeswehr, und durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Problem zu beheben?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, Initiativen zur Aufhebung folgender Ausnahmeregelungen zu ergreifen, oder falls nicht, wie begründet sie deren Fortbestand: Bundesimmissionsschutzgesetz, § 60; Abfallgesetz, insbesondere § 29 a Abs. 2; Bundesnaturschutzgesetz, § 38; Bundeswaldgesetz, § 45; Chemikaliengesetz, § 24; Wasserhaushaltsgesetz, § 17 a; Benzinbleigesetz, § 8; Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter, § 3 Abs. 5 und § 5 Abs. 5; Luftverkehrsgesetz, § 30; Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen bei Schiffen und Luftfahrzeugen, Artikel 5?

7

Gibt es Berechnungen über die Größenordnung der ökologischen Gesamtbelastung, die die Bundeswehr und die alliierten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich Lärmentwicklung, Wasser-, Luft- und Bodenverschmutzung verursachen?

8

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Umweltbelastung, die die verbündeten Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland verursachen, und auf welche Weise will sie diese Umweltbelastungen abstellen oder mindern?

9

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß bei militärischen Flügen, Übungen und Manövern Atomkraftwerke, sonstige atomare Einrichtungen sowie Produktions- und Lagerstätten der chemischen Industrie beschädigt werden, und durch welche Vorschriften und Vorkehrungen erfolgt diese Gewährleistung?

10

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß bei militärischen Flügen, Übungen und Manövern Umspannstationen, elektrische Überlandleitungen und andere für die Stromversorgung zentrale Einrichtungen beschädigt oder außer Betrieb gesetzt werden, und durch welche Vorschriften und Vorkehrungen erfolgt diese Gewährleistung?

11

In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, daß die Bevölkerung in Zukunft nicht mehr durch gesundheitsgefährdenden Lärm durch militärische Tiefflüge und Übungen insbesondere bei Nacht belästigt wird?

12

Hält die Bundesregierung Zivilisationsverträglichkeit für ein Kriterium, an dem die Verteidigung im Frieden auch zu messen ist mit dem Ziel möglichst optimaler Verringerung von Umweltschädigung und Ressourcenverbrauch?

13

Ist die Bundesregierung bereit, auf dem Hintergrund der im Bündnis schon vor langer Zeit formulierten „Auffassung, daß der Nutzen, den die Beschäftigung des Bündnisses mit Fragen der menschlichen Umwelt erbringt, besonders geeignet wäre, die Grundlage für eine breiter angelegte Zusammenarbeit zwischen Ost und West auf diesem Gebiet abzugeben," (Schlußkommuniqué der Ministerkonferenz des Nordatlantikrates am 26./27. Mai 1970) innerhalb des Bündnisses darauf hinzuwirken, daß ökologische Fragen zum Gesprächsgegenstand zwischen den beiden Bündnissen werden?

14

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die umfangreichen Vorbereitungen auf einen Verteidigungsfall, die in der Bundesrepublik Deutschland sowohl von der Bundeswehr als auch von den verbündeten Streitkräften vorgenommen werden, in Konflikt geraten mit dem Ziel, die natürliche Umwelt und die Gesundheit der Menschen umfassend zu schützen?

15

Ist die Bundesregierung bereit, eine Politik zu entwickeln, die bei veränderter Bedrohungslage dem Umweltschutz und der Zivilisationsverträglichkeit entsprechendes Gewicht gibt?

16

Ist die Bundesregierung bereit, schon jetzt bei Manövern und Übungen der Bundeswehr die Erfordernisse von Umwelt und Zivilisationsverträglichkeit stärker zu berücksichtigen?

Bonn, den 22. Mai 1990

Fuchs (Verl) Horn Erler Fuchs (Köln) Gerster (Worms) Heistermann Dr. Klejdzinski Kolbow Koschnick Leonhart Steiner Zumkley Dr. von Bülow Gansel Dr. Götte Kühbacher Leidinger Nagel Opel Dr. Scheer Schulte (Hameln) Voigt (Frankfurt) Dr. Soell Walther Dr. Kübler Dr. Vogel und Fraktion

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