Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/7595
19.07.90
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Fehlende Genehmigung für den Betrieb des NATO-Luft-Boden-Schießplatzes
Siegenburg und Brandrodung von 3 ha auf dem besagten Gebiet II
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß für den
Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg schon deswegen keine
gültige Genehmigung vorliegt, weil eine
Nutzungsänderung von Propeller- auf Strahlenflugzeuge vorgenommen
worden aber noch nicht einmal ein Antrag auf
Nutzungsänderung eingereicht worden ist?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Punkt rechtlich?
2. Welches sind die nach Aussage der Bundesregierung den
Luftfahrzeugbesatzungen bekannten bindenden Vorschriften?
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in dem
im Tower ausgelegten Beschwerdebuch Beschwerden über
die Abweichung der Flugrouten eingetragen sind, der
Bundesregierung jedoch keine Erkenntnisse darüber vorliegen?
4. a) Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vor Ort
zuständigen Stellen und auch der Landrat von Kelheim, die Untere
Naturschutzbehörde und das Bayerische
Umweltministerium sich für die Einstellung der Brandrodungsmaßnahmen
einsetzen?
b) Was veranlaßt die Bundesregierung, sich mit ihrer Antwort,
die Brandrodung sei „erforderlich", über die massiven
Bedenken der fachlich zuständigen zivilen Stellen
hinwegzusetzen?
c) Ist der Bundesregierung bewußt, daß sie sich mit der
Ansicht, die Brandrodungen seien erforderlich, über die
Empfehlungen des Bundesministers der Verteidigung
hinwegsetzt?
Siehe Broschüre „Bundeswehr und Umweltschutz", S. 32:
„Feuer — einfach aber tödlich. Gezieltes Abbrennen von
Vegetation sollte unterlassen werden. "
d) Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der US-
Luftwaffe nahezulegen, daß diese Empfehlung auch für den
Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg befolgt wird?
5. Wie beurteilt die Bundesregierung den Widerspruch in der
Antwort vom 7. Juni 1990, daß es sich bei der Übungsmunition
um ungefährliche Metallteile handele, es aber andererseits zur
Selbstentzündung kommen könne?
6. Wie beurteilt die Bundesregierung den Widerspruch, daß die
Brandrodungsmaßnahmen vor der Öffentlichkeit damit
angekündigt wurden, daß die Übungsmunition gefährlich sei,
während die Bundesregierung das Gegenteil behauptet?
7. a) Wie kommt die Bundesregierung zu der un richtigen
Antwort, der Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg liege nicht in
einem ausgewiesenen Landschafts- und
Naturschutzgebiet?
b) Hat die Bundesregierung es womöglich unterlassen,
Einblick in den vom Bayerischen Staatsministerium für
Landesentwicklung und Umweltfragen und dem Regionalen
Planungsverband Regensburg herausgegebenen
Regionalbericht Regensburg 1974 Karte 37, zu nehmen, woraus
hervorgeht, daß es sich bei dem betroffenen Gebiet
(Dürenbacher Forst) um ein Landschaftsschutzgebiet handelt?
c) Hat die Bundesregierung es versäumt, sich sachkundig zu
machen, daß inzwischen Teilbereiche dieses Gebietes als
Naturschutzgebiet ausgewiesen worden sind?
8. Hat die Bundesregierung - wie bereits von uns angefragt -
den betreffenden Gemeinden mittlerweile Einblick in die
Genehmigungen für
a) das rechtmäßige Bestehen des Platzes
b) den Flugbetrieb
gewährt?
9. Ist die Bundesregierung bereit, diese Genehmigung der
Fraktion DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag oder den
Vertretern/Vertreterinnen der GRÜNEN im Verteidigungsausschuß
vorzulegen?
10. a) Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, daß
auch nach den Veränderungen in Osteuropa auf
Übungswaffeneinsätze wie in Siegenburg nicht verzichtet werden
kann?
b) Welches Bedrohungsszenario liegt dieser Auffassung
zugrunde? -
c) Wie fällt eine aktuelle Güterabwägung der
Bundesregierung beim Vergleich zwischen dem Abhandenkommen der
„Bedrohung aus dem Osten" und der aktuellen
Gefährlichkeit solcher Übungswaffeneinsätze aus?
Bonn, den 19. Juli 1990
Frau Kelly
Hoss, Frau Dr. Vollmer und Fraktion]