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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Fehlende Genehmigung für den Betrieb des NATO-Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg und Brandrodung von 3 ha auf dem besagten Gebiet II (G-SIG: 11005203)

Nutzungsänderung von Propeller- auf Strahlenflugzeuge, Beschwerden über die Abweichung der Flugrouten, Brandrodungsmaßnahmen, Gefährlichkeit der Übungsmunition, Lage in einem ausgewiesenen Landschafts- und Naturschutzgebiet, Weiterführung der Übungswaffeneinsätze trotz der Veränderungen in Osteuropa

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

04.09.1990

Aktualisiert

26.07.2022

BT11/759519.07.1990

Fehlende Genehmigung für den Betrieb des NATO-Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg und Brandrodung von 3 ha auf dem besagten Gebiet II

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 11. Wahlperiode Drucksache 11/7595 19.07.90 Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN Fehlende Genehmigung für den Betrieb des NATO-Luft-Boden-Schießplatzes Siegenburg und Brandrodung von 3 ha auf dem besagten Gebiet II Wir fragen die Bundesregierung: 1. a) Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß für den Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg schon deswegen keine gültige Genehmigung vorliegt, weil eine Nutzungsänderung von Propeller- auf Strahlenflugzeuge vorgenommen worden aber noch nicht einmal ein Antrag auf Nutzungsänderung eingereicht worden ist? b) Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Punkt rechtlich? 2. Welches sind die nach Aussage der Bundesregierung den Luftfahrzeugbesatzungen bekannten bindenden Vorschriften? 3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in dem im Tower ausgelegten Beschwerdebuch Beschwerden über die Abweichung der Flugrouten eingetragen sind, der Bundesregierung jedoch keine Erkenntnisse darüber vorliegen? 4. a) Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vor Ort zuständigen Stellen und auch der Landrat von Kelheim, die Untere Naturschutzbehörde und das Bayerische Umweltministerium sich für die Einstellung der Brandrodungsmaßnahmen einsetzen? b) Was veranlaßt die Bundesregierung, sich mit ihrer Antwort, die Brandrodung sei „erforderlich", über die massiven Bedenken der fachlich zuständigen zivilen Stellen hinwegzusetzen? c) Ist der Bundesregierung bewußt, daß sie sich mit der Ansicht, die Brandrodungen seien erforderlich, über die Empfehlungen des Bundesministers der Verteidigung hinwegsetzt? Siehe Broschüre „Bundeswehr und Umweltschutz", S. 32: „Feuer — einfach aber tödlich. Gezieltes Abbrennen von Vegetation sollte unterlassen werden. " d) Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der US- Luftwaffe nahezulegen, daß diese Empfehlung auch für den Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg befolgt wird? 5. Wie beurteilt die Bundesregierung den Widerspruch in der Antwort vom 7. Juni 1990, daß es sich bei der Übungsmunition um ungefährliche Metallteile handele, es aber andererseits zur Selbstentzündung kommen könne? 6. Wie beurteilt die Bundesregierung den Widerspruch, daß die Brandrodungsmaßnahmen vor der Öffentlichkeit damit angekündigt wurden, daß die Übungsmunition gefährlich sei, während die Bundesregierung das Gegenteil behauptet? 7. a) Wie kommt die Bundesregierung zu der un richtigen Antwort, der Luft-Boden-Schießplatz Siegenburg liege nicht in einem ausgewiesenen Landschafts- und Naturschutzgebiet? b) Hat die Bundesregierung es womöglich unterlassen, Einblick in den vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und dem Regionalen Planungsverband Regensburg herausgegebenen Regionalbericht Regensburg 1974 Karte 37, zu nehmen, woraus hervorgeht, daß es sich bei dem betroffenen Gebiet (Dürenbacher Forst) um ein Landschaftsschutzgebiet handelt? c) Hat die Bundesregierung es versäumt, sich sachkundig zu machen, daß inzwischen Teilbereiche dieses Gebietes als Naturschutzgebiet ausgewiesen worden sind? 8. Hat die Bundesregierung - wie bereits von uns angefragt - den betreffenden Gemeinden mittlerweile Einblick in die Genehmigungen für a) das rechtmäßige Bestehen des Platzes b) den Flugbetrieb gewährt? 9. Ist die Bundesregierung bereit, diese Genehmigung der Fraktion DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag oder den Vertretern/Vertreterinnen der GRÜNEN im Verteidigungsausschuß vorzulegen? 10. a) Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, daß auch nach den Veränderungen in Osteuropa auf Übungswaffeneinsätze wie in Siegenburg nicht verzichtet werden kann? b) Welches Bedrohungsszenario liegt dieser Auffassung zugrunde? - c) Wie fällt eine aktuelle Güterabwägung der Bundesregierung beim Vergleich zwischen dem Abhandenkommen der „Bedrohung aus dem Osten" und der aktuellen Gefährlichkeit solcher Übungswaffeneinsätze aus? Bonn, den 19. Juli 1990 Frau Kelly Hoss, Frau Dr. Vollmer und Fraktion]

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