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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

-Ergänzende Fragen zur Antwort (Drucksache 11/4963) auf die Kleine Anfrage "Wehrtechnische Exporte bayerischer Firmen" (Drucksache 11/4741)- (G-SIG: 11005236)

Nutzung des roten Phosphors zur Nebelbildung, Unfälle bei der Bundeswehr mit Rauchkörpern bzw. Nebelmunition

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

14.09.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/773924.08.90

Ergänzende Fragen zur Antwort (Drucksache 11/4963) auf die Kleine Anfrage „Wehrtechnische Exporte bayerischer Firmen" (Drucksache 11/4741)

der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

In der Antwort zu Frage 1 wird der rote Phosphor als „ungiftig" bezeichnet. Der Hersteller von rotem Phosphor weist jedoch darauf hin, daß roter Phosphor an feuchter Atmosphäre Phosphorwasserstoffe (MAK-Wert für Phosphin 0,1 ppm), die als sehr giftig bezeichnet werden, entwickelt. Dieser Vorgang wird zur Nebelbildung ausgenutzt.

Ist dieser Vorgang der Bundesregierung bekannt und ist dieser genehmigt?

2

In einer Tageszeitung (TZ 19. bis 20. Mai 1990) wurde von einem Unfall bei der Bundeswehr in Ingolstadt, Lehrübung Hamburg, berichtet. Hierbei wurden zu Übungszwecken Rauchkörper, offensichtlich mit Zink-Chlorid-Nebel, eingesetzt.

Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorgang, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

3

Sind der Bundesregierung weitere Zwischenfälle im Umgang mit Rauchkörpern bzw. Nebelmunition bekannt?

4

Wie viele dieser Nebelmassen sind in den letzten zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland durch die wehrtechnische Industrie sowie durch die Bundeswehr zum Einsatz gelangt?

Bonn, den 24. August 1990

Frau Schilling Hoss, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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