Standortübungsplatz Lerchenfeld bei Ulm, militärisch genutzte Anlagen in Ulm und Truppenübungsplatz Münsingen
der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90
Vorbemerkung
Nachdem die Stärke der Bundeswehr im vereinigten Deutschland auf 370 000 Mann festgelegt wurde und sich die Ost-West-Beziehungen äußerst positiv entwickeln, herrscht in der Bevölkerung große Unsicherheit über das weitere Vorgehen der Bundeswehr hinsichtlich ihrer Liegenschaften.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
a) Hält die Bundesregierung weiterhin an der Erweiterung des Standortübungsplatzes Lerchenfeld bei Ulm fest?
b) Wenn ja, wie ist die Einstellung der Landkäufe rund um den Standortübungsplatz (laut einer Mitteilung der Stadt Ulm vom 14. August 1990) zu bewerten?
Wenn ja, ist die endgültige Entscheidung schon getroffen bzw. wird die Entscheidung noch in diesem Jahr (vgl. Drucksache 11/6606) getroffen?
c) Sollte die Entscheidung nicht mehr in diesem Jahr getroffen werden, wann rechnet die Bundesregierung mit einer endgültigen Entscheidung?
a) Trotz mehrfacher Anfragen (Drucksachen 11/6076 und 11/6606) wurde die Errichtung einer Schulschießanlage auf dem Lerchenfeld nicht erwähnt.
Welchen Grund gibt es dafür?
b) Steigt durch die Konzentration des Schießens an einem Ort und an der höchsten Stelle des Übungsplatzes Lerchenfeld die Belastung für die Anwohner?
c) Welche Waffen dürfen beim Schießen benutzt werden?
d) An welche Lärmschutzmaßnahmen ist gedacht?
a) Welche der in Ulm befindlichen Kasernen und militärischen Anlagen werden im Rahmen der allgemeinen Truppenreduzierung von der Bundeswehr geräumt?
b) Welche Möglichkeiten hat die Stadt Ulm, ihre Vorstellungen hinsichtlich der Veränderungen einzubringen bzw. wie wird die Stadt Ulm miteinbezogen?
c) Bekommt die Stadt Ulm auf freiwerdendes Gelände ein Vorkaufsrecht?
d) Hat die Stadt Ulm auf die Neubelegung der durch den Abzug der amerikanischen Soldaten aus Neu-Ulm in Ulm freiwerdenden Wohnungen eine Mitsprachemöglichkeit?
Besteht die Möglichkeit, die Wohnungen zu erwerben?
a) Hält die Bundesregierung auch nach der Truppenreduzierung und dem Teilabzug französischer Soldaten an der Größe des Truppenübungsplatzes Münsingen und an den dort geplanten Investitionen fest?
b) Wenn ja, mit welcher Begründung?
c) Wenn nein, wann werden Entscheidungen hinsichtlich einer Verkleinerung bzw. der Auflösung des Truppenübungsplatzes getroffen?
d) Wie werden die Anliegergemeinden miteingebunden?
Trotz angeblicher 300-m-Grenze bezüglich Tiefflug wird im Alb-Donau-Kreis und über Ulmer Gemarkung weiter unter 300 m tiefgeflogen.
Mit welcher Begründung?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für Anwohner, sich dagegen zu wehren?