Verkehrszentralregister
der Abgeordneten Daubertshäuser, Kretkowski, Antretter, Amling, Bamberg, Pauli, Wimmer (Eggenfelden), Dr. Riemer, Merker, Rösch, Dr. Zumpfort, Bergerowski und der Fraktionen der SPD und FDP
Vorbemerkung
Das Verkehrszentralregister soll zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssicherheit beitragen. Überwiegend werden in Flensburg aber Verstöße von allenfalls geringer Unfallgefährlichkeit eingetragen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Entwicklung im Bereich des Verkehrszentralregisters hat zu den Reformbemühungen der Bundesregierung geführt?
Welche Gründe haben dazu geführt, die ursprünglich angestellten Überlegungen zur völligen Aufgabe des Registers nicht weiter zu verfolgen?
Welche Auswirkungen auf das Verkehrszentralregister hat die jetzt zwischen BMV und BMJ abgestimmte Anhebung der Eintragungsgrenze für Verkehrsordnungswidrigkeiten auf 120 DM?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, aus Gründen der Kostenersparnis und der Arbeitserleichterung das Verkehrszentralregister mit dem Bundeszentralregister in Berlin (West) zusammenzulegen?
Plant die Bundesregierung Rechtsänderungen auch im Bereich des Bußgeldkatalogs und des Punktesystems?