Unfälle von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr
der Abgeordneten Curdt, Daubertshäuser, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Emmerlich, Ibrügger, Paterna, Peiter, Dr. Steger, Topmann, Fiebig, Hauck, Hoffie, Merker, Angermeyer, Paintner, Gärtner, Eimer (Fürth), Spitzmüller und der Fraktionen der SPD und FDP
Vorbemerkung
Im Straßenverkehr des Bundesgebiets verunglückten im Jahr 1977 523 120 Personen, davon 136 062 Kinder und Jugendliche. Die Zahl der Verunglückten unter 18 Jahre erhöhte sich gegenüber 1976 um 8142 Personen. Die Zahl der tödlich Verunglückten dieser Altersgruppe erhöhte sich von 2543 (1976) auf 2552.
Diese Zahlen, hinter denen schwerste Einzelschicksale stehen, weisen auf ein vorrangiges verkehrs- und rechtspolitisches Problem hin: auf die dringend erforderliche Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr und ihrer Rechtsstellung als Verletzte.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen13
Wie hat sich die Zahl der Verkehrsunfälle von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr von 1969 bis heute entwickelt,
— getrennt nach Altersgruppen und Geschlecht,
— nach Art der Verkehrsbeteiligung,
— nach Unfallursachen,
— innerhalb von Ortschaften, außerhalb von Ortschaften?
Wie sieht die Straßenverkehrsunfallstatistik für Kinder und Jugendliche in Ländern mit starker Verkehrsdichte im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland aus?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach Vorlage des Verkehrssicherheitsprogramms „Mehr Sicherheit auf unseren Straßen" mit welchem Erfolg eingeleitet
— für Verkehrsaufklärung und -erziehung,
— für die Zulassung von Personen zum Kraftfahrzeugverkehr sowie verkehrsregelnde und andere Vorschriften,
— für Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Kraftfahrzeuge,
— für straßenbauliche und straßenverkehrstechnische Maßnahmen,
— für Forschung?
Wie hoch lassen sich die finanziellen Aufwendungen von Bund und Ländern auf dem Gebiet der Verkehrserziehung und -aufklärung beziffern?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Maßnahmen und Versuche zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger
— durch Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung,
— durch bauliche Maßnahmen wie z. B. Unter- oder Überführungen,
— durch Ortsumgehungen?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Einrichtung von Spielstraßen für eine Verbesserung der Sicherheit für Kinder und Jugendliche, und welche Möglichkeiten einer Änderung dieses Konzepts sieht die Bundesregierung?
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung in einer weitgehenden Trennung des Verkehrsraums für Radfahrer und Kraftfahrzeuge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit? Befürwortet die Bundesregierung das Benutzen von Gehwegen durch radfahrende Kinder, soweit ein Radweg nicht vorhanden ist, und ist sie bereit, dies in die StVO aufzunehmen? Will die Bundesregierung regeln, ab welcher Altersstufe Kinder mit Fahrrädern auf reinen Verkehrsstraßen fahren dürfen? Welche Verbesserungen am Fahrrad selbst können nach Auffassung der Bundesregierung die Verkehrssicherheit noch verbessern?
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, durchgreifende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Schulbusverkehr zu ergreifen?
Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Verkehrssicherheit von mitfahrenden Kindern in Kraftfahrzeugen zu erhöhen, und welche Schritte hat die Bundesregierung hierzu bereits eingeleitet? Welchen Erfolg hat die Vorschrift gebracht, das Autofahren von Kindern nur noch auf Rücksitzen zuzulassen?
Welche verkehrserzieherischen und -aufklärerischen Maßnahmen erwägt die Bundesregierung über die bisher ergriffenen und eingeleiteten hinaus? Hält die Bundesregierung einen verstärkten Übergang zur Verkehrserziehung im tatsächlichen Verkehrsgeschehen für notwendig?
Wird die Bundesregierung in die Straßenverkehrs-Ordnung eine besondere Rücksichtspflicht der Verkehrsteilnehmer gegenüber Kindern aufnehmen?
Hält die Bundesregierung eine Einschränkung der Schadenersatzpflichtausschlußklausel des § 7 Abs. 2 des Straßenverkehrsgesetzes für den Fall der Tötung oder Verletzung eines Kindes für notwendig?
Durch welche sonstigen Maßnahmen auf dem Gebiete des Schadensersatzrechts, des Versicherungsrechts sowie des Straßenverkehrsrechts kann die Rechtsstellung von Kindern als Verkehrsunfallopfer gezielt verbessert werden?