Die Bundesregierung ist weiterhin bereit, im Einvernehmen und unter Mitwirkung der Kultusministerkonferenz der Länder Verhandlungen mit den Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland zu führen, um in Europa eine gestaffelte Sommerferienordnung zu schaffen, die dazu beiträgt, die Verkehrsengpässe im Ferienreiseverkehr zu vermeiden.
In der Vergangenheit ist diese Bereitschaft in dem Bestreben der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz zum Ausdruck gekommen, die Nachbarstaaten von Anfang an in die Bemühungen der Bundesrepublik um eine bessere Verkehrsregelung einzubeziehen.
Bereits an der großen Anhörung, welche die Kultusministerkonferenz im Frühjahr 1970 zur Ferienregelung für die Jahre 1972 bis 1978 veranstaltet hatte, waren Vertreter der Regierungen Belgiens, Frankreichs, Großbritanniens, der Niederlande, Österreichs und der Schweiz beteiligt. Die Nachbarstaaten wurden dann über die Sommerferienregelung für die Jahre bis 1978 unterrichtet.
Bei den Beratungen über die Ferienregelung für die Jahre 1979 bis 1986 hatte die Kultusministerkonferenz in Zusammenarbeit mit den Bundesministern für Verkehr und für Wirtschaft Ende 1976 und Anfang 1977 Gespräche mit der Regierung der Niederlande geführt mit dem Ziel, eine Abstimmung der Ferientermine der Niederlande und Nordrhein-Westfalens für den Zeitraum bis 1986 zu erreichen. Eine solche Abstimmung erwies sich besonders für die Jahre 1978 und 1984 als notwendig, da in beiden Jahren der Beginn der Sommerferien in den Niederlanden und in Nordrhein-Westfalen in derselben Woche liegt. Diese Abstimmung ist insoweit gelungen, als die Niederlande seit 1978 ihre Ferien in drei Blöcke aufteilen. Hierdurch wird auch ein künftiges zeitliches Zusammentreffen des Ferienbeginns der Niederlande und Nordrhein-Westfalens — sollte es vorkommen — erheblich geringere Auswirkungen auf den Straßenverkehr haben.
In den übrigen Jahren wird ein Zusammenfallen des Ferienbeginns zwischen den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen durch das in der Bundesrepublik eingeführte rollierende System vermieden.
Im Einvernehmen mit der Kultusministerkonferenz hat das Auswärtige Amt den unmittelbaren europäischen Nachbarstaaten und weiteren Staaten Mitte Februar 1979 über die deutschen Botschaften die Ferienregelung in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland bis 1986 mit der Bitte zugeleitet, von diesen Staaten deren aktuelle und langfristige Ferienregelung zwecks weiterer Planung der Sommerferientermine für die Jahre nach 1986 zu erbitten.
Dieser Bitte wurde inzwischen von Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, Norwegen, Österreich und der Schweiz entsprochen. Aus diesen Antworten ergibt sich folgendes Bild:
- In Dänemark, Großbritannien, Norwegen und der Schweiz werden die Ferientermine auf regionaler bzw. lokaler Ebene von Jahr zu Jahr festgelegt: In den Niederlanden und in Frankreich, wo die Ferien zentral geregelt werden, werden z. Z. Überlegungen über eine längerfristige Planung verbunden mit einer regionalen Staffelung angestellt.
- In Belgien und Finnland werden die Ferientermine von Jahr zu Jahr zentral festgelegt; es gibt jedoch keine langfristige Terminplanung. In Österreich sind die Ferien durch Bundesgesetz festgelegt, wobei Beginn und Ende der Sommerferien zwischen zwei Gruppen von Bundesländern um jeweils eine Woche gestaffelt sind.
Auf die Anregung, eine Abstimmung der Sommerferientermine im europäischen Rahmen langfristig in Erwägung zu ziehen, haben lediglich Großbritannien und die Schweiz reagiert. Großbritannien hat mitgeteilt, daß angesichts der innerstaatlich geltenden dezentralisierten Regelung wenig Chancen für eine Abstimmung im europäischen Rahmen gesehen werden. Die Schweiz hat darauf hingewiesen, daß mit einer langfristigen Planung der Schulferien in der Schweiz zunächst nicht gerechnet werden könne.
Nach den Berichten der deutschen Botschaften soll in Österreich an eine weitere Entzerrung bzw. Anpassung der Termine an das benachbarte Ausland nicht gedacht werden, während Italien schon aus klimatischen Gründen an den langen Ferien von Mitte Juni bis Ende September mit gewissen Verschiebungsmöglichkeiten zu Beginn und am Ende festhalten dürfte.
In ihrem Bericht über die Durchführung des tourismuspolitischen Programms von 1975 — Drucksache 8/2805 — hat die Bundesregierung bereits auf die 1978 wieder aufgenommenen Vorstöße hingewiesen, im Tourismusausschuß der OECD auf die in vielen Ländern erkannte Notwendigkeit einer internationalen Ferienabstimmung hinzuwirken. Die Teilnahme der niederländischen Regierung an den Verhandlungen der Schulferienkommission der Kultusministerkonferenz über die deutsche Sommerferienregelung für die Jahre 1979 bis 1986 ist als ein erster Erfolg dieser Bemühungen zu werten.
In seiner 48. Tagung im Dezember 1978 hat der Ministerrat der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister den auf deutsche Anregung hin erstellten Bericht über die Abwicklung des Sommerreiseverkehrs in den Mitgliedsländern der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister gebilligt. In seinen Schlußfolgerungen weist dieser Bericht auf die Bedeutung der zeitlichen Staffelung der Ferientermine für Schulen und Wirtschaftsunternehmen nachdrücklich hin.
Leider haben die intensiven und vielfältigen Bemühungen der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz, zu einer international befriedigenden Sommerferienregelung zu gelangen, noch nicht zu dem erwünschten Erfolg geführt. Nach dem Ergebnis der Umfrage bei den Nachbarstaaten ist zumindest kurzfristig nicht mit einer generellen europäischen Ferienregelung zu rechnen.
Die auf diesem Gebiet inzwischen gewonnenen Erfahrungen legen den Schluß nahe, daß nur ein beharrliches Bemühen zu einem für alle beteiligten Staaten befriedigenden Ergebnis führen kann.
Ein solches Bemühen muß von der Tatsache ausgehen, daß es auch im Bereich der Bundesrepublik Deutschland erst nach schwierigen Beratungen in der Kultusministerkonferenz, an denen die Bundesminister für Verkehr und für Wirtschaft beteiligt waren, gelungen ist, die langfristige Sommerferienregelung für die Jahre 1979 bis 1986 nach dem 1972 erstmals eingeführten rollierenden System fortzuschreiben. Diese Fortschreibung war nur möglich, weil die Bundesländer in zum Teil erheblichem Umfang berechtigte Interessen zugunsten einer abgestimmten gemeinsamen Regelung zurückgestellt haben.
Die Bundesrepublik ist derzeit der einzige europäische Staat mit einer für acht Jahre vorausbestimmten weitgefächerten regionalen Staffelung der Ferientermine. Angesichts der innerstaatlichen Schwierigkeiten, eine solche langfristige regionale Staffelung der Sommerferientermine zu erreichen, ist die Kultusministerkonferenz der Auffassung, daß eine Änderung der vereinbarten Sommerferienregelung für die Länder der Bundesrepublik Deutschland erst für die Jahre nach 1986 in Betracht kommen kann. Die Beratungen hierzu werden voraussichtlich im Jahre 1983 aufgenommen werden.
Die Bundesregierung wird die kommenden Jahre dazu nutzen, die Nachbarstaaten sowohl bilateral als auch im Rahmen der Zusammenarbeit in internationalen Organisationen für den Gedanken einer abgestimmten europäischen Ferienregelung zu gewinnen.