Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2009
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Aus den von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informationen zur amtlichen Asylstatistik geht unter anderem hervor, welche enorme Bedeutung Widerrufsverfahren in der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben. So wurden im Jahr 2008 über 37 000 Widerrufsverfahren eingeleitet, in 6 172 Fällen kam es dabei zum Widerruf einer in der Vergangenheit ausgesprochenen Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung (vgl. Bundestagsdrucksache 16/11960, Frage 3).
Die Widerrufsquote bei anerkannten irakischen Flüchtlingen hatte sich im ersten Quartal 2009 mit über 75 Prozent gegenüber dem Vorjahr mehr als verzehnfacht – eine nachvollziehbare Erklärung hierfür ist die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/13942 zu Frage 4 jedoch schuldig geblieben. Im zweiten Quartal 2009 lag diese Quote immer noch bei fast 50 Prozent.
Bei einen Drittel aller Asylanträge in Deutschland wurde im ersten Halbjahr 2009 die Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats im Rahmen der Dublin-II-Verordnung festgestellt (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/13942 und 16/13116). Ausgerechnet das ohnehin völlig überforderte Griechenland wurde dabei mit über 800 Ersuchen am häufigsten wegen der Übernahme von Asylsuchenden aus Deutschland angefragt. Und ausgerechnet irakische Flüchtlinge, deren Aufnahme in geringer Zahl derzeit medienwirksam betrieben wird, bildeten im ersten Halbjahr 2009 mit fast 650 Personen die größte Gruppe, derer sich die Bundesrepublik Deutschland mit Hilfe der Dublin-II-Verordnung wieder entledigen will.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach § 16a des Grundgesetzes, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes/der Genfer Flüchtlingskonvention – AufenthG/GFK und von Abschiebungsbehinderungen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im dritten Quartal 2009, in den ersten drei Quartalen des Jahres 2009, und wie lauten die jeweilige Vergleichswerte für 2008 (in absoluten Zahlen und in Prozent, bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Widerrufsverfahren wurden im dritten Quartal 2009 und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2009 eingeleitet, und wie lauten die Vergleichswerte für das Jahr 2008 (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in den vorgenannten Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten benennen)?
Inwiefern ist die auf Bundestagsdrucksache 16/13942 zu Frage 4 gegebene Antwort, wonach die erforderliche Anschriftenermittlung und öffentliche Zustellung bei unbekanntem Aufenthalt dazu geführt habe, dass Widerrufsverfahren in Altfällen in der Regel erst im Jahre 2009 hätten abgeschlossen werden können, eine inhaltliche Erklärung dafür, dass die Widerrufsquote bei irakischen Flüchtlingen sich im ersten Quartal 2009 gegenüber dem Vorjahreswert mehr als verzehnfacht hatte (denn eine Änderung der Quote kann nicht mit der absoluten Zahl oder dem Zeitpunkt der Entscheidungen erklärt werden; um eine erneute Antwort auch der Ursprungsfrage wird deshalb gebeten)?
a) Wird nur noch bei „verfolgungsgefährdeten religiösen Minderheiten“ aus dem Irak im Regelfall von einem Widerruf abgesehen, wie die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/13942 zu Frage 4 nahelegt, und wann und warum wurde gegebenenfalls die vorherige, umfassendere interne Regelung aufgegeben, nach der bei Widerrufsverfahren ähnliche Kriterien galten wie bei den Innenministerkonferenz-Rückkehrregelungen in Bezug auf den Irak?
b) Was ist der genaue Inhalt der entsprechenden Dienstanweisung des BAMF, und welche besonderen Vorgaben gelten diesbezüglich in Bezug auf konkrete Herkunftsländer (z. B. Irak, Afghanistan, Tschetschenien, Somalia)?
c) Welche Dienstanweisungen des BAMF werden derzeit als Verschlusssache eingestuft und auch unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz nicht offenbart (bitte im Einzelnen auflisten), und was sind die genauen Gründe hierfür (bitte wiederum im Einzelnen begründen)?
d) Wie legt das BAMF die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. Februar 2009 (C-465/07) konkret aus, und welche Dienstanweisungen hierzu gibt es (bitte genauere Angaben machen als in der Antwort auf die schriftliche Frage der Fragestellerin vom 9. März 2009, die lediglich die Entscheidung des EuGH umschrieb)?
e) Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Unterschiede zwischen der Entscheidung des EuGH vom 17. Februar 2009 und der des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2008 bezüglich der Auslegung von Artikel 15 Buchstabe c der Qualifikationsrichtlinie und der sich hieraus ergebenden konkreten Anwendung, und wenn ja, welche?
f) Wie hoch war die Anerkennungsquote beim subsidiären Schutz in den Jahren 2005 bis 2007 im jährlichen Durchschnitt, wie hoch war sie in den Jahren 2008 und 2009 (bei diesen Jahren bitte auch nach Monaten differenzieren), und inwieweit ist gegebenenfalls eine merkliche Steigerung dieser Quote in zeitlicher Nähe zur Entscheidung des EuGH mit einer geänderten Rechtsauffassung, Dienstanweisung und/oder Entscheidungspraxis des BAMF in Bezug auf die Bewertung ernsthafter individueller Gefährdungen bei allgemeiner Bedrohungslage, etwa in Bürgerkriegssituationen, zu erklären?
Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im dritten Quartal 2009 und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2009 eingeleitet, und wie lauten die Vergleichswerte für das Jahr 2008 (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern basierenden Verfahren angeben)?
a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländer, und welches die zehn am stärksten angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben)?
b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-II-Verordnung, humanitäre Fälle nach Artikel 15 der Dublin-II-Verordnung) gab es in den benannten Zeiträumen?
c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten differenzieren)?
Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2009, in den ersten drei Quartalen des Jahres 2009 und in den Vergleichszeiträumen des Jahres 2008 nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben)?