Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen sowie deren Auswirkungen auf Personen mit geringem Einkommen sowie Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen
der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Sven Kindler, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Ingrid Nestle, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Für das Jahr 2010 erwartet der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich um rund 7,5 Mrd. Euro höher liegen werden als die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Um dieses Defizit zu verringern, plant die Bundesregierung laut Presseberichten eine Anhebung des Bundeszuschusses für das kommende Jahr um 3,9 Mrd. Euro. Da die Bundesregierung keine Anpassung des Beitragssatzes vorsieht, verbliebe damit für 2010 ein Defizit von über 3,5 Mrd. Euro. Im Durchschnitt entspräche dies jährlich rund 75 Euro bzw. monatlich etwa 6 Euro pro Beitragszahlerin und -zahler.
Daher ist damit zu rechnen, dass im Jahresverlauf 2010 viele gesetzliche Krankenkassen neben dem von der Bundesregierung festzusetzenden Einheitsbeitrag Zusatzbeiträge werden verlangen müssen, um ihre Ausgaben zu decken.
Dabei wird die 1-prozentige Überforderungsgrenze nach § 242 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) voraussichtlich nicht zur Anwendung kommen, da diese bei Zusatzbeiträgen bis zu 8 Euro monatlich ausgesetzt ist. Das bedeutet, dass Personen mit einem beitragspflichtigen monatlichen Einkommen unterhalb von 800 Euro gegebenenfalls mehr als 1 Prozent ihres Einkommens für den Zusatzbeitrag werden aufbringen müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Ab wann und in welchem Umfang erwartet die Bundesregierung im Jahr 2010 die Erhebung von Zusatzbeiträgen durch gesetzliche Krankenkassen?
Teilt die Bundesregierung die in der Presse (Berliner Zeitung vom 17. November 2009) geäußerte Vermutung, dass insbesondere Betriebs- und Ersatzkassen als erste Zusatzbeiträge erheben müssen?
Falls nein, weshalb nicht, und um welche Kassenarten handelt es sich nach Einschätzung der Bundesregierung stattdessen?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass es Krankenkassen geben wird, die im gesamten Jahr 2010 keinen Zusatzbeitrag erheben müssen?
Wenn ja, wie viele sind das?
Bis zu welcher maximalen Höhe erwartet die Bundesregierung Zusatzbeiträge im Jahr 2010?
a) Wie hoch ist der Anteil der gesetzlich Versicherten, deren monatliches beitragspflichtiges Einkommen unterhalb von 800 Euro liegt?
b) Wie hoch ist der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in dieser Einkommensgruppe?
a) Wie oft pro Jahr kann Versicherten, deren beitragspflichtiges Einkommen unterhalb von 800 Euro liegt und die daher bei Erhebung eines monatlichen Zusatzbeitrages bis zu 8 Euro von der 1-prozentigen Überforderungsgrenze nicht erfasst werden, zugemutet werden, in eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag zu wechseln?
b) Ab wann wird die Wechselmöglichkeit zu Kassen ohne Zusatzbeiträge faktisch nicht mehr bestehen, da fast alle Kassen Zusatzbeiträge verlangen werden?
c) In welchem Umfang werden dann nach Schätzungen der Bundesregierung diese Versicherten aus Kassen mit Zusatzbeiträgen unter 8 Euro zu Kassen mit Zusatzbeiträgen über 8 Euro wechseln, weil sie dann aufgrund der 1-prozentigen Überforderungsklausel weniger zahlen müssen?
d) Gibt es vor diesem Hintergrund Planungen der Bundesregierung, die 1-prozentige Überforderungsklausel abzuschaffen, und welche Formen des Überforderungsschutzes sind angedacht?
a) Wie oft pro Jahr kann Versicherten, die Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen und deren Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden, zugemutet werden, in eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag zu wechseln?
b) Ab wann wird eine Wechselmöglichkeit faktisch nicht mehr bestehen, da die Zahl der Kassen ohne Zusatzbeiträge zu gering ist, um den Wechsel von hunderttausenden ALG-II-Empfängerinnen und -Empfängern zu bewältigen?
c) Wie gedenkt die Bundesregierung mit der Situation umzugehen, wenn alle Bezieherinnen und Bezieher von ALG II Zusatzbeiträge entrichten müssen?
Werden die nach § 242 Absatz 2 des SGB V im nächsten Jahr in Einzelfällen möglichen Auszahlungen überschüssiger Beiträge bei Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II auf den Regelsatz angerechnet?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die mit der Erhebung der Zusatzbeiträge verbundenen zusätzlichen Verwaltungsausgaben (Aufbau individueller Konten, Aufbau eines zusätzlichen Einzug- und Mahnwesens, Prüfung der Überforderungsklausel u. Ä.) ein?
Wie bewertet die Bundesregierung, unter den Aspekten von Bürokratieabbau und Gerechtigkeit, die von verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen vor der Bundestagswahl geäußerten Vorschläge, die Zusatzbeiträge ausschließlich prozentual zu erheben, um die Erhebung ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand über das bestehende Einzugsverfahren abwickeln zu können?