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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste - Nachfragen zu Antworten der Bundesregierung auf entsprechende Kleine Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der letzten Wahlperiode

<span>Anzahl der vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwachten Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Zeitraum, Art und Weise sowie Zielrichtung der Maßnahmen, Datenspeicherung und -weitergabe, widersprüchliche Antworten der Bundesregierung auf die Frage nach der Überwachung von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, Überwachungen durch Dienste der Bundesländer; IM Dirk Schneider

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.12.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/17608. 12. 2009

Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste – Nachfragen zu Antworten der Bundesregierung auf entsprechende Kleine Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der letzten Wahlperiode

der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Monika Lazar, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Obwohl der Bundesregierung bereits seit dem 30. Juli 2009 bekannt war, dass sie ohne verfassungsrechtlich zureichende Begründung die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Bundestagsdrucksachen 16/1808 und 16/2342 nicht hinreichend beantwortet hatte, musste sie vom Bundestagspräsidenten und der fragenden Fraktion mehrfach ermahnt werden, ihren verfassungsgerichtlich festgestellten Antwortpflichten nachzukommen.

Viel zu spät – und damit unter Missachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (vgl. Beschluss vom 1. Juli 2009, Az. 2 BvE 5/06) – versuchte die Bundesregierung dann doch noch zum Ablauf der vergangenen Legislaturperiode mit Schreiben vom 27. Oktober 2009 (Bundestagsdrucksache 16/14159) eine Antwort zu geben. Diese Antwort ist jedoch erneut völlig unzureichend und perpetuiert die Verletzung der Rechte der Fragesteller und des Deutschen Bundestages. Es wird hinsichtlich der beim Bundesamt für Verfassungsschutz vorliegenden Daten im Wesentlichen nur auf Ergebnisse des Aktenhinweissystems (Nachrichtendienstliches Informationssystem – NADIS) Bezug genommen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte jedoch nicht (nur) danach gefragt, was in diesem System gespeichert ist, sondern wollte ersichtlich mehr wissen.

Welche Informationen durch den Verfassungsschutz „gesammelt“ und gegebenenfalls „weitergegeben“ wurden, hat die Bundesregierung nicht erläutert und die Fragen damit nicht beantwortet. Es erscheint kaum denkbar, dass die Bundesregierung nicht mehr antworten kann, als einen Hinweis auf das Aktenhinweissystem zu geben. Unklar bleibt, ob die 56 erfassten Abgeordneten, deren Daten bereits gelöscht wurden, beobachtet wurden.

Schließlich legt die Bundesregierung keine materiellen Auskünfte zu der Frage vor, ob ihr Fälle der Sammlung, Speicherung bzw. Weitergabe von Informationen über Abgeordnete, die Dienste der Bundesländer getätigt haben, bekannt sind. Der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/14159 rein formale Verweis, dass mit entsprechenden Auskünften gegen den Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens verstoßen werden würde, wird der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht. Das Gericht selbst führt aus, dass bei Fragen nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung die zu offenbarenden Informationen „bei unbefangener Würdigung die Sphäre und den Verantwortungsbereich“ der Bundesregierung betreffen (vgl. o. g. Beschluss, a. a. O.). Die Bundesregierung muss daher darlegen, warum dies – falls sie die Antworten inhaltlich verweigert – nicht der Fall sein sollte. Ein pauschaler Hinweis auf den Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens reicht hierfür jedenfalls nicht aus.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass auch der Verweis der Bundesregierung auf eine der Fraktion DIE LINKE. gegebenen Antwort nicht in der Lage ist, die gestellten Fragen zu beantworten. Denn dort finden sich – falls mit dem von der Bundesregierung angeführten Verweis die Bundestagsdrucksache 16/13990 gemeint sein sollte – nur Informationen zur Beobachtung von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE., nicht aber zu Parlamentarierinnen und Parlamentariern anderer Fraktionen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Abgeordneten des Deutschen Bundestages wurden – unabhängig von der Frage, ob die entsprechenden Informationen im Aktenhinweissystem des Verfassungsschutzverbundes NADIS erfasst worden sind – wann, auf welche Art und Weise, zu welchem Zweck und aus welchem Grund durch das Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht, und welche Daten von Abgeordneten des Deutschen Bundestages wurden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gespeichert und an Dritte weitergegeben?

2

Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, wonach die Frage der Fraktion DIE LINKE., ob die Sachakte Informationen zu allen Mitgliedern der Fraktion DIE LINKE. enthalten, mit „Ja“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/13990(neu)), die Frage nach der Sammlung, Speicherung und Weitergabe von Informationen über Abgeordnete in den einzelnen Wahlperioden des Deutschen Bundestages aus der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jedoch mit der Angabe „h) 16. Wahlperiode – Im NADIS sind Hinweise zu 27 Abgeordneten der Partei ,DIE LINKE.‘ zuvor ,Die Linkspartei.PDS‘ vorhanden; davon wurden elf bereits in vorherigen Wahlperioden aufgeführt“ beantwortet wird (vgl. Bundestagsdrucksache 16/14159)?

3

Hat die Bundesregierung von Fällen der Erhebung, Speicherung bzw. Weitergabe von Informationen über Abgeordnete Kenntnis, die andere Dienste, insbesondere Dienste der Bundesländer getätigt haben, unabhängig von der Frage, ob diese Dienste von anderen Institutionen verantwortet oder kontrolliert werden (vgl. Antwort der Bundesregierung zur entsprechenden Frage auf Bundestagsdrucksache 16/14159)?

4

a) Sind die Antworten der Bundesregierung auf die hier in Rede stehenden Kleinen Anfragen vor dem Hintergrund vollständig und wahrheitsgemäß, dass der für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) tätige Dirk Schneider in seiner Zeit als Abgeordneter offenbar nicht vom Bundesamt für Verfassungsschutz erfasst wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 16/14159)?

4

b) Wann wurde die Tätigkeit von Dirk Schneider für das MfS dem Bundesamt für Verfassungsschutz bekannt?

Berlin, den 8. Dezember 2009

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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