Föderalismusreform – Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Bildungspolitik
der Abgeordneten Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan hat den Bundesländern eine finanzielle Unterstützung des Bundes im Bildungsbereich angeboten. Zugleich stellte sie in der am 10. Dezember 2009 erschienenen Ausgabe Nr. 51 der Zeitung „DIE ZEIT“ einen wesentlichen Teil der Föderalismusreform in Frage. Es sei falsch gewesen, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Bildungspolitik zu verbieten. Die Bundesministerin wörtlich im Interview: „Insofern war das sogenannte Kooperationsverbot ein Fehler, den heute nur noch eine Handvoll Politiker wiederholen würden.“
Diese Bestimmung war bei der ersten Föderalismusreform 2006 insbesondere auf Drängen der CDU-Ministerpräsidenten, insbesondere auf Drängen des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, ins Grundgesetz aufgenommen worden. Das Kooperationsverbot untersagt dem Bund, Investitionen im Bildungsbereich zu tätigen, für den seitdem ausschließlich die Länder verantwortlich sind. Die Bundesministerin bekennt dazu in „DIE ZEIT“: Das Kooperationsverbot sei „ein Beispiel dafür, dass man aus einer momentanen Missstimmung heraus – in diesem Fall Meinungsverschiedenheiten zwischen Bund und Ländern – nicht das Grundgesetz ändern darf. Da ist damals ein Crash passiert.“ Lediglich im Bereich der Wissenschaft und der Hochschulen darf der Bund Investitionen vornehmen.
Trotz des Verbots stellte Dr. Annette Schavan den Ländern im Vorfeld des Bildungsgipfels finanzielle Unterstützung in Aussicht. Der Bund wolle den Bundesländern langfristig helfen, die Ausgaben für Schulen und Hochschulen zu erhöhen. Von den 3 Mrd. Euro pro Jahr, die der Bund in dieser Legislaturperiode zusätzlich für Bildung und Forschung ausgeben will, würden auch die Länder profitieren „und zwar auf Dauer“, so Dr. Annette Schavan im Interview.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Gedenkt die Bundesregierung, eine Initiative zur Änderung des Grundgesetzes zu starten, die zum Ziel hat, das weitreichende Kooperationsverbot zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bildungsbereich aufzuheben?
Wann gedenkt die Bundesregierung, einen solchen Entwurf für eine Grundgesetzänderung vorzulegen?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche „Handvoll Politiker“, insbesondere welche Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, sich mit welchen Erwägungen gegen einen solchen Vorschlag der Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan zur Reform der Föderalismusreform ausspricht (bitte benennen)?
a) Besteht aus Sicht der Bundesregierung die „momentane Missstimmung“, das heißt „Meinungsverschiedenheiten zwischen Bund und Ländern“, in Bezug auf das Kooperationsverbot fort, und wenn ja, warum und worin besteht diese?
b) Welche diesbezügliche Regelung erwägt die Bundesregierung?
Welche Erwägungen haben die Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Annette Schavan dazu veranlasst, nunmehr eine Abkehr von ihrer bisherigen Position, in der sie die Einführung des sogenannten Kooperationsverbotes im Bildungsbereich befürwortete, vorzunehmen?
Welche Rolle möchte die Bundesregierung künftig in der Bildungspolitik einnehmen?
Für welche Bereiche und Vorhaben beabsichtigt die Bundesregierung, in dieser Legislatur mehr als 3 Mrd. Euro zusätzlich pro Jahr in Bildung und Forschung zu investieren?
Wie und in welcher Form wird die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Bundesländern ausgestaltet?
Wie will der Bund den Ländern helfen, ihre Ausgaben für Schulen und Hochschulen zu erhöhen?
Wie schätzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Auswirkungen der geplanten Steuersenkungen und Entlastungen im Zusammenhang mit der Schuldenbremse auf die Haushalte der Länder und insbesondere auf deren Bildungsausgaben ein?