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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erwerb von Schusswaffen durch Bundesministerien und Bundesbehörden bei Thüringer Unternehmen

Auftragsvergabe seit 1991, Anzahl erworbener Modelle, Hersteller, Kosten<br /> (insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.12.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/12224.11.2017

Erwerb von Schusswaffen durch Bundesministerien und Bundesbehörden bei Thüringer Unternehmen

des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Waffen aus deutscher Produktion genießen weltweit hohes Ansehen. Aufgrund der internationalen Reputation deutscher Rüstungsunternehmen und der Qualität ihrer Erzeugnisse hat es die Bundesrepublik Deutschland 2015 zum drittgrößten Waffenexporteur der Welt geschafft (vgl. www.zeit.de/wirtschaft/2016-06/ruestungsindustrie-waffenexporte-deutschland-drittgroesster-waffenexporteur). Auch Unternehmen in Thüringen haben zu diesem Erfolg beigetragen. Doch die in Deutschland produzierten Waffen werden nicht nur ins Ausland verkauft, sondern auch von Bundesministerien und Bundesbehörden erworben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wie viele Schusswaffen haben Bundesministerien und Bundesbehörden seit 1991 bei Unternehmen mit Sitz oder Produktionsstandort in Thüringen erworben (bitte nach Anzahl der erworbenen Modelle und dem Gesamtwert des Auftrags für jedes Jahr seit 1991 aufschlüsseln; für 2017 bitte den Auftragsstand zum 1. November 2017 aufführen; nur solche Aufträge aufführen, bei denen das Unternehmen zum Zeitpunkt des Auftrags den Sitz in Thüringen hatte bzw. die im Rahmen des Auftrags erworbene Schusswaffen in Thüringen produziert wurden)?

2

Welches Bundesministerium bzw. welche Bundesbehörde hat den Auftrag für den Erwerb der Schusswaffen aus Frage 1 vergeben?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis, von welchem Hersteller die erworbenen Schusswaffen aus Frage 1 stammen (bitte den Unternehmenssitz und Produktionsstandort zum Zeitpunkt des Auftrags aufführen)?

Berlin, den 8. November 2017

Dr. Alice Weidel, Dr. Eberhardt Alexander Gauland und Fraktion

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