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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kosten der Energiewende

Kosten für den Stromkunden durch Betriebsbeeinträchtigungen konventioneller Kraftwerke, Subventionen für erneuerbare Energien und Netzeingriffe sowie Verpflichtungen aus dem EEG (Einspeisevergütungen, Umlagen und Netzentgelte) von 2010 bis 2016 und voraussichtlich bis 2030<br /> (insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

15.12.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/12624.11.2017

Kosten der Energiewende

der Abgeordneten Steffen Kotré, Dr. Heiko Heßenkemper, Dr. Bruno Hollnagel, Leif-Erik Holm, Enrico Komning, Dr. Rainer Kraft, Hansjörg Müller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Energiewende sollte den Verbraucher „nicht mehr als eine Kugel Eis pro Monat kosten“, versprach der damalige Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Jürgen Trittin im Jahr 2003. Seitdem hat sich die Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage versiebzehnfacht (www.welt.de/wirtschaft/article158668152/Energiewende-kostet-die-Buerger-520-000-000-000-Euro-erstmal.html).

Laut einer Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft GmbH (INSM) werden die Kosten der Energiewende für eine vierköpfige Familie rechnerisch über 25 000 Euro bis zum Jahr 2025 betragen und sich insgesamt auf 520 Mrd. Euro belaufen. Kostenkomponenten sind dabei u. a. die Beeinträchtigung des Betriebes der konventionellen Kraftwerke, die Subventionen (EEG-Umlage, NEV-Umlage, Offshore-Umlage, KWK-Umlage, anteilige Netzentgelte auf Grund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) von Windenergieanlagen, Solaranlagen und Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse durch den Stromkunden sowie Kosten der Netzeingriffe (Studie der INSM aus dem Jahr 2016: Kosten der Energiewende, DICE Consult GmbH, Düsseldorf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wie hoch sind die Kosten der Energiewende unter Berücksichtigung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Komponenten von 2010 bis 2016 für den Stromkunden gewesen?

2

Wie hoch sind die Verpflichtungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (Einspeisevergütungen aller bis dahin errichteten Anlagen der erneuerbaren Stromerzeugung, damit verbundene Umlagen und Netzentgelte), die bis 2016 eingegangen wurden und in Zukunft anfallen?

3

Wie hoch werden die Kosten gemäß Frage 1 bis zum Jahr 2030 und die Verpflichtungen gemäß Frage 2 im Jahr 2030 sein?

Berlin, den 6. November 2017

Dr. Alice Weidel, Dr. Eberhardt Alexander Gauland und Fraktion

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