Ausreise von Kriegsfreiwilligen aus Deutschland
des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In Syrien, im Irak, in der Ukraine und in vielen anderen Staaten sind Bürgerkriege im Gange. Mehreren Presseberichten zufolge reisen immer wieder deutsche Kriegsfreiwillige aus (Syrien: www.n-tv.de/politik/Viele-Syrien-Kaempfer-waren- frueher-kriminell-article16001336.html, Irak: www.welt.de/politik/deutschland/ article170623570/IS-Terroristen-aus-NRW-offenbar-bei-US-Luftangriff- getoetet.html, Ukraine: www.rp-online.de/politik/ausland/deutsche- kaempfermachen-sich-womoeglich-strafbar-aid-1.4947943).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ab dem Jahre 2010 zu Personen vor, die einen festen Wohnsitz in Deutschland hatten und zur Unterstützung der gegen den Islamischen Staat (IS) kämpfenden Vereinigungen, Organisationen und Zusammenschlüsse ausgereist sind (bitte die Gesamtzahl der Personen mitsamt ihrer Staatsangehörigkeiten pro Jahr nennen, beginnend mit der ersten erfolgten Ausreise; die Vereinigungen, Organisationen sowie Zusammenschlüsse aufführen, denen sie sich angeschlossen haben; das Zielland/Land, in dem sie sich zurzeit aufhalten, sowie gegebenenfalls die Organisationsmitgliedschaft im beziehungsweise Zuordnung zum politischen Spektrum angeben)?
Wie viele der Personen aus Frage 1 sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die Personen aus Frage 1 Ermittlungsverfahren durch deutsche Strafverfolgungsbehörden eingeleitet, und wenn ja, aufgrund von welchen Straftatbeständen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Personen vor, die einen festen Wohnsitz in Deutschland hatten und zur Unterstützung der gegen die ukrainische Armee kämpfenden Rebellen der „Volksrepublik Donezk“, der „Volksrepublik Lugansk“ oder der ukrainischen Armee beziehungsweise ukrainischer Freiwilligenbataillone, die gegen die Rebellen kämpfen, ausgereist sind (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)?
Wie viele Personen aus Frage 4 sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Deutschland zurückgekehrt?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die Personen aus Frage 4 Ermittlungsverfahren durch deutsche Strafverfolgungsbehörden eingeleitet, und wenn ja, aufgrund von welchen Straftatbeständen?