Parteinahe Stiftungen
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Albrecht Heinz Erhard Glaser, Dr. Marc Jongen und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD haben sogenannte parteinahe Stiftungen initiiert, die eine Fülle von politischen und bildungspolitischen Aktivitäten betreiben. In der Vergangenheit sind diese Stiftungen, die ihrer wahren Rechtsnatur nach in der Regel Vereine sind, von verschiedenen Seiten kritisiert worden. So bemängelten beispielsweise der Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. und Transparency International e. V. eine nicht hinreichende gesetzliche Grundlage und fehlende Finanzierungsberichte (Martin Lutz/Uwe Müller: „Der Staat pumpt unablässig Geld in Parteistiftungen“, in: DIE WELT vom 6. Oktober 2014).
Auch die Auslandsaktivitäten der parteinahen Stiftungen wurden kritisiert: „Während Deutschland rund um den Globus gut 150 Botschaften unterhält, leisten sich die Stiftungen insgesamt fast doppelt so viele Vertretungen und Büros.“ (Martin Lutz/Uwe Müller, „Das Kartell der Staatsplünderer“, in DIE WELT vom 10. Oktober 2014). Dabei stehen die Auslandsaktivitäten der Stiftungen offenkundig nicht immer im Einklang mit den Zielen der deutschen Außenpolitik, wie zuletzt die Reaktionen auf eine Tagung der Heinrich-Böll-Stiftung e. V. in Beirut gezeigt haben (Jüdische Rundschau vom 3. November 2017, „Heinrich-Böll Stiftung befeuert Israel-Feindlichkeit und Judenhass“).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch die Summe aller Zuschüsse an diese parteinahen Stiftungen ist (bitte nach einzelnen Zuwendungsempfängern und welchen wesentlichen Verwendungszwecken aufschlüsseln)?
Wie hat sich das Volumen dieser Fördermittel nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit 1990 entwickelt? Wie lassen sich ggf. festzustellende Auffälligkeiten (z. B. überproportionaler Anstieg) erklären (bitte chronologisch nach einzelnen Jahren und Zuwendungsempfängern aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, auf welcher Rechtsgrundlage außerhalb des Haushaltsgesetzes diese Geldleistungen an diese parteinahen Stiftungen geleistet werden?
Welche Kontrollmechanismen staatlicher Stellen seitens der Bundesregierung gibt es, um die zweckgemäße und wirtschaftliche Verwendung dieser Steuergelder zu gewährleisten?
Welche Kontrollmechanismen gibt es, a) auf der Seite der Bundesregierung, b) auf der Seite der Stiftungen und c) an anderen Stellen, um das Gebot der Distanz zwischen Stiftungen und Parteien zu gewährleisten (bitte auflisten und in der Funktionsweise beschreiben)?