Die Unabhängigkeit von Katalonien und EU
des Abgeordneten Siegbert Droese und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Unabhängigkeitsbestrebungen von Nationen, Völkern und Regionen sind ein grundlegendes Merkmal der europäischen Geschichte in den letzten Jahrhunderten. Auch in Katalonien existieren solche Bestrebungen seit über 300 Jahren (Quelle: GEO EPOCHE Nr. 31, www.geo.de/magazine/geo-epoche/17472-rtklspanien-wie-vor-fast-400-jahren-der-grundstein-fuer-den-katalonien).
Die Alternative für Deutschland (AfD) steht hier mit ihrem Parteiprogramm für die Freiheit der europäischen Nationen von fremder Bevormundung und für die Vielfalt nationaler und regionaler kultureller Traditionen.
Am 1. Oktober 2017 haben sich ca. 90 Prozent der Wähler in Katalonien für die Unabhängigkeit von Katalonien ausgesprochen; die Wahlbeteiligung lag bei 42 Prozent. Die Wahlvorbereitungen und die Wahlen wurden massiv vom spanischen Staat behindert und zum Teil verhindert (Quelle: DIE ZEIT, 1. Oktober 2017, www.zeit.de/politik/ausland/2017-10/referendum-katalonien- spaniengewalt). Die Regierung in Madrid verhaftete führende Mitglieder der katalanischen Sicherheitsorgane und Wahlhelfer. Bürgermeistern, die Wahlurnen in Rathäusern oder Schulen aufstellen wollten, wurde mit Gefängnis gedroht. Es wurden Versammlungsverbote ausgesprochen, es erfolgte ein Eingriff in den Postverkehr, das Internet wurde teilweise blockiert (Quelle: tagesschau, 30. September 2017, www.tagesschau.de/ausland/katalonien-abstimmung-107.html). Es gab Razzien und Verhaftungen vor der Wahl und am Wahltag. Am Wahltag kame es zu Zusammenstößen von Wählern und Sicherheitskräften aus Madrid. Nach Schätzungen von Beobachtern kam es zu etwa 900 Verletzten (Quelle: DIE WELT, 2. Oktober 2017, www.welt.de/newsticker/dpa_nt/afxline/topthemen/ hintergruende/article169258795/Das-katalanische-Referendum-und-seine-Folgen.html). Begründet wurden alle repressiven Maßnahmen aus Madrid mit der Verfassung von 1978 und dem Grundsatz der Unauflöslichkeit der spanischen Nation.
Nach der Unabhängigkeitserklärung im katalanischen Parlament in Barcelona wurde Artikel 155 der spanischen Verfassung in Kraft gesetzt. Seitdem steht Katalonien de facto unter Zwangsverwaltung, und es herrscht nach Auffassung der Fragesteller eine Art politischer Ausnahmezustand. Der abgesetzte katalanische Ministerpräsident Carles Puigdemont ist nach Brüssel geflohen, ihn und seine Minister erwarten bis zu 30 Jahre Haft wegen „Rebellion“. Madrid nennt die Volksabstimmung und die Unabhängigkeitserklärung illegal und verfassungsfeindlich.
Die aktuelle Krise in Spanien bzw. Katalonien ist nach Meinung der Fragesteller nicht nur ein innerspanisches, sondern auch ein europäisches Problem. Die Fragesteller kritisieren deshalb die Auffassung derjenigen, die in der Katalonien- Krise ausschließlich ein Problem Spaniens sehen. Gleichzeitig kritisieren die Fragesteller die Auffassung derjenigen, die sich pauschal auf die Seite der spanischen Zentralregierung in Madrid stellen, ohne die Belange Kataloniens und den demokratischen Willen eines großen Teils der Katalanen zu beachten. Die Fragesteller betrachten Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ auch für Spanien anwendbar.
Die Fraktion der AfD sieht hier ein Demokratiedefizit in der Europäischen Union, wenn Formen der direkten Demokratie nicht gewürdigt werden und Aufrufe der demokratisch gewählten katalanischen Regionalregierung zum Dialog und zur Vermittlung seitens der EU abgelehnt werden.
Die Frage einer Unabhängigkeit von Katalonien muss aus Sicht des Fragestellers auch im europäischen Rahmen gelöst werden, zumal auch andere Regionen in Europa, wie z. B. in Italien oder Belgien, nach Unabhängigkeit streben.
Es muss aus Sicht der Fragesteller ernsthaft darüber diskutiert werden, wie der Katalonien-Konflikt friedlich und mit demokratischen Mitteln gelöst wird. Die Fraktion der AfD hat hier große Zweifel, ob eine Zwangsverwaltung der Region Katalonien durch Madrid und die Inhaftierung von demokratisch gewählten Volksvertretern der richtige Weg ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie definiert die Bundesregierung das Selbstbestimmungsrecht der Völker entsprechend der UN-Charta im europäischen Kontext?
Wo sieht die Bundesregierung in Zukunft Möglichkeiten eines Ausbaus der direkten Demokratie in Deutschland, etwa durch Volksentscheide im nationalen Maßstab oder bei der Direktwahl des Bundespräsidenten? Ist hier die Schweiz mit ihrer direkten Demokratie kein Beispiel für eine sehr gut funktionierende Demokratie?
Plant die Bundesregierung, im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und in der Konferenz der Europa-Ausschüsse (COSAC) aktiv an einer Lösung der Katalonien-Krise mitzuarbeiten?
Sieht die Bundesregierung einen völkerrechtlichen Unterschied zwischen den (früheren) Unabhängigkeitsbestrebungen in Slowenien, Kroatien, Montenegro und dem Kosovo und (heutigen) Unabhängigkeitsbestrebungen in Katalonien, Norditalien und Schottland?
Warum wurden von der damaligen Bundesregierung im Zuge des Jugoslawienkriegs in den 90er Jahren die nach Unabhängigkeit strebenden Teilrepubliken Slowenien und Kroatien als unabhängige Staaten einseitig anerkannt, während eine Anerkennung der nach Unabhängigkeit strebenden Teilrepublik Katalonien als unabhängiger Staat kategorisch abgelehnt wird?
Wo bewertet die Bundesregierung einen völkerrechtlichen Unterschied in der Wertigkeit der heutigen spanischen Verfassung von 1978 und der damaligen Verfassung von Jugoslawien? Bewertet die Bundesregierung die damalige Einheit und territoriale Integrität Jugoslawiens anders als die heutige Einheit und territoriale Integrität Spaniens?
Wie erklärt die Bundesregierung eine frühere aktive Unterstützung etwa der baltischen Nationen für Unabhängigkeit von Russland/von der Sowjetunion, während Nationen in Westeuropa wie die Katalanen nicht unterstützt werden? Existiert für die Bundesregierung eine „katalanische Nation“?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einsätze von Polizeieinheiten und Sicherheitsorganen der spanischen Zentralregierung im Rahmen der Volksabstimmung in Katalonien zur Unabhängigkeit vom 1. Oktober 2017, durch die nach Presseberichten Hunderte Bürger verletzt worden sein sollen (Quelle: DIE WELT, 1. Oktober 2017, www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_ nt/brennpunkte_nt/article169203482/Hunderte-Verletzte-nach-Gewalt-bei- Katalonien-Abstimmung.html)?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Zwangsverwaltung Kataloniens entsprechend § 155 der spanischen Verfassung im europäischen Kontext?
Warum engagiert sich die Bundesregierung aktiv bei der Freilassung politischer Gefangener, z. B. in der Türkei, nicht aber bei der Freilassung von demokratisch gewählten Politikern in Spanien?
Warum bietet sich die Bundesregierung nicht als Vermittler im Katalonien- Konflikt an angesichts der Tatsache, dass Deutschland in vielen Ländern Europas und außerhalb erfolgreich als Vermittler tätig ist und war (u. a. Ukraine, Libanon, Irak)?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung, Wahlbeobachter der EU zu den Wahlen in Katalonien am 21. Dezember 2017 zu entsenden?
Würde die Bundesregierung eine friedliche Trennung Kataloniens von Spanien anerkennen, so wie sie die friedliche Trennung von Tschechien und der Slowakei anerkannt hat?