Russlanddeutsche in Krisenregionen
des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion entstehen immer wieder Konflikte und bewaffnete Auseinandersetzungen. Der Tschetschenienkrieg, die Instabilität im Kaukasus und in Zentralasien sowie der andauernde Konflikt in der Ostukraine sind dafür symptomatisch. Auch für die dort lebenden, ausreisewilligen Russlanddeutschen ergeben sich im Zuge dessen nach Erkenntnissen der Fragesteller erhebliche Schwierigkeiten. Konsularische Betreuung, Sprachkurse und Sprachtests sind in diesen Fällen nur schwierig zu organisieren. Der für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erforderliche Nachweis der Deutschkenntnisse kann unter diesen Umständen daher nur selten erworben und vorgezeigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
In welchen Staaten, welchen Regionen und Gebieten in Staaten kann die Bundesrepublik Deutschland derzeit nur eingeschränkt ihren konsularischen Aufgaben und Pflichten nachkommen?
Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, Ausnahmeregelungen zu schaffen, die es Russlanddeutschen ermöglichen würden, erst nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen Sprachkurs bzw. Sprachtest zu absolvieren, um die erforderlichen Sprachkenntnisse nachzuweisen, wie es beispielsweise für Ausländer nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes und jüdische Zuwanderer (vgl. www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/JuedischeZuwanderer/anordnung-bmi.pdf?__blob=publicationFile) bereits möglich ist?