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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bau eines Holocaust-Mahnmals in Sichtweite des Hauses eines Mandatsträgers der AfD durch das Künstlerkollektiv Zentrum für politische Schönheit

Überschreitung der Kunstfreiheit durch Nachbildung des Holocaust-Mahnmals, Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch solche Aktionen, Grenzen der Kunstfreiheit sowie entspr. Konsequenzen, Förderung des Zentrums für politische Schönheit mit öffentlichen Geldern (Hauptstadtkulturfonds), Bewertung der Kooperation mit dem Maxim-Gorki-Theater<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

26.01.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/41010.01.2018

Bau eines Holocaust-Mahnmals in Sichtweite des Hauses eines Mandatsträgers der AfD durch das Künstlerkollektiv Zentrum für politische Schönheit

der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Petr Bystron, Nicole Höchst, Stephan Brandner, Thomas Ehrhorn und der Fraktion AfD

Vorbemerkung

Am 22. November 2017 enthüllte das in Berlin ansässige Künstlerkollektiv Zentrum für politische Schönheit (ZPS) 24 Stelen auf einem gepachteten Nachbargrundstück in Sichtweite des Hauses eines Mandatsträgers der AfD im Thüringer Landtag. Die Installation versteht sich als verkleinerter Nachbau des Holocaust- Mahnmals in Berlin. Mit dieser Kunstaktion will das ZPS gegen eine Rede des AfD-Politikers protestieren, die er im Januar 2017 hielt (www.mdr.de/kultur/ zentrum-fuer-politische-schoenheit-aktion-bjoern-hoecke-holocaust-mahnmal- 100.html). Das ZPS hat überdies einen „Zivilgesellschaftlichen Verfassungsschutz Thüringen“ gegründet, weil, so die Begründung, das Bundesamt für Verfassungsschutz den AfD-Politiker nicht beobachte (https://deine-stele.de). Mit dieser Kunstaktion war offenbar auch eine zehnmonatige Überwachung des Hauses verbunden, in dem der AfD-Politiker mit seiner Familie lebt (www.thueringen 24.de/thueringen/article212705691/Aktivisten-veroeffentlichen-Details-zur- Hoecke-Observation.html). Das ZPS drohte offenbar damit, ausgespähte Details aus dem privaten Umfeld des AfD-Politikers öffentlich zu machen, wenn er nicht Abbitte für seine oben angesprochene Rede leiste und vor dem Holocaust- Mahnmal des ZPS niederkniee (www.n-tv.de/politik/Holocaust-Mahnmal-vor- Hoeckes-Haus-gebaut-article20145118.html). Die Fragesteller sehen in dieser Aktion die Grenzen der Kunstfreiheit überschritten, weil hier aus ihrer Sicht die Persönlichkeitsrechte eines Mandatsträgers verletzt worden sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Inwieweit teilt die Bundesregierung diese Auffassung, dass es sich bei dieser Kunstaktion des ZPS gegen einen Mandatsträger der AfD im Thüringer Landtag um einen Angriff auf die Freiheit des Mandats und die Unversehrtheit der Familie handelt?

2

Erwägt die Bundesregierung Maßnahmen, um derartige aus Sicht der Fragesteller als Angriffe auf die Freiheit des Mandats zu wertende Aktionen in Zukunft zu erschweren?

a) Falls ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen?

b) Falls nein, warum erwägt die Bundesregierung keine Maßnahmen?

3

Sieht die Bundesregierung im konkreten Fall die Grenzen der Freiheit der Kunst überschritten, weil hier andere im Grundgesetz (GG) garantierte Rechte wie zum Beispiel das Persönlichkeitsrecht, das die Privatsphäre schützen soll, die persönliche Freiheit eines Parlamentsmitglieds (Artikel 46 Absatz 3 und 4 GG) oder der Schutz der Menschenwürde beeinträchtigt worden sind?

a) Falls ja, erwägt die Bundesregierung Maßnahmen, um die Persönlichkeitsrechte von Abgeordneten im Hinblick auf Grenzüberschreitungen, die mit der Freiheit der Kunst begründet werden, in Zukunft umfassender zu schützen?

b) Falls nein, warum sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf?

4

Kann die Bundesregierung Kriterien dafür angeben, wann die Freiheit der Kunst aus ihrer Sicht an ihre Grenzen stößt?

a) Kann die Bundesregierung hierfür Beispiele nennen?

b) Welche Konsequenzen wurden aus diesen Fällen ggf. gezogen?

5

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob Aktivisten des ZPS mit öffentlichen Geldern, zum Beispiel aus dem Hauptstadtkulturfonds, gefördert werden oder wurden?

a) Falls ja, hat die Bundesregierung Kenntnis von der Verwendung dieser öffentlichen Gelder?

b) Wurden diese öffentlichen Gelder ggf. zurückgefordert?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die wiederholte Kooperation des Berliner Maxim-Gorki-Theaters, dessen Projekte immer wieder auch mit Mitteln des Hauptstadtkulturfonds gefördert werden, mit dem ZPS (www.morgenpost.de vom 8. November 2014)?

Berlin, den 21. Dezember 2017

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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