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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund

Obligatorische und optionale Statusfeststellungsverfahren, Widersprüche gegen Entscheidungen der Clearingstelle und Klagen gegen Feststellungsbescheide im Jahr 2017, Dauer der Verfahren, Rechtsprechung zu den Abgrenzungskriterien "abhängige Beschäftigung" vs. "selbstständige Tätigkeit", Stellungsnahmen zu sogenannten Voranfragen, Einrichtung der mündlichen Anhörung im Widerspruchsausschuss, Überarbeitung der Berufsgruppenkataloge, Aufnahme von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung, Verbesserung des Verwaltungsverfahrens<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

14.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/55119.01.2018

Das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund

der Abgeordneten Markus Kurth, Anja Hajduk, Beate Müller-Gemmeke, Sven Lehmann, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Dieter Janecek, Sven-Christian Kindler, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Statusfeststellungsverfahren durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund dient der schnellen und sachgerechten Klärung der Frage, ob es sich im Einzelfall um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Das Statusfeststellungsverfahren soll divergierende Entscheidungen unterschiedlicher Sozialversicherungsträger vermeiden und Rechtssicherheit für Auftraggeberinnen und Auftraggeber sowie Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer gewährleisten. Auch wenn sich das Verfahren grundsätzlich bewährt hat, so werden von den Beteiligten teils deutliche Nachbesserungen gefordert (siehe Greiner, Stefan 2016: Die Vielfalt moderner Arbeitsformen im Sozialrecht; in: Die Sozialgerichtsbarkeit, 2016, S. 301 bis 309). Die fragestellende Fraktion hat hierzu bereits eine umfassende Kleine Anfrage gestellt (Bundestagsdrucksache 18/11799). Die nun vorliegende Anfrage beschäftigt sich mit den Entwicklungen des Jahres 2017.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele optionale und obligatorische Statusfeststellungsverfahren hat die Deutsche Rentenversicherung Bund im Jahr 2017 durchgeführt, und in wie vielen Fällen wurde a) eine Sozialversicherungspflicht als Beschäftigter bzw. Beschäftigte und b) eine selbstständige Tätigkeit festgestellt?

2

a) Wie hoch ist die Zahl der Widersprüche gegen Entscheidungen der Clearingstelle im Jahr 2017? b) Wie häufig wurde im Jahr 2017 in den Widerspruchsausschüssen gegen die Entscheidung der Verwaltung entschieden, und wie häufig lassen Widerspruchsausschüsse Entscheidungen der Verwaltung im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens durch Dritte überprüfen?

3

a) Wie hoch ist die Zahl der Klagen gegen ergangene Feststellungsbescheide im Jahr 2017? b) Wie häufig hatten Klagen gegen die feststellende Behörde Erfolg?

4

Wie hoch war die durchschnittliche Laufzeit statusrechtlicher Anfragen im Jahr 2017?

5

Zu welchen Ergebnissen kam das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben „Verbreitung, Nutzung und mögliche Probleme von Werkverträgen“, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen?

6

Welche höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Abgrenzungskriterien „abhängige Beschäftigung“ vs. „selbstständige Tätigkeit“ gab es im Jahr 2017, und was ergibt sich hieraus für die Verwaltung, bzw. wie haben sich deren Vorschriften geändert?

7

Wie häufig hat die Deutsche Rentenversicherung Bund im Jahr 2017 eine nicht rechtsverbindliche Stellungnahme in solchen Fällen herausgegeben, in denen Auftraggeber und/oder Auftragnehmer eine schriftliche Auskunft gemäß § 14 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) zum Status einer noch aufzunehmenden Tätigkeit begehren?

8

Inwiefern könnte nach Ansicht der Bundesregierung in den Verfahren im Widerspruchsausschuss die Einrichtung einer mündlichen Anhörung zu einem höheren Maß an Rechtsfrieden beitragen?

9

Inwieweit könnten nach Ansicht der Bundesregierung die Fragenkataloge der Deutschen Rentenversicherung Bund zusammen mit den Betroffenen weiter spezifiziert werden, um den besonderen berufs- bzw. branchenspezifischen Gegebenheiten besser gerecht zu werden, und inwieweit wurden im vergangenen Jahr die Berufsgruppenkataloge überarbeitet?

10

Inwieweit hielte die Bundesregierung unter der Voraussetzung, dass alle nicht anderweitig abgesicherten Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgenommen würden, die Eröffnung der Möglichkeit für einzelne Selbstständige, unter bestimmten Bedingungen – wie etwa wirtschaftliche Unabhängigkeit oder Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze – selbst die kompletten Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, um „Druck“ aus dem Statusfeststellungsverfahren zu nehmen und Rechtssicherheit mit Blick auf die eigene Selbstständigkeit zu erlangen, für diskussionswürdig?

11

Inwieweit könnte der im Jahr 1999 in den Bundesrat eingebrachte Vorstoß, das Meldeverfahren der Einzugsstellen, das Prüfverfahren nach dem SGB IV sowie das Statusfeststellungsverfahren zusammenzuführen, zu einer Entlastung der Verwaltung beitragen, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorschlag?

Berlin, den 15. Januar 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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