Kindergeld für ausländische EU-Bürger in Deutschland, deren Kinder im Ausland leben
der Abgeordneten René Springer, Uwe Witt, Jürgen Pohl, Sebastian Münzenmaier, Martin Sichert, Ulrike Schielke-Ziesing, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In verschiedenen Medienberichten ist über unrechtmäßige Zahlungen von Kindergeld an EU-Ausländer für deren im Ausland lebende Kinder berichtet worden. So schreibt u. a. „welt.de“ am 30. Mai 2017 in einem Artikel von einem Anstieg von Leistungsmissbrauch in organisierter Form sowie dass sich die Zahl der begünstigten Kinder seit 2010 auf fast 170 000 verfünffacht habe. Darüber hinaus sollen dem Bundesministerium der Finanzen darüber Erkenntnisse aus Stichproben und Überprüfungen vorliegen. Geplante Maßnahmen der Bundesregierung, den Missbrauch zu unterbinden, sollen wegen Bedenken der EU-Kommission eingestellt worden sein (www.welt.de/politik/deutschland/article171106923/ Mehr-Kinder-im-EU-Ausland-erhalten-Kindergeld.html; www.welt.de/politik/ deutschland/article165058846/Organisierter-Betrug-bei-Kindergeld-fuer-EU- Auslaender.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viel Kindergeld hat die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2017 an wie viele im Ausland lebende Kinder von EU-Bürgern gezahlt?
Welche konkreten Kindergeldzahlungen flossen dabei in welche EU-Staaten?
Wie viel Kindergeld hat die Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum von 2010 bis 2016 an im Ausland lebende Kinder von EU-Bürgern gezahlt (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Wie ist die aktuelle Situation hinsichtlich des vom Bundesfinanzministerium festgestellten Missbrauchs von Kindergeldzahlungen an im Ausland lebende Kinder von EU-Bürgern?
In welchen Ländern leben die Kinder, denen missbräuchlich Kindergeld gezahlt worden ist?
Beabsichtigt die Bundesregierung ihren Plan, das Kindergeld auf den im jeweiligen Land geltenden Kindergeldsatz anzupassen, umzusetzen, und falls ja, wann genau?
Was hat die Bundesregierung konkret gegen den bisher festgestellten Missbrauch in Sachen Kindergeld für im Ausland lebende Kinder von EU-Bürgern unternommen?
Sollte eine nationale Regelung zum Schutz vor weiterem Missbrauch des Bezugs von Kindergeld für im Ausland lebende Kinder von EU-Bürgern am Einspruch der EU-Kommission scheitern, was beabsichtigt die Bundesregierung dann zu unternehmen?
Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Regelungen in den anderen EU-Ländern hinsichtlich Kindergeldzahlungen für im Ausland lebende Kinder von EU-Bürgern aus?