Sprachkurse für Spätaussiedler in den GUS-Staaten und der Ukraine zum Erwerb der für den Sprachtest maßgeblichen Sprachkenntnisse
des Abgeordneten Waldemar Herdt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit der Einführung des Sprachtests zur Feststellung sprachlicher Aufnahmevoraussetzungen für Spätaussiedler im Jahr 1993 finanziert die Bundesregierung allein in der Russischen Föderation über 400 deutsche Begegnungszentren. Hinzu kommen einige gleiche Einrichtungen in den ehemaligen Sowjetrepubliken, u. a. in Kasachstan, Kirgisistan und der Ukraine (www.aussiedlerbeauftragter.de/AUSB/DE/Themen/deutsche-minderheiten/deutsche-minderheiten-gus/russischefoederation/russische-foederation_node.html). Einer der Grundgedanken dieser durch die Bundesrepublik Deutschland finanzierten Förderungsmaßnahmen waren der Erwerb und die Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse bei Aufnahmebewerbern, die im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen einen Sprachtest mit Kompetenzen mindestens der Stufe A1 bestehen mussten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Über welchen Zeitraum wurden Sprachkurse zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse in den GUS (Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) und der Ukraine von der Bundesregierung finanziert? Wie hoch ist die Gesamtzahl der finanziellen Aufwendungen der Bundesregierung für diese Fördermaßnahmen zum Spracherwerb vor Ort?
Wie viele Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen, die seit 2014 in Deutschland aufgenommen wurden, haben am durch die Bundesregierung finanzierten Sprachkurs vor Ort teilgenommen? Wie hoch ist die Zahl der Aufnahmebewerber, die den Sprachtest trotz Teilnahme am Sprachkurs nicht bestanden haben?
Anhand welcher Kriterien wird die Effektivität der deutschen Sprachkurse zum Erwerb und zur Erweiterung der Sprachkenntnisse in den zuvor benannten Ländern beurteilt, und wie schätzt die Bundesregierung den Nutzen dieser Fördermaßnahmen vor Ort ein?