BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Schusswaffen in der Bundesrepublik Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/548)

Entwicklung der Anzahl der Waffenscheine, Bedürfnisangaben bei Beantragung eines Waffenscheins, Zahl der Waffenbesitzkarten (WBK) in Bezug auf Inhabergruppen, Bewachungsunternehmer im Besitz einer WBK und eines Waffenscheins, Antragstellungen auf Waffentrageberechtigung für Mitarbeiter, Gesamtzahl der Waffentrageberechtigungen 2013 bis 2017<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/74112.02.2018

Schusswaffen in der Bundesrepublik Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/548)

des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Zeitraum von 2013 bis 2017 ist ein starker Rückgang der Waffenscheine in der Bundesrepublik Deutschland zu beobachten gewesen. Die Anzahl sank von 18 587 im Jahr 2013 auf 10 500 im Jahr 2017. Das geht aus Bundestagsdrucksache 19/548 hervor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Worauf ist der Rückgang der Waffenscheine im Zeitraum von 2013 bis 2017 nach Auffassung der Bundesregierung zurückzuführen?

2

Welche Bedürfnisgründe wurden seit 2013 in der Bundesrepublik Deutschland bei der Beantragung eines Waffenscheines genannt (bitte nach Jahresscheiben und den verschiedenen Bedürfnisgründen nach Bundesländern aufgeteilt aufschlüsseln)?

3

Wie hat sich die Zahl der Waffenbesitzkarten (WBK) in Bezug auf die einzelnen Inhabergruppen im Zeitraum von 2013 bis 2017 entwickelt (bitte nach Jahresscheiben und den verschiedenen Inhabergruppen gemäß Waffengesetz (WaffG) nach Bundesländern aufgeteilt aufschlüsseln):

a) Jäger (§ 13 WaffG),

b) Sportschützen (§ 14 WaffG),

c) Brauchtumsschützen (§ 16 WaffG),

d) Waffen- und Munitionssammler (§ 17 WaffG),

e) Waffen- und Munitionssachverständige (§ 18 WaffG),

f) Gefährdete Personen (§ 19 WaffG),

g) Erben (§ 20 WaffG),

h) Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal (§ 28 WaffG),

i) Vereine (§ 10 Absatz 2 WaffG),

j) Kombinierte (z. B. Jäger und Sportschützen),

k) Sonstige nach § 8 WaffG?

4

Wie viele der Personen, die im Zeitraum von 2013 bis 2017 eine WBK als Bewachungsunternehmer gemäß § 28 WaffG besaßen, verfügten zeitgleich auch über einen Waffenschein (bitte nach Jahresscheiben und Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Wie viele Bewachungsunternehmer gemäß § 28 WaffG mit Waffenschein haben im Zeitraum von 2013 bis 2017 einen Antrag auf mindestens eine zusätzliche Waffentrageberechtigung für ihre angestellten Mitarbeiter gestellt, und wie viele keine (bitte nach Jahresscheiben und Bundesländern sowie der Anzahl der waffentrageberechtigten Personen aufschlüsseln):

a) für eine bis fünf Personen,

b) für sechs bis zehn Personen,

c) für zehn bis 25 Personen,

d) für 26 bis 50 Personen,

e) für 51 bis 100 Personen,

f) für 101 bis 250 Personen,

g) für 251 bis 500 Personen,

h) für mehr als 500 Personen?

6

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtanzahl der Waffentrageberechtigungen in den Jahren von 2013 bis 2017 entwickelt (bitte nach Jahresscheiben und Bundesländern aufschlüsseln)?

Berlin, den 5. Februar 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen