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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mögliche Förderung von linksextremen Projekten in Thüringen durch Bundesprogramme

Förderung von Projekten unter Beteiligung der Antifa durch Bundesprogramme (u.a. durch das Programm &quot;Demokratie leben!&quot; des BMFSFJ), Förderung gegen die AfD gerichteter Projekte; Wiedereinführung der Extremismusklausel; linksextreme Gruppen in Thüringen: Mitgliederzahl, Strukturen, Verbindungen, Strategien, Finanzierung, Mobilisierungskraft, Gewaltbereitschaft, Straftaten im Bereich Politisch motivierter Kriminalität &ndash; links<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/77012.02.2018

Mögliche Förderung von linksextremen Projekten in Thüringen durch Bundesprogramme

des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend förderte im Zuge des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ (vorher „Toleranz fördern, Kompetenz stärken“) diverse Veranstaltungen des Vereins „Antifaschistische Politik & Kultur in Südthüringen e. V.“ in Zusammenarbeit mit der sogenannten Antifa Arnstadt-Ilmenau. Dies geht aus Beiträgen auf der Homepage des Vereines hervor (http://kulturundpolitik.blogsport.de/). Darunter fanden sich auch Veranstaltungen, die sich gegen die Partei Alternative für Deutschland (AfD) richteten, beispielsweise wurde am 19. Dezember 2014 ein Vortrag zum Thema „3 Monate AfD im Thüringer Landtag – Zwischenbericht zum Rechtsruck in Thüringen“ veranstaltet (http://kulturundpolitik.blogsport.de/images/tresen6front.jpg).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Förderung von Projekten, die mit Mitteln für das Bundesprogramm „Demokratie leben! – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ ausgestattet, sich gegen die Partei Alternative für Deutschland richten?

2

Von welchen Fällen hat die Bundesregierung bundesweit, insbesondere in Thüringen, Kenntnis, in denen Projekte oder Veranstaltungen unter Beteiligung der sogenannten Antifa durch Bundesprogramme gefördert wurden?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis, dass Mitglieder, Anhänger und Sympathisanten des Vereins „Antifaschistische Politik & Kultur in Südthüringen e. V.“ und „Antifa Arnstadt-Ilmenau“ oder andere Antifa-Gruppen, die mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert wurden, an den Krawallen zum G20-Gipfel am 7./8. Juli 2017 teilgenommen haben und dabei polizeilich in Erscheinung getreten sind?

4

Wurden die Fördermittelbescheide der eingangs erwähnten Veranstaltungen überprüft, und gab es im Zuge dessen Regressforderungen?

Falls ja, in welcher Höhe, und bei welchen Veranstaltungen?

5

Hält es die Bundesregierung aufgrund der eingangs erwähnten Fälle für notwendig, die 2014 abgeschaffte „Extremismusklausel“ (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/kampf-gegen-rechts-umstrittene-extremismusklausel-wird-abgeschafft/9414922.html) wieder einzuführen?

Falls nein, warum nicht?

Falls ja, wann wird die Bundesregierung die „Extremismusklausel“ wieder einführen?

6

Welche Erkenntnisse über Mitgliederzahl, Struktur und Strategie linksextremer Gruppen in Thüringen liegen der Bundesregierung vor?

7

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Finanzierungsquellen linksextremistischer Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse, insbesondere des Vereins „Antifaschistische Politik & Kultur in Südthüringen e. V.“ und der „Antifa Arnstadt-Ilmenau“, vor?

8

Liegen der Bundesregierung insbesondere Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang linksextremistische Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse in Thüringen über ihre Mitgliedschaft hinaus Anhänger bei bestimmten Anlässen (z. B. Demonstration) mobilisieren konnten?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbindung linksextremistischer Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse in Thüringen mit entsprechenden Vereinigungen und Personenzusammenschlüssen in den übrigen Teilen der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus?

10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Bereitschaft linksextremistischer Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse in Thüringen zu militanter Gewaltanwendung bis hin zu terroristischen Aktivitäten vor?

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren linksextremistische Ausschreitungen in Thüringen zugenommen?

Wenn ja, in welchem Umfang?

11

Wie viele Personen wurden in Thüringen seit 2010 durch linksextremistisch motivierte Gewalttaten verletzt oder getötet (bitte nach Jahr, Art und Anzahl der Straftatbestände sowie den involvierten Organisationen aufschlüsseln)?

12

Wie viele linksextremistisch motivierte Anschläge und Angriffe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf staatliche (Bund, Land) sowie kommunale Behörden und Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen der Bundeswehr, Polizei und Justiz in Thüringen, seit 2001 verübt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Berlin, den 6. Februar 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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