Neben der Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt bestehen insbesondere auch im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und im Bundesministerium der Verteidigung Bereiche, die zum Themenfeld Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung arbeiten. Vorhaben der Ressorts in diesen Arbeitsbereichen werden innerhalb der Bundesregierung in verschiedenen Gremien fortlaufend abgestimmt.
Falls ja,
Die Fragen 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet.
a) seit wann gibt es jene Abteilungen oder Referate;
b) bei welcher Bundesbehörde sind jene Abteilungen oder Referate angesiedelt;
Auf der Grundlage des Weißbuches 2016 sowie in Umsetzung der oben genannten Leitlinien der Bundesregierung befasst sich das Bundesministerium der Verteidigung in den Abteilungen Politik, Strategie und Einsatz sowie Planung und dem Planungsamt der Bundeswehr mit den Aspekten der Krisenfrüherkennung und der strategischen Vorausschau. Das Bundesministerium der Verteidigung entwickelt im ressortgemeinsamen Ansatz Instrumente zur Krisenfrüherkennung fort, einschließlich IT-basierter Analyseplattformen.
Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurde im Frühjahr 2016 die Unterabteilung 32 „Flucht und Migration, Krisenprävention und -bewältigung“ geschaffen. In ihr wurden als Reaktion auf die Flüchtlingskrise und vor dem Hintergrund anhaltender struktureller Herausforderungen die Zuständigkeiten des vormaligen Arbeitsstabes „Flucht und Migration“ mit den Bereichen Krisenbewältigung und Krisenprävention zusammengefasst. Im Frühjahr 2017 wurde zudem die Zuständigkeit für entwicklungspolitische Maßnahmen zu Reintegration und freiwilliger Rückehr von Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer in der Unterabteilung neu zusammengefasst. Damit sind neben Grundsatzfragen zu Flucht und Migration die Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge (re)integrieren“, die Bereiche der Übergangshilfe, des Welternährungsprogramms, des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen sowie der Themenbereich Frieden, Sicherheit und Katastrophenrisikomanagement in einer Unterabteilung gebündelt.
c) wie viele Angestellte und Beamte sind derzeit in jenen Abteilungen oder Referaten tätig (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln);
Eine eindeutige Zuordnung von Dienstposten wird aufgrund der prozessübergreifenden Aufgabenteilung im Bundesministerium der Verteidigung und im Planungsamt der Bundeswehr nicht getroffen.
In der Unterabteilung 32 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind derzeit Beamte und Angestellte gemäß folgender Aufstellung tätig:
- Angestellte Entgeltgruppe Anzahl Beschäftigte
- E 6 1
- E 7 1
- E 8 1
- E 9a 1
- E 11 2
- E 13 5
- E 14 2
- Gesamt Angestellte: 13
- Beamte Besoldungsstufe Anzahl Beschäftigte
- A 9M 2
- A 9M +Z 1
- A 9G 1
- A 10 1
- A 13G 5
- A 13H 1
- A 14 6
- A 15 (Personaltausch BMVg) 1
- A16 1
- B 3 3
- Gesamt Beamte: 32
- Externe Anzahl Beschäftigte
- Gesamt Externe: 1
- Gesamtergebnis: 46 Beschäftigte
d) wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Leistung jener Abteilungen oder Referate seit deren Schaffung;
Die Bundesminister leiten gemäß Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes ihren jeweiligen Geschäftsbereich innerhalb der durch die Bundeskanzlerin vorgegebenen Richtlinien der Politik selbständig und unter eigener Verantwortung; dazu gehört auch die organisatorische Aufstellung eines Ressorts auf der Grundlage der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). Vor diesem Hintergrund bewertet die Bundesregierung die innere Organisation einzelner Ressorts nicht.
e) mit welchen nationalen und internationalen Regierungsbehörden arbeiten jene Abteilungen oder Referate zusammen?
Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 5b verwiesen.
Leitung und Referate der Unterabteilung 32 „Flucht und Migration, Krisenprävention und -bewältigung“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung arbeiten international im Rahmen der Projektplanung und -durchführung mit Regierungen der jeweils betroffenen Staaten zusammen. Des Weiteren koordiniert sie ihre Projekte mit Regierungen anderer Partner sowie mit den bekannten internationalen und multilateralen Institutionen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.