BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung gegenüber der Türkei

Beachtung der Menschenrechtslage bei Rüstungsexportentscheidungen, Rüstungsexportgenehmigungen in die Türkei trotz Menschenrechtsverletzungen, Nutzungsauflagen beim Export von Leopard-Panzern, Einsatz in Syrien<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

29.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/118913.03.2018

Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung gegenüber der Türkei

der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Dr. Heiko Heßenkemper und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Türkei setzt bei ihrer, nach Auffassung der Fragesteller, völkerrechtswidrigen Offensive gegen kurdische Truppen in Syrien auch deutsche Leopard-2-Panzer ein (www.faz.net/aktuell/politik/inland/kurden-betaetigen-einsatz-von-leopard-2-panzer-in-afrin-15418283.html). Bei deren Kauf machte die Bundesregierung der Republik Türkei keinerlei Auflagen für die Nutzung – anders als beim Vorgängermodell Leopard 1 (www.dw.com/de/das-panzer-dilemma-der-bundesregierung/a-42294279). Danach darf die Türkei die Kampfpanzer des älteren Typs Leopard 1 ausschließlich in Übereinstimmung mit Artikel 5 des NATO-Vertrages (Bündnisfall) einsetzen.

Weiterhin prüft die Bundesregierung nach Presseberichten eine von der Republik Türkei gewünschte Aufrüstung der deutschen Panzer in den türkischen Streitkräften mit einem Minenschutz (www.nordbayern.de/politik/turkei-ruckt-in-syrien-vor-offenbar-mit-deutschen-panzern-1.7135363).

Nach Aussage der Bundesregierung wird der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland besonderes Gewicht beigemessen (www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/Sicherheitspolitik/Externe-Links/2015-09-22-r%C3%BCstungsrichtlinien.html;jsessionid=9A5F9060B6EA986D21BEC6DA1CD54EFE.s7t1). Die Bundesregierung hat sich daher in diesem sensiblen Bereich besonders strenge Regeln auferlegt.

Die Republik Türkei beschneidet jedoch zunehmend die Presse- und Versammlungsfreiheit (www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rangliste-der-pressefreiheit-der-reporter-ohne-grenzen-14988513.html). Es bestehen viele regionale Konfliktfelder und die Beziehungen zu den Nachbarstaaten sind nach Auffassung der Fragesteller von Aggression geprägt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie kommt die Bundesregierung zu der Annahme, dass die Menschenrechte in der Republik Türkei ausreichend geachtet werden, um Rüstungsexporte zu rechtfertigen?

2

Warum werden trotz fortgesetzter Menschenrechtsverletzungen und einer aggressiven Außenpolitik weiter Rüstungsexporte in die Republik Türkei gestattet?

3

Warum wurden beim Export der Leopard-2-Panzer der Republik Türkei keine Auflagen für die Nutzung (entsprechend der Leopard-1-Lieferung) gemacht?

4

Wie würde die Bundesregierung auf einen Einsatz von türkischen Leopard-1-Panzern in Syrien reagieren?

Berlin, den 4. März 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen