Arbeitslosengeld II und Stromübernahme in Deutschland
der Abgeordneten Nicole Höchst, Franziska Gminder, Jürgen Pohl, Mariana Iris Harder-Kühnel, Thomas Ehrhorn, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden laut § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen – also komplett – anerkannt und übernommen, sofern diese angemessen sind. Im Gegensatz zu den Ausgaben für Miete und Heizung werden für Arbeitslosengeld-II-Empfänger (ALG-II-Empfänger) die Stromkosten nicht pauschal übernommen. Stattdessen müssen Leistungsbezieher die anfallenden Rechnungen aus dem Regelsatz bezahlen. Da dies viele Menschen nicht schaffen, wird ihnen der Strom abgeschaltet. Nach Schätzung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. waren dies 2010 über 600 000 Haushalte (www.welt.de/wirtschaft/energie/article13879599/Hunderttausenden-Haushalten-wird-der-Strom-gesperrt.html). Seit langem üben Sozialverbände Kritik daran, dass die im Leistungssatz angesetzten Energiekosten zu niedrig angesetzt sind. Energiekostensteigerung und ALG-II Anpassung werden nicht paritätisch und zeitgleich angepasst. Die Jobcenter bieten dagegen in Härtefällen den Betroffenen Darlehen an (www.hartz4hilfthartz4.de/strom/). Dies ist nach Auffassung der Fragesteller keine nachhaltige Lösung und erhöht bei den Ärmsten der Gesellschaft den Überlebensdruck. Wer mit einem Existenzminimum zurechtkommen muss, kann sich Darlehen und Kredite nach Auffassung der Fragesteller generell nicht leisten (www.welt.de/wirtschaft/energie/article107270617/800-000-Deutsche-koennen-Strom-nicht-bezahlen.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der von Stromsperren betroffenen Haushalte entwickelt (bitte nach Jahren seit 2010 und Dauer ohne Stromversorgung aufschlüsseln)?
Wie viele Bedarfsgemeinschaften mussten nach Kenntnis der Bundesregierung Darlehen des Jobcenters zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung aufnehmen (bitte nach Jahren seit 2010 aufschlüsseln)?
Wie viele Menschen im Rentenalter waren nach Kenntnis der Bundesregierung gezwungen, Darlehen für Strom aufzunehmen (bitte nach Jahren seit 2010 aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl der Bürger (mit und ohne ALG-II-Bezug), welche sich Strom nicht leisten können, d. h. er ihnen von den Versorgern abgeschaltet wurde (nach Jahren seit 2010 und Rentner bitte gesondert darstellen)?
Wie viele Familien mit einem oder mehreren Kindern sind von Stromabschaltungen betroffen (bitte nach Jahren seit 2010 aufschlüsseln)?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf? Wenn ja, welche Maßnahmen sind zur Abhilfe geplant?