Schwarzarbeit in Asylheimen und von Asylsuchenden
der Abgeordneten Nicole Höchst, Johannes Huber, Thomas Ehrhorn, Verena Hartmann, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 19. September 2014 erleichterte die Bundesregierung den Zugang für Flüchtlinge zum deutschen Arbeitsmarkt. Flüchtlinge konnten ab November 2014 bereits nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis für 15 Monate erhalten. Allerdings nur, solange nachweislich kein EU-Bürger für den Job zur Verfügung steht.
Abseits des regulären Arbeitsmarktes und der Gesetzeslage wird immer wieder über Schwarzarbeit in Asylheimen und außerhalb dieser Einrichtungen durch Asylsuchende berichtet (www.berlinjournal.biz/fluechtlinge-schwarzarbeit/, www.welt.de/politik/deutschland/article151420748/Wie-Fluechtlinge-den-Arbeiterstrich- aufmischen.html). Bei einer Razzia in sieben Bundesländern wurden wiederum in Zwickau bei nur zwei Männern aus dem Wachschutzbereich Waffen, teure Fahrzeuge und über 830 000 Euro Bargeld gefunden (www.bild.de/regional/ chemnitz/schwarzarbeit/festhamnen-bei-steuer-razzia-in-wachschutz-firmen- 52524658.bild.html). Das manager magazin geht von hunderttausenden Schwarzarbeitern aus (www.manager magazin.de/politik/deutschland/ schwarzarbeitfluechtlinge-arbeiten-zu-tausenden-fuer-hungerlohn-a-1110038.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Liegen der Bundesregierung Zahlen oder Schätzungen über Schwarzarbeit durch Asylsuchende und/oder Asylberechtigte in Deutschland vor (wenn ja, bitte nach Jahren seit 2012 aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Schwarzarbeit in Asylheimen (bitte nach Jahren seit 2012 aufschlüsseln)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den jährlichen finanziellen Schaden für die Bundesrepublik Deutschland ein (bitte nach Jahren seit 2012 aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Konzepte zur Eindämmung von Schwarzarbeit in Asylheimen?
Wenn ja, wann ist damit zu rechnen, und wie sehen die konkreten Maßnahmen aus?