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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Position der Bundesregierung zu den Transaktionsplänen von RWE und E.ON

Geplanter weitreichender Tausch von Vermögenswerten und Geschäftsbereichen: Entscheidungsgründe, erwartete weitere Konzentrationsbewegungen im Strommarkt bis 2021, angekündigter Arbeitsplatzabbau, kartellrechtliche Fragestellungen, Abschlusszeitpunkt, steigende Strompreise durch Konzentration auf weniger Stromanbieter und Netzbetreiber, Auswirkungen auf Kohleausstieg, Gefährdung der Finanzierung der Folgekosten von Atom- und Kohlekraftwerken, gesetzliche Sicherung, Renaturierungsrückstellungen, Wirkungen auf den Wettbewerb und Strommarkt durch entstehenden größten deutschen Verteilnetzbetreiber, Anteil bei Stromerzeugung und -absatz, Verbraucher, kommunale Aktionäre u.a., Aktienkäufe von Aufsichtsratsmitgliedern<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

16.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/146223.03.2018

Position der Bundesregierung zu den Transaktionsplänen von RWE und E.ON

der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Katharina Dröge, Britta Haßelmann, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Claudia Müller, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 11. März 2018 haben die Energiekonzerne RWE AG und E.ON GmbH verkündet, dass sie sich auf einen weitreichenden Tausch von Vermögenswerten und Geschäftsbereichen geeinigt haben. E.ON will dazu in einem ersten Schritt die RWE-Tochter innogy SE komplett übernehmen und im Gegenzug den Konkurrenten RWE am eigenen Unternehmen beteiligen. E.ON würde das Netzgeschäft und den Stromvertrieb von innogy behalten, während die erneuerbaren Energien beider Konzerne unter dem Dach von RWE vereint werden sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wann, von wem und in welcher Form hat die Bundesregierung von den Transaktionsplänen von RWE und E.ON erfahren?

2

Gab es vor der offiziellen Verkündung durch RWE und E.ON Gespräche über mögliche Transaktionen, und falls ja, wann, mit wem, und in welcher Form?

3

Worauf führt die Bundesregierung die Entscheidung von RWE und E.ON, die verkündeten Transaktionen vorzunehmen, zurück?

4

Geht die Bundesregierung davon aus, dass es weitere Konzentrationsbewegungen im Strommarkt geben könnte bis 2021 (bitte begründen), und falls ja, mit welchen Folgen?

5

Sind der Bundesregierung Überlegungen oder Gespräche bekannt, wonach RWE am Kauf von Kohle- und Gaskraftwerken der EnBW AG interessiert ist, und falls ja, inwiefern?

6

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage in der gemeinsamen Pressemitteilung von RWE und E.ON vom 12. März 2018, wonach „5 000 der dann insgesamt deutlich über 70 000 Arbeitsplätze bei der erweiterten E.ON im Zuge der Integration abgebaut“ werden?

7

In welcher Form will sich die Bundesregierung für den Erhalt von diesen Arbeitsplätzen einsetzen?

8

Welche kartellrechtlichen Fragestellungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von welchen Kartellbehörden im Vorfeld der geplanten Transaktionen zu erwarten?

9

Hat die Bundesregierung kartellrechtliche Bedenken, und falls ja, wie sehen diese konkret aus?

10

Geht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der notwendigen Zustimmung der zuständigen Kartell- und Aufsichtsbehörden vom Abschluss der Transaktionen bis Ende 2019 aus, und falls nein, bis wann rechnet sie mit einem Abschluss?

11

Geht die Bundesregierung von steigenden Strompreisen durch die Konzentration auf weniger Stromanbieter und Netzbetreiber aus (bitte begründen)?

12

Haben die Transaktionspläne nach Ansicht der Bundesregierung Auswirkungen auf den Kohleausstieg bzw. die geplante Kohlekommission, und falls ja, in welcher Form?

13

Welche Auswirkungen haben die Transaktionspläne nach Ansicht der Bundesregierung auf die Kommunen, die knapp 25 Prozent am RWE-Konzern halten?

14

Ist durch die Durchführung der aktuellen Transaktionspläne zwischen RWE und E.ON (vgl. für den „weitreichenden Tausch von Vermögenswerten und Geschäftsbereichen“, Pressemitteilung E.ON und RWE vom 12. März 2018) die Finanzierung der Folgekosten aus dem Betrieb von Atom- oder Kohlekraftwerken oder bergbaulichen Betrieben gefährdet (bspw. Rückbau von Atomkraftwerken, Renaturierungen, Sanierung von Schächten), für die RWE, E.ON oder deren Tochtergesellschaften Rückstellungen gebildet haben (bitte begründen)?

15

Hält es die Bundesregierung – auch unter dem Eindruck der aktuellen Transaktionspläne zwischen RWE und E.ON – für erforderlich, die Finanzierung der Folgekosten aus dem Betrieb von Kohlekraftwerken oder bergbaulichen Betrieben wie im Bereich der Atomwirtschaft gesetzlich (vgl. Entsorgungsfondsgesetz und Nachhaftungsgesetz) oder durch sonstige Maßnahmen zu sichern, und wenn nein, warum nicht?

16

Warum ist – falls die Bundesregierung die Frage 15 verneint – die Sicherung der Finanzierung der Kosten aus dem Betrieb von Atomkraftwerken mittels besonderer gesetzlicher Regelung erforderlich (vgl. Entsorgungsfondsgesetz und Nachhaftungsgesetz), für die ebenfalls milliardenschwere Sicherung der Finanzierung der Folgekosten aus dem Betrieb von Kohlekraftwerken oder von bergbaulichen Betrieben eine solche oder ähnliche besondere Sicherungen aber nicht?

17

Kann bei der erneuten Genehmigung der Hauptbetriebspläne von RWE – insbesondere aufgrund der wirtschaftlichen Neuaufstellung des Unternehmens – die Sicherung der Renaturierungsrückstellungen für die Tagebaue erneut geprüft und angepasst werden, und falls ja, wie, und falls nein, warum nicht?

18

Werden bei der Prüfung der Renaturierungsrückstellungen nur die Kosten der bergrechtlichen Absicherung der Tagebaue zugrunde gelegt oder aber die Kosten aller gesetzlichen Anforderungen, also die Kosten der vollständigen Renaturierung nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, der Wasserhaushaltsordnung sowie der weiteren betroffenen Fachgesetze?

19

Wie hoch ist der aktuelle Anteil von zum E.ON- bzw. RWE-Konzern gehörenden Verteilernetzen, und wie hoch läge der Anteil nach der geplanten Transaktion?

20

Welche Wirkungen auf den Wettbewerb im Strommarkt und den verbundenen Netzbetrieb hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund für möglich, dass voraussichtlich durch die Transaktion der mit Abstand größte Verteilnetzbetreiber Deutschlands entsteht?

21

Wie hoch ist der Anteil von E.ON und RWE bei der Stromerzeugung und beim Stromabsatz, wie würden sich die Anteile durch die geplante Transaktion verschieben, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

22

Welche Auswirkungen auf den Strommarkt erwartet die Bundesregierung durch die Transaktion?

23

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Transaktionen von RWE und E.ON im Gesamtergebnis eher zugunsten oder zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher verlaufen werden (bitte begründen)?

24

Welche Informationen hat die Bundesregierung über mögliche Konsequenzen der geplanten Umstrukturierungen für die kommunalen Aktionäre der RWE AG?

25

Welche Informationen hat die Bundesregierung über mögliche Konsequenzen der geplanten Umstrukturierungen für Beteiligungen der innogy SE an kommunalen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen?

26

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Informationen über die geplanten Umstrukturierungen aus den zum Teil erheblichen Aktienkäufen von diversen Aufsichtsratsmitgliedern der betroffenen Unternehmen RWE AG und innogy SE seit Beginn dieses Jahres (siehe u. a. www.nrz.de/wirtschaft/rwe-aufsichtsraete-kaufen-kraeftig-aktien-des-energiekonzerns-id213191703.html)?

Berlin, den 20. März 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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