Zum Stand der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung
der Abgeordneten Corinna Rüffer, Markus Kurth, Sven Lehmann, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Ulle Schauws, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Behinderte Menschen, die Unterstützung brauchen, haben Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe. Das sind zum Beispiel Leistungen für Kinder, die in der Kita bei der Sprachentwicklung gefördert werden, oder für Erwachsene, die einen Assistenten benötigen, der in der Wohnung Aufgaben übernimmt, die sie selbst nicht erledigen können. Für Menschen, die sich nicht regelmäßig mit der Thematik befassen, ist häufig schwer nachzuvollziehen, welche Formen der Unterstützung finanziert werden und wer dafür zahlt. Das wird nach Ansicht von Experten (vgl. http://harry-fuchs.de/wp-content/uploads/2017/01/Fuchs-Interview-Kobinet-Nachrichten-Nach-dem-Gesetz-ist-vor-dem-Gesetz-1.pdf) dadurch erschwert, dass selbst diejenigen, die etwas bezahlen müssten, ihren Beratungsauftrag längst nicht immer erfüllen und sich teilweise sogar weigern zu zahlen und auf andere Kostenträger verweisen.
Um behinderte Menschen zu solchen Fragen der Teilhabe besser zu beraten und sie in ihrer Selbstbestimmung zu stärken, wurde mit dem Bundesteilhabegesetz die sogenannte ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) eingeführt (§ 32 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IX). In rund 400 Beratungsstellen sollen bundesweit behinderte Menschen möglichst nach dem Peer-Prinzip, also von ebenfalls behinderten Menschen, beraten werden. Die Beratung wird vom Bund finanziert und findet unabhängig statt, soll also nicht durch finanzielle Interessen derjenigen beeinflusst werden, die Teilhabeleistungen anbieten oder finanzieren müssen.
Mit Bekanntgabe der Förderrichtlinie Ende Mai 2017 hatten Interessierte bis Ende August 2017 Zeit, bei der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragten Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) einen Antrag auf Förderung zu stellen. Die Förderung sollte ab dem 1. Januar 2018 anlaufen, die ersten (knapp 60) positiven Bescheide wurden allerdings erst Anfang Dezember 2017 verschickt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 19/317). Bis Anfang März 2018 sollten die letzten Bewilligungen verschickt worden sein (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 19/1039).
Die fragestellende Fraktion begrüßt das Angebot einer ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach dem Peer-Prinzip ausdrücklich. Umso mehr ist ihr daran gelegen, dass tatsächlich in erster Linie behinderte Menschen beraten, die Beratungsstellen wirklich unabhängig und gut vernetzt sind und nach transparenten und vergleichbaren Kriterien gefördert werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Auf welche Weise und zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung die Antragstellenden darüber informiert, dass die Durchsicht und Bewilligung der Anträge mehr Zeit in Anspruch nehmen würde, als ursprünglich vorgesehen?
Hat der verhältnismäßig kurze Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Förderrichtlinie und dem Ende der Antragsfrist für die erste Förderrunde es nach Kenntnis der Bundesregierung Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen erheblich erschwert oder sie sogar gehindert, einen Antrag auf Förderung zu stellen?
Wie viele der bewilligten Anträge sahen nach Kenntnis der Bundesregierung vor, dass die Beratungsstellen auch eine aufsuchende bzw. ambulante Beratung durchführen können, sollten behinderte Ratsuchende nicht in der Lage sein, in die Beratungsstelle zu kommen, und konnte im Zuge der Bewilligung sichergestellt werden, dass eine solche aufsuchende bzw. ambulante Beratung, sofern sie beantragt wurde, auch angeboten werden kann (bitte jeweils nach Bundesländern differenziert angeben)?
Wenn nein, warum nicht?
Werden Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit einer aufsuchenden bzw. ambulanten Beratung entstehen, durch die Förderung von Seiten des Bundes in voller Höhe oder anteilig refinanziert, und wenn nicht, warum nicht?
Wie wurde sichergestellt, dass Ratsuchende die Beratungsstellen, sowohl im Hinblick auf die geografische Lage als auch auf Barrierefreiheit, ohne größere Schwierigkeiten aufsuchen können?
Wie viele der bewilligten Anträge sahen für den Verlauf der Förderung Lohnsteigerungen für die Beratenden vor, und in welchen Fällen wurden solche Steigerungen abgelehnt, in welchen Fällen wurde ihnen zugestimmt?
Zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise wird die Bundesregierung die Beratungsstellen vernetzen und so die Möglichkeit zum bundesweiten Austausch eröffnen?
Wie viele Stellen (in Vollzeitäquivalenten) für Beratung und Verwaltung wurden insgesamt und im Durchschnitt je Beratungsstelle bewilligt, und mit wie vielen Personen sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung besetzt bzw. mit wie vielen Personen sollen sie besetzt werden (bitte nach Beratung und Verwaltung aufschlüsseln)?
Wie viele der Beraterinnen und Berater sind nach Kenntnis der Bundesregierung schwerbehindert?
Wie fördert die Bundesregierung die Beratungsstellen in ihren Möglichkeiten, behinderte Menschen als Beraterinnen bzw. Berater einzustellen, und welche Hemmnisse bestehen ggf. in den Bedingungen, die mit einer Förderung verknüpft sind?
In wie vielen Beratungsstellen werden behinderte Beraterinnen bzw. Berater über das Budget für Arbeit beschäftigt sein?
Sieht die Bundesregierung angesichts der großen Zahl an benötigten Beraterinnen und Beratern in den neu geschaffenen Stellen Bedarf, noch mehr behinderte Menschen zu Peer-Beraterinnen bzw. Peer-Beratern zu qualifizieren, und wenn ja, auf welche Weise wird sie das tun?
Wie viele der bewilligten Beratungsstellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Organisationen betrieben, die gleichzeitig Anbieter von Teilhabeleistungen sind oder Anbieter von Teilhabeleistungen auf Regionaloder Landesebene vertreten (bitte nach Bundesländern differenziert angeben), und wie ist dies aus Sicht der Bundesregierung mit dem Anspruch der Unabhängigkeit vereinbar?
Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung häufige Gründe für die Bewilligung von Anträgen auf Betrieb von Beratungsstellen der EUTB von Organisationen, die gleichzeitig Leistungserbringer sind bzw. Leistungserbringer als Regional- oder Landesverbände vertreten?
Auf welche Weise müssen Organisationen, deren Anträge auf Betrieb von Beratungsstellen der EUTB bewilligt wurden und die gleichzeitig Leistungserbringer sind bzw. Leistungserbringer als Regional- oder Landesverbände vertreten, die organisatorische, finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit der ergänzenden Teilhabeberatung von den Bereichen der Leistungserbringung nachweisen (vgl. Förderrichtlinie zur Durchführung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ für Menschen mit Behinderungen vom 17. Mai 2017, Nr. 3), und wie wurde geprüft, ob Organisationen auf andere Weise mit Leistungserbringern in Beziehung stehen?
Was unternimmt die Bundesregierung mit Blick auf die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Weiterführung der Finanzierung über die zunächst vorgesehenen fünf Jahre hinaus, um langfristig die Zahl der Beratungsstellen zu erhöhen, die von Organisationen betrieben werden, die nicht zugleich Leistungserbringer sind bzw. Leistungserbringer als Regional- oder Landesverbände vertreten?