[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. April 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/1771
19. Wahlperiode 20.04.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ottmar von Holtz, Steffi Lemke, Uwe
Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/1518 –
Holzkohleproduktion in Namibia
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Namibia leidet unter starker Verbuschung von Weideland, was massive
wirtschaftliche und ökologische Schäden verursacht, wie z. B den Rückgang von
Weideflächen sowie die Verringerung der Grundwassereinspeisung. Die
Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH unterstützt die nationale
Strategie zur Buschkontrolle mit der wirtschaftlichen Inwertsetzung des
Buschmaterials. Die größte Nachfrage nach Buschmaterial generiert die
Holzkohleproduktion. Das Ziel der GIZ besteht darin, die Holzkohleproduktion
nachhaltiger zu gestalten. Namibia gehört weltweit zu den sechs größten
Holzkohleexporteuren, wobei die Europäische Union zum Haupt-Exportmarkt zählt
(
www.giz.de/de/weltweit/28648.html; www.gondwana-collection.com/de/
neuigkeiten/article/2017/11/13/in-namibia-wird-durch-holzkohleproduktion-
dieverbuschung-bekaempft/).
Die Holzkohleproduktion findet häufig unter einfachen Bedingungen statt, die
erhebliche gesundheitliche Schäden für die Produzenten beinhalten, dazu
gehören Hitzeschläge, Atemwegserkrankungen und Schnittverletzungen. Ein
Großteil der Arbeiter und Arbeiterinnen der Holzkohleindustrie arbeitet unter oft
prekären Arbeits- und Wohnbedingungen als Lohnarbeiter und Lohnarbeiterinnen
auf großen Farmen und wird entsprechend ihrer produzierten Holzkohle
bezahlt (
www.namibian.com.na/167377/archive-read/Charcoal-workers-exploited-
%E2%80%93-Antsino-OUTJO). Da die Entbuschung sich durch kleinteilige
arbeitsintensive Arbeit auszeichnet, sind viele Holzkohleproduzenten und
Holzproduzentinnen dazu verleitet, anstelle von Buschmaterial Bäume, u. a. die
geschützte Art Mopane, für die Produktion zu fällen. Der illegaler
Holzeinschlag ist „ein international verbreitetes Problem und Teil der internationalen
Umweltkriminalität“ („Waldbericht der Bundesregierung 2017“, S. 240).
Vielfältig hat sich die Weltgemeinschaft dem Schutz und der nachhaltigen
Bewirtschaftung der Wälder verpflichtet, so auch im 15. Nachhaltigkeitsziel der
Vereinten Nationen. Denn die Bedeutung gesunder Wälder ist immens – für die
Biodiversität, als zweitgrößter Speicherort für CO2, als Lebensort für etwa
25 Prozent der Weltbevölkerung, die von Wäldern abhängig sind (www.
un.org/esa/forests/news/2017/05/protection-of-forests-fundamental-to-security-
ofhumanitys-place-on-this-planet-un-forum-told/index.html).
Nichtregierungsorganisationen kritisieren (Playing with Fire: human misery,
environmental destruction and summer BBQs:
www.fern.org/publications/reports/
playing-fire-human-misery-environmental-destruction-and-summer-bbqs), dass
die Arbeiter und Arbeiterinnen in der Holzkohleproduktion nicht ausreichend
durch Arbeitsrechte und Schutzkleidung geschützt seien und dass das hohe
wirtschaftliche Potential von Holzkohle den illegalen Holzschlag fördere.
1. In welchem Umfang wird nach Kenntnis der Bundesregierung das GIZ-
Projekt „Unterstützung der Entbuschung von Farmland“ seit dem Laufzeitende
2017 weitergeführt und verändert (bitte nach Projekt, Projektregionen,
Laufzeit und finanziellem Umfang auflisten)?
Das BMZ finanzierte Projekt „Unterstützung der Entbuschung“ wurde im
Rahmen der bilateralen staatlichen technischen Zusammenarbeit durch die
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Zeitraum 2014 bis 2017 mit
einem Volumen von 4 Mio. Euro umgesetzt.
Eine Folgephase wurde unter dem Titel Nutzung der Busch-Biomasse für den
Zeitraum 2018 bis 2021 beauftragt (
www.giz.de/de/weltweit/28648.html). Das
Volumen der zweiten Projektphase beträgt 10 Mio. Euro, von denen 6.5 Mio.
Euro aus Mitteln der Deutschen Klima- und Technologieinitiative (DKTI)
stammen. Das Vorhaben agiert landesweit, fokussiert sich mit ausgewählten
Tätigkeiten aber auf die Regionen Otjozondjupa und Oshikoto im zentralen Norden des
Landes.
a) Mit welchen öffentlichen und privaten Akteuren arbeitet die
Bundesregierung vor Ort zusammen (bitte trennscharf nach Projekt aufführen)?
Das bilaterale Vorhaben wird vor Ort durch die GIZ in direkter Zusammenarbeit
mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Forstwirtschaft (MAWF)
umgesetzt. Die dem Ministerium zugehörige Forstbehörde (DoF) spielt eine
zentrale Rolle in der Regulierung sowie der Kontrolle von Aktivitäten der Buschernte,
einschließlich Holzkohleproduktion.
Aufgrund der multisektoralen Relevanz der Ver- und Entbuschungsthematik
wurde darüber hinaus ein durch die Nationale Planungskommission (NPC)
Namibias geleitetes Projekt-Steuerungsgremium einberufen. Dem
Steuerungsgremium gehören staatliche sowie private Akteure an, u. a. das Ministerium für
Landwirtschaft, Wasser und Forstwirtschaft (MAWF), das Ministerium für
Umwelt und Tourismus (MET), das Ministerium für Bergbau und Energie (MME),
das Ministerium für Industrialisierung und die Entwicklung kleiner und mittlerer
Unternehmen (MITSMED), der staatliche Energieversorger NamPower, sowie
der namibische Verband für Unternehmen des Biomasse-Sektors (N-BiG).
b) Mit welchem Umfang soll die Wiederherstellung landwirtschaftlicher
Nutzfläche und vom Weideland zu einer signifikant höheren
Tragfähigkeit und Produktivität beitragen?
Die nationale Politik zur Optimierung der Weidewirtschaft definiert die
Entbuschung als integralen Bestandteil einer nachhaltigen Weidewirtschaft. In diesem
Zusammenhang ist das primäre Ziel des Vorhabens die Entwicklung von
Strategien und Methoden für die Wiederherstellung von Weideland durch Ausdünnung
von Buschbeständen. Das daraus resultierende Potential für
Produktivitätssteigerung des Weidelands variiert stark und hängt unter anderem von den lokalen
Gegebenheiten sowie der praktizierten Landnutzung ab.
Nach der National Rangeland Management Policy von 2012 reduziert die
Verbuschung die weidewirtschaftliche Produktivität in stark betroffenen Gebieten um
mindestens die Hälfte (von einer Großtier-Einheit/10 ha auf eine Großtier-
Einheit/20 bis 30 ha). Die Entbuschung und Wiederherstellung landwirtschaftlicher
Nutzfläche soll eine entsprechende Produktivitätssteigerung ermöglichen.
c) Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze sollen durch die Projekte entstehen?
Die Nationale Strategie für die Optimierung der Weidewirtschaft und der
Nutzung von Busch Biomasse (National Strategy for Optimisation of Rangeland
Management and Encroacher Bush Utilisation 2016) ist in die entsprechenden
sektoralen Zielsetzungen des 5. Nationalen Entwicklungsplanes 2017/2018 bis 2021/
2022 aufgenommen worden. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen
und Erreichung der gesteckten Ziele beinhaltet die Schaffung von 17 600
Arbeitsplätzen und 460 kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs). Zu dieser
sektoralen Entwicklung würde das Projekt einen maßgeblichen Beitrag leisten. Ein
quantifizierbarer Zielindikator für die Schaffung von Arbeitsplätzen durch das
Vorhaben wird gegenwärtig entwickelt.
d) Inwieweit wird gewährleistetet, dass die Maßnahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit sich nicht mit dem Vorhaben der Organisation
der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung „Promoting
sustainable bush-processing value chains in Namibia“ überschneiden und
doppeln?
Um Überschneidungen zu vermeiden und Synergien zu schaffen, finden seit Mai
2017 regelmäßige Arbeitstreffen zwischen GIZ und UNIDO auch unter
Einbeziehung der Finnischen Botschaft in Namibia statt (finnische Regierung finanziert
UNIDO-Vorhaben).
2. Welche Projekte und Programme der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in Namibia sind nach Kenntnis der GIZ bzw. der Bundesregierung direkt
oder indirekt mit der Nutzung von Entbuschungsmaterial und Biomasse
verbunden?
Es befassen sich sowohl durch die GIZ als auch durch die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) umgesetzte Projekte mit der Nutzung von
Entbuschungsmaterial.
Nutzung von Busch-Biomasse (GIZ):
Fördert die Wiederherstellung von Weideland auf drei Interventionsebenen: (1)
Verbesserung der Rahmenbedingungen, (2) Kapazitätsentwicklung, (3)
Entwicklung von Wertschöpfungsketten als Anreiz für die nachhaltige Ausdünnung von
Buschbeständen.
Förderung von Unternehmens- und Finanzdienstleistungen (GIZ):
Unterstützung des Industrieministeriums (MITSMED) bei der Entwicklung und
Umsetzung mehrerer Sektorstrategien, u. a. für den Holzkohle Sektor.
Get Fit Bush-to-Electricity (KfW):
Die für 2018 ausgeschriebene GetFit Studie der KfW soll förderliche
institutionelle und tarifäre Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung von
Biomasse-Kraftwerken in Namibia definieren.
3. Welche Standards für Umweltschutz, Menschenrechte und
Arbeitsbedingungen finden nach Kenntnis der Bundesregierung bei deutschen
Entwicklungszusammenarbeits (EZ)-Projekten Anwendung?
Für alle bilateralen Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist
eine Umwelt- und Klimaprüfung (UKP) durchzuführen. Diese wird nach dem
Standard der Handreichung für die Prüfung und Berücksichtigung von Umwelt- und
Klimaaspekten in der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit des BMZ
durchgeführt und ist für alle Durchführungsorganisationen verbindlich. Neben
negativen Auswirkungen auf Mensch, biologische Vielfalt, natürliche Ressourcen und
Klima werden auch Potentiale betrachtet. Die Standards der Bundesregierung
orientieren sich dabei unter anderem an den Umwelt- und Sozialstandards der
Weltbankgruppe (d. h. Environmental and Social Safeguards der Weltbank bei öffentlichen
Trägern; IFC Performance Standards bei der Zusammenarbeit mit der
Privatwirtschaft) und deren generelle und sektorspezifische Environmental, Health and Safety
(EHS) Guidelines sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO). Ebenso sind die in den UN-Menschenrechtsverträgen verankerten
grundlegenden Arbeitsrechte als explizite Referenzstandards einschlägig. Sie dienen der
Prüfung möglicher nicht-intendierter negativer Wirkungen auf Menschenrechte.
a) Wie werden diese Standards umgesetzt und kontrolliert?
Die Ergebnisse der Umwelt- und Klimaprüfung sind Grundlage für die
Konzeption aller bilateralen EZ-Vorhaben. Werden im Rahmen der Prüfung Schutz- oder
Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, berichten die Durchführungsorganisationen
im Projektverlauf über deren Umsetzung in Projektevaluierungen, Fortschritts-
und Schlussberichten.
Für die technische Zusammenarbeit wird innerhalb der GIZ ein Safeguards and
Gender Managementsystem angewendet, bei dem neben Umwelt- und
Klimarisiken auch Risiken im Bereich der Menschenrechte sowie genderspezifische
Risiken und Potentiale betrachtet werden. Die Einhaltung der Standards wird durch
ein vom Projektmanagement unabhängigen Safeguards and Gender Desk in
einem zweistufigen Verfahren überprüft.
Bei der KfW werden erforderliche Maßnahmen zur Minimierung von Risiken und
negativen Auswirkungen in einem Umwelt- und Sozialmanagementplan als
Vertragsbestandteil festgelegt.
b) In welchem Turnus finden Kontrollen und Evaluationen statt?
In der technischen Zusammenarbeit werden die Projekte im Rahmen des
Auftragsmanagements der GIZ fortdauernd und regelmäßig in ihren Wirkungen
beobachtet. Werden im Rahmen einer vertieften Umweltprüfung Maßnahmen
festgehalten, die im Projektverlauf umgesetzt werden, ist hierüber in den üblichen
Berichtsformaten der Entwicklungszusammenarbeit (Projektevaluierungen,
Fortschrittsberichte, Schlussbericht) zu berichten.
In der finanziellen Zusammenarbeit ist der Turnus abhängig von den spezifischen
Projektrisiken und den vereinbarten Maßnahmen. In der Regel erfolgt während
der Projektimplementierung eine Berichterstattung zwischen vierteljährlich und
jährlich an die KfW sowie eine jährliche Fortschrittskontrolle im Rahmen eines
Projektbesuchs durch die KfW.
Über den Projektverlauf wird der Bundesregierung gegenüber nach etablierten
Standards jährlich berichtet.
c) Welches Budget ist üblicherweise pro Projekt für die Kontrolle und
Evaluation von arbeitsrechtlichen Standards und Umweltschutzstandards
vorgesehen?
Für die technische Zusammenarbeit wird die Durchführung vorgenannter
Prüfungen aus den für die Planung und Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung
stehenden Mitteln finanziert. Die Prüfungen folgen dabei dem Effizienzkriterium.
Der Prüfungsaufwand richtet sich nach der Erheblichkeit der Maßnahme in den
relevanten Bereichen Umwelt, Klima und Menschenrechten.
Für die finanzielle Zusammenarbeit ist die Überwachung der Einhaltung der
vereinbarten Standards und Maßnahmen integrierter Bestandteil der Prüf- und
Kontrollaktivitäten der KfW und das erforderliche Budget einzelfallabhängig. Sofern
ein Implementierungs-Consultant den Projektträger bei der Projektumsetzung
unterstützt, oder ein Monitoring-Consultant beauftragt ist, sind diese Aufgaben im
Projektbudget oder im Budget einer Begleitmaßnahme enthalten.
d) Inwiefern werden diese allgemeinen Standards für jedes einzelne Projekt
spezifiziert?
Die Prüfung möglicher nicht-intendierter negativer Wirkungen und das
Referenzieren entsprechender Standards in der Projektkonzeption findet für jedes Projekt
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) spezifisch und den konkreten
Bedingungen und Anforderungen entsprechend statt. Für jedes Schutzgut werden
anhand der Standards mögliche Risiken und Potenziale untersucht. Dort wo
erhebliche Risiken und Potenziale identifiziert wurden, werden vermeidende oder
mildernde Maßnahmen abgeleitet.
4. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass mit der Entbuschung
und Produktion von Holzkohle ein Ausstoß von CO2 und äquivalenten Gasen
verursacht wird, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Mehrausstoß von CO2 und
äquivalenten Gasen auf den geförderten Projektflächen aufgrund der
Maßnahmen?
Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet.
Bisher ist nicht evaluiert worden, inwieweit es sich um die Nutzung sogenannter
„nicht-erneuerbarer Biomasse“ handelt und in welcher Höhe damit der CO2-
Ausstoß liegt. Vergleichszahlen für eine Schätzung liegen aufgrund der für Namibia
sehr spezifischen Herausforderung der Verbuschung nicht vor.
b) Inwieweit sind in dem Programm in Namibia Maßnahmen vorgesehen,
die diesen Mehrausstoß von Treibhausgasen ausgleichen?
Im Gesamtkontext der Busch-basierten Wertschöpfungsketten bestehen Optionen
für Klimakompensationen.
Die Nutzung von Buschbiomasse kann Holz, das aus illegaler Entwaldung
stammt, ersetzen. Insoweit findet kein Mehrausstoß von Treibhausgasen statt,
sondern eine Substitution von Biomasse, die sonst zur Entwaldung und damit zu
Emissionen beiträgt. Die Verbesserung der Holzkohleproduktion, der
Modernisierung der Technologie sowie des Holzkohle-Sektors und damit eine effizientere
Verwendung der Biomasse tragen langfristig zu Emissionsreduktionen bei.
Zusätzlich bestehen Optionen zur Substitution von fossilen Brennstoffen.
Das Buschmaterial wird in Namibia z. T. in industriellen Anlagen zur Gewinnung
thermischer und elektrischer Energie genutzt und ersetzt dabei fossile
Brennstoffe.
Die Förderung der energetischen Nutzung von Entbuschungsmaterial ist zentraler
Bestandteil der EZ-Maßnahmen. In diesem Kontext arbeitet das Projekt sehr eng
mit dem nationalen Energieversorger NamPower (aktuell bei der Bewertung des
gesamtwirtschaftlichen Nutzens der energetischen Nutzung von Busch-
Biomasse) und der KfW (im Zusammenhang mit der DKTI-finanzierten
Komponente) zusammen. Der GIZ-Projektbeitrag konzentriert sich dabei auf die
Sicherstellung einer nachhaltigen Bereitstellung der Biomasse an ein Kraftwerk, wobei
die KfW die Kraftwerkskapazitäten finanziert.
5. Inwieweit wird in den Programmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in Namibia das entsprechende Bewusstsein bei der Regierung, der
Bevölkerung und den Holzkohleproduzenten und Holzkohleproduzentinnen für
eine nachhaltige Holzkohleproduktion geschärft, die sicherstellt, dass bei der
Gewinnung und Nutzung der Biomasse auch ökologische und soziale
Faktoren berücksichtigt werden?
Zur Stärkung des Bewusstseins für nachhaltige Holzkohleproduktion trägt die EZ
auf unterschiedlicher Ebene bei: im öffentlichen Sektor durch die Mitwirkung an
der Ausgestaltung einer Förderstrategie für den Holzkohlesektor mit dem Ziel der
Modernisierung des Sektors und im Privatsektor durch die Re-Organisation und
Stärkung des nationalen Holzkohleverbandes (dem die Mehrheit der namibischen
Produzenten angehört), durch die gemeinsame Durchführung strategischer
Projekte (u. a. durch die Entwicklung modernisierter Produktionstechnologie, die
Entwicklung eines nationalen Forest Stewardship Council (FSC) Standards und
die Pilotierung von FSC Gruppenzertifizierungen). Zusätzlich werden die
Produzenten durch Schulungsmaßnahmen sowie Demonstrationen modernisierter
Technologien und Verfahren sensibilisiert. Mit der Zivilgesellschaft werden die
Herausforderungen der Holzkohleproduktion anhand von Publikationen und
Videoproduktionen thematisiert.
6. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung verhindert und kontrolliert,
dass in den von deutschen Entwicklungsgeldern geförderten Projekten keine
Kinderarbeit stattfindet?
Die Bundesregierung setzt sich entschieden für die Bekämpfung von
ausbeuterischen und gefährlichen Formen der Kinderarbeit ein und verfolgt verschiedene
Ansätze, um die Ursachen und Wirkungen von Kinderarbeit einzuschränken.
Bei der Projektdurchführung wird im Rahmen der Vorhabenkonzeption das
Risiko hinsichtlich Kinderarbeit in der Region und im Sektor gemäß den Vorgaben
des BMZ-Menschenrechtsleitfaden sowie den o. g. internationalen Standards für
jedes einzelne Vorhaben geprüft. Die entsprechenden ILO-Kernarbeitsnormen
sowie die UN-Kinderrechtskonvention sind hier Referenzstandards. Bei
Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit werden in allen Verträgen die Einhaltung
der ILO-Kernarbeitsnormen und damit auch die Einhaltung zur Kernarbeitsnorm
zum Verbot von Kinderarbeit vereinbart.
Im Fall von Namibia ist Kinderarbeit durch Artikel 15 der namibischen
Verfassung untersagt. EZ-Projekte werden grundsätzlich in enger Zusammenarbeit mit
namibischen Behörden und anderen Partnern (z. B. Verbänden) umgesetzt. Zu
Sozialstandards steht das GIZ-Vorhaben mit dem Ministry of Labour, Industrial
Relations and Employment Creation (MLIREC) im Austausch. In der
Vergangenheit kam es vereinzelt zum Entzug von Erntegenehmigungen von
Buschmaterial aufgrund von fehlenden Arbeitserlaubnissen ausländischer Arbeiter. Fälle
von Kinderarbeit sind der GIZ nicht bekannt.
7. Wie wirkt die Bundesregierung in ihren EZ-Projekten darauf hin, dass die
Holzkohleproduzenten und Holzkohleproduzentinnen einer rechtlich
geregelten Beschäftigung nachgehen?
a) Wie werden die Kapazitäten und Prozesse der staatlichen Behörden zur
Überwachung von Sozialstandards, wie der ILO-Kernarbeitsnormen und
umweltverträglicher Produktion von Holzkohle durch die
Bundesregierung gestärkt?
Die Fragen 7 und 7a werden gemeinsam beantwortet.
Die EZ fördert die Kapazitäten der namibischen Forstbehörde. Basierend auf
einer umfassenden Prozessanalyse, finanziert das Vorhaben Maßnahmen zur
Stärkung von Inspektionskapazitäten (Fortbildungen, IT-gestütztes
Datenmanagement, Fahrzeuge). Durch diese Maßnahmen wird die Behörde darin gestärkt, die
Umweltverträglichkeit der Produktion zu kontrollieren.
Für die Überwachung der Sozialstandards ist das MLIREC zuständig. Die
Kooperation wird in der aktuellen Projektphase auf Grundlage des bestehenden
Austausches gestärkt, u. a. durch Einbeziehung des Ministeriums in das
Steuerungsgremium des EZ-Vorhabens zur Nutzung von Busch-Biomasse.
Die Pilotierung und Einführung von zentralisierter Holzkohleproduktion erlaubt
die verbesserte Überwachung von Umwelt- und Sozialstandards.
b) Wie wird der Übergang von prekärer Lohnarbeit zu geregelten
Arbeitsverhältnissen durch die Bundesregierung gefördert?
c) Wie werden Arbeitsbedingungen mit geregelter Bezahlung durch die
Bundesregierung gefördert?
d) Nach welchem Vergütungssystem werden die Produzenten nach Kenntnis
der Bundesregierung bezahlt?
e) Wie werden die Arbeitszeiten und Bedingungen nach Kenntnis der
Bundesregierung geregelt?
f) Wie werden diese Standards nach Kenntnis der Bundesregierung
umgesetzt und kontrolliert?
Die Fragen 7b bis 7f werden zusammen beantwortet.
Der gemeinnützige namibische Holzkohleverband (Namibia Charcoal
Association, NCA) wird durch die Bundesregierung u. a. in der Entwicklung und
Einführung von verbesserten Arbeitskonzepten unterstützt. Defizite resultieren
insbesondere aus der herkömmlichen Praxis, Arbeiter als einzelne Auftragnehmer und
nicht als Arbeitnehmer anzustellen, wodurch diverse soziale
Sicherungsmechanismen nicht zum Tragen kommen. Als Reaktion auf diese Situation hat der NCA
einen Beschäftigungsvertrag entwickelt, der als Standard für die
Mitgliedsunternehmen des Verbands gilt. Dieser Vertrag sieht unter anderem folgendes vor:
Übergang von einer befristeten Anstellung in eine Festanstellung nach einer
Probezeit von mehreren Monaten,
Begrenzung der Arbeitszeit auf maximal 9 Stunden am Tag und 45 Stunden in
der Woche,
Vereinbarung, dass Überstunden durch den Arbeitgeber nicht angeordnet
werden können,
Urlaubs- und Krankentage gemäß nationaler Gesetzgebung,
Zurverfügungstellung von Unterkunft,
Schutzkleidung gemäß nationaler Gesetzgebung,
jährliche Gesundheitsuntersuchung finanziert durch den Arbeitgeber.
Darüber hinaus hat der Holzkohleverband NCA eine Untergrenze für die
Bezahlung von Holzkohlearbeitern festgelegt. Diese beträgt 40 Prozent des
Tonnenpreises, der durch den Verkauf der Holzkohle an Exporteure in Namibia erzielt wird.
8. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung gesundheitliche
Standards und Schutzkleidung für die Partner und Zielgruppen in der
Holzkohleproduktion vorgesehen (
www.lac.org.na/projects/lead/Pdf/charcoal.pdf)?
a) Wie wird die Einhaltung der Standards und Maßnahmen gefördert und
kontrolliert?
b) Inwiefern wird sichergestellt, dass für die Holzkohleproduzenten und
Holzkohleproduzentinnen der Partnerprojekte der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit entsprechende Standards und Schutzmaßnahmen
gelten und angewandt werden?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Zu den Fragen 8 und 8b wird auf die Antwort zu den Fragen 7b bis 7f verwiesen.
Insoweit besteht die Kernmaßnahme in der Einführung eines verbesserten
Vertragswerks für Holzkohlearbeiterinnen und -arbeiter. Dieser regelt auch die
Nutzung von Schutzkleidung etc.
c) Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Ausmaß an gesundheitlichen
Schäden durch die Holzkohleproduktion?
International anerkannt ist das Risiko von Atemwegserkrankungen durch das
Einatmen von Gasen und Holzkohlepartikeln. Weiter belegte Symptome von
Gesundheitsschädigungen unter Holzkohlearbeitern und Holzkohlearbeiterinnen
sind vor allem Rückenschmerzen, Brustschmerzen, Husten, Kopfschmerzen,
Muskelschmerzen.
Folgende Maßnahmen wurden durch eine Richtlinie der Regierung eingeführt
(Cabinet directives on the charcoal industry – 2 February 2007):
Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen,
Ausbildung in Ersthilfe-Maßnahmen,
ausreichende Ersthilfe-Ausstattung,
Zurverfügungstellung von Schutzkleidung durch den Arbeitgeber,
Transport zu Gesundheitseinrichtungen durch den Arbeitgeber,
Sozialversicherung.
Repräsentative Daten zu der Häufigkeit bestimmter Krankheiten liegen der GIZ
nicht vor.
d) Wie wird das Aufkommen von arbeitsbedingten Krankheiten bei den
Holzkohleproduzenten und Holzkohleproduzentinnen aus den
Partnerprojekten nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt und bekämpft?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7b bis 7f verwiesen. Zu den verbindlich
geregelten Pflichten der Arbeitgeber in der Holzkohleproduktion gehört die
Finanzierung und Organisation jährlicher Gesundheitsuntersuchungen.
9. Auf welche Zielgruppe sind die Maßnahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit zur Unterstützung der Entbuschung in Namibia primär
ausgerichtet?
a) Inwieweit handelt es sich um kommerzielle oder lokale Produzenten?
b) Inwieweit soll nach Einschätzung der Bundesregierung die Zielgruppe
von den Maßnahmen profitieren (bitte Erfolgsfaktoren benennen)?
c) Inwieweit und in welchem Umfang profitieren nach Einschätzung der
Bundesregierung die überwiegend armen und unterbeschäftigten
Bevölkerungsgruppen von den Maßnahmen?
d) Wie werden Bevölkerungsgruppen, die nicht zu der direkten Zielgruppe
gehören, nach Einschätzung der Bundesregierung von den Maßnahmen
profitieren?
e) Inwieweit und in welchem Umfang profitiert die weibliche Bevölkerung
nach Einschätzung der Bundesregierung von den Maßnahmen?
Die Fragen 9 bis 9e werden zusammen beantwortet.
Die Zielgruppe der Projektmaßnahmen im engeren Sinne ist die ländliche
Bevölkerung im kommunalen und kommerziellen Bereich, die als Bauern, Farmarbeiter
oder Erntearbeiter/-unternehmen von der steigenden weidewirtschaftlichen
Produktivität entbuschter Flächen profitieren oder aber in der Buschernte und -
verarbeitung Beschäftigung finden. Über diese Gruppe hinaus partizipieren und
profitieren Beschäftigte in den Biomasse-Wertschöpfungsketten als indirekte
Zielgruppe.
Weibliche Beschäftigte beschränken sich im Wesentlichen auf die der Erntearbeit
folgenden Verarbeitungsschritte. Gerade im Holzkohlebereich ist der Anteil
weiblicher Beschäftigter in den Bereichen Sortierung, Verpackung und Logistik
mit über 60 Prozent äußerst hoch (Angaben NCA, Stand: Dezember 2017).
10. Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Wertschöpfung, wie Förderung der
Weiterverarbeitung, Verpackung etc. vor Ort, sehen die Programme vor, und
wer profitiert hiervon nach Einschätzung der Bundesregierung (bitte nach
Vorhaben, Laufzeit und finanziellem Umfang auflisten)?
Das Projekt (siehe Angaben in der Antwort zu den Fragen 1 und 2) konzentrierte
sich in der ersten Phase auf die Förderung von drei Wertschöpfungsketten,
darunter Holzkohle, Tierfutter und Holzschnitzel für eine energetische Inwertsetzung.
Im Fall der bereits etablierten Holzkohleherstellung geht es um die
Modernisierung der Produktion insbesondere durch eine verbesserte Brennofentechnologie.
Diese erlaubt neben reduziertem Ressourcenverbrauch und erhöhter Produktivität
eine stationäre Produktion, die wiederum die Einhaltung gesetzlich
vorgeschriebener Umwelt- und Sozialstandards befördert bzw. deren Überwachung
erleichtert.
Die durch das Ministerium für Industrialisierung, Handel und Entwicklung von
kleinen und mittleren Unternehmen (MITSMED) in 2016 verabschiedete
Holzkohle-Sektorstrategie zielt insbesondere auf eine erhöhte lokale Wertschöpfung
durch Weiterverarbeitung (Brikettierung), Veredelung zu Restaurant-Holzkohle
und Verpackung ab.
Im Fall der Tierfutterherstellung wurde ein innovativer Ansatz wissenschaftlich
geprüft und im kommunalen und kommerziellen Umfeld erfolgreich pilotiert.
Eine breite Einführung der Futterproduktion aus Buschmaterial als
Subsistenzoder Marktproduktion steht für die zweite Projektphase oder durch das durch
UNIDO umgesetzte Projekt an.
Die energetische Inwertsetzung von Buschmaterial in Form von Hackschnitzeln
wurde durch die Entwicklung und Einführung von Umweltstandards für das
Ernteverfahren, die vergleichende Bewertung von arbeits- und technologieintensiven
Erntemethoden und die Erarbeitung eines Bereitstellungskonzeptes für einen
industriellen Abnehmer wie ein Biomassekraftwerk einschließlich der Ernte,
Verarbeitung und Logistik gefördert.
11. Inwiefern bestehen Verbindungen der laufenden GIZ-Vorhaben zur
Entbuschung zu dem von der Deutsche Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) geförderten Zementwerk der SCHWENK Zement KG
(Ohorongo Cement) in Namibia, das seinen energetischen Bedarf
überwiegend aus Entbuschungsmaterial deckt?
Das Unternehmen Ohorongo Cement PTY Ltd. in Namibia ist mit einer
einzigartigen Initiative für alternative Brennstoffe zukunftsweisend. Unter der
Bezeichnung „Energy for Future“ (EFF) führt das Unternehmen ein Programm zur
Verwendung von Holzhackschnitzeln als alternativem Brennstoff für den Brennofen
durch. EFF beliefert Ohorongo seit 2011 mit aus Entbuschungsmaterial
gewonnenen Holschnitzeln. Zu Beginn des GIZ-Vorhabens fand ein
Erfahrungsaustausch mit der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) statt,
in denen EFF seine Erfahrungen teilte. Eine direkte Zusammenarbeit zwischen
DEG und GIZ besteht nicht, allerdings wirkt das GIZ-Vorhaben strukturbildend
und verbessert die Rahmenbedingungen für die Entbuschung in Namibia.
12. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Entwaldungsraten in Namibia,
und welche Entwicklung sieht sie hier?
Die gebräuchlichste Datenquelle über die Waldflächen weltweit ist die
Waldstatistik der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), die
überwiegend auf nationalen Meldungen der einzelnen Staaten beruht. Auf Ebene der
einzelnen Staaten sind Flächenänderungen auf die Berechnung von Netto-
Waldflächenänderungen ausgerichtete Größen. Verluste von Wald, z. B. Naturwald,
können durch Neubildung von Wald nur in der Bilanz ausgeglichen werden. Nach
der Waldstatistik der FAO hat sich zwar die Geschwindigkeit der Entwaldung
weltweit verlangsamt, die Waldfläche weltweit nimmt aber weiter kontinuierlich ab.
Zwischen 1990 und 2015 hat sich laut FAO-Waldstatistik die Waldfläche in
Namibia von 8 762 000 ha auf 6 919 000 ha verringert. Das entspricht einer
jährlichen Entwaldungsrate von 0,9 Prozent zwischen 1990 und 2015 und liegt damit
deutlich über dem globalen Durchschnitt von 0,13 Prozent.1 Diese Rate hat sich
in Namibia über die Jahre kaum verändert. Zwischen 1990 und 2005 und auch
zwischen 2000 und 2005 lag sie bei 0,9 Prozent.
1
www.fao.org/3/a-i4808e.pdf
Hauptgründe für die Entwaldung sind laut Aktionsplan zur Umsetzung der
Konvention zur Bekämpfung der Desertifikation2 die Umwandlung in
landwirtschaftliche Nutzflächen, illegaler Holzeinschlag zur energetischen Nutzung und
unkontrollierte Brände.
Davon zu unterscheiden ist die Bekämpfung der Verbuschung von
landwirtschaftlich genutzten Flächen. Verbuschung wird in Namibia als Bedrohung der
Biodiversität und Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen eingestuft.
a) Welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung in Bezug auf die
Biodiversität?
Die Entwaldungsrate Namibias liegt laut Daten der FAO mit 0,9 Prozent
weiterhin über dem globalen Durchschnitt (0,13 Prozent). Hauptgründe für den
Rückgang von Waldflächen sind laut des Aktionsplans zur Umsetzung der Konvention
zur biologischen Vielfalt in erster Linie nicht-nachhaltige
Landnutzungspraktiken, wie illegaler Holzeinschlag zur energetischen Nutzung und unkontrollierte
Brände, sowie deren Umwandlung in landwirtschaftliche Nutzflächen.3
Zu den von Entwaldung betroffenen Gebieten, z. B. in den Savannen-
Waldgebieten, liegen uns keine aktuellen Daten zum Biodiversitätsstatus vor. Es ist davon
auszugehen, dass durch nicht-nachhaltige Waldnutzung, Feuer und die (illegale)
Entwaldung dort negative Folgen für die Biodiversität entstehen.
Daher fördert die Bundesregierung im Norden Namibias kommunale
Hegegebiete und integrierte Gemeindewälder bei der nachhaltigen Nutzung ihrer
Naturressourcen und somit beim Erhalt von biologischer Vielfalt und
Ökosystemleistungen. Dazu gehören neben verbesserter Governance auch Maßnahmen wie
Feuermanagement, um die Biodiversität der Waldgebiete vor entsprechend negativen
Einflüssen zu schützen. Weiterhin unterstützt das BMZ Namibia bei der
Umsetzung der Nationalen Strategie zum Erhalt der Biodiversität.
Verbuschung gefährdet ebenfalls den Erhalt der Biodiversität. Maßnahmen der
Bundesregierung zur Bekämpfung der Verbuschung auf landwirtschaftlichen
Flächen tragen nicht zur Entwaldung bei. Aus Entbuschung gewonnene hölzerne
Biomasse kann anstelle von Holz aus Wäldern den Holzkohlebedarf decken und
somit (illegale) Entwaldung verringern und sich sogar positiv auf die
Biodiversität auswirken.
Verbuschung wird von Namibia als eine Bedrohung der Biodiversität und der
Bereitstellung von Ökosystemleistungen eingestuft (siehe z. B. Ziel 6, Nationale
Biodiversitätsstrategie II 2016-2022, Seite 23). Besonders betroffen sind davon
die Biome Akaziensavanne, Feuchtgebiete und Laubsavanne. Ziel der nachhaltig
durchgeführten Landpflegemaßnahmen zur Verringerung der Verbuschung ist
die Regeneration und der langfristige Erhalt der namibischen Biodiversität sowie
wichtiger Ökosystemleistungen. Ob und wie schnell die angestrebten positiven
Wirkungen auf die biologische Vielfalt der Gras- und Buschsavannen
beobachtbar werden, hängt auch von der konsequenten Umsetzung bestehender Politiken
und Vorschriften ab, z. B. die National Rangeland Management Policy and
Strategy.
2
https://knowledge.unccd.int/sites/default/files/naps/Namibia-2014-2024-eng.pdf
3 Namibia’s Second Biodiversity Strategy and Action 2013-2022,
www.met.gov.na/files/files/Namibia%E2%80%99s%20Second
%20National%20Biodiversity%20Strategy%20and%20Action%20Plan%20(NBSAP%202)%20%202013%20-%202022.pdf
b) Welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung in Bezug auf die
Fähigkeit des Waldes, CO2 zu speichern?
Zu den von Entwaldung betroffenen Gebieten, z. B. Savannen-Waldgebieten,
liegen der Bundesregierung keine Detailinformationen vor. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass die langjährig hohe Entwaldung die Kapazität zur CO2-
Speicherung in Wäldern entsprechend stark einschränkt. Die Funktion von Wäldern für
die Speicherung von CO2 wird jedoch generell im Klimaabkommen von Paris
gewürdigt. Die Vertragsstaaten – zu denen auch Namibia zählt – werden durch
das Übereinkommen aufgefordert, diese positive Klimawirkung von Wäldern,
d. h. von waldgebundenen Kohlenstoffsenken und –speichern, zu erhalten und
auszubauen. Namibia hat sich im Rahmen der nationalen Klimaziele (Nationally
Determined Contributions, NDC)4 verpflichtet, die Entwaldung bis 2030 um
75 Prozent zu reduzieren, die Entnahme von Holz um 50 Prozent zu reduzieren
und Aufforstungen zu unterstützen. Insgesamt macht dies den bei weitem größten
Beitrag zu den nationalen Klimazielen aus. Die Bundesregierung unterstützt die
namibische Regierung bei der Umsetzung der nationalen Klimaziele sowie die
Zusammenarbeit in der NDC-Partnerschaft, in die Namibia im Jahr 2016 beigetreten
ist.
Zudem unterstützt die Bundesregierung im Norden Namibias kommunale
Hegegebiete und darin integrierte Gemeindewälder bei der nachhaltigen
Bewirtschaftung dieser Waldflächen. Dazu gehören neben verbesserter Governance auch
Maßnahmen zum Feuermanagement.
Die Substitution von Holz aus Wäldern durch hölzerne Biomasse aus
Entbuschung – z. B. um den Holzkohlebedarf zu decken – kann eine positive Wirkung
auf die Reduzierung der Entwaldung (insbesondere von Naturwäldern) und damit
auf die Fähigkeit der Wälder, CO2 zu speichern, haben und leistet gleichzeitig
einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität.
13. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die geschützten
Mopane-Bäume in Namibia für die Holzkohleproduktion für den internationalen
und heimischen Markt geschlagen werden (Namibia’s black gold:
www.lac.
org.na/projects/lead/Pdf/charcoal.pdf)?
a) Welche Maßnahmen sind in Namibia nach Kenntnis der Bundesregierung
vorgesehen, um die Attraktivität von Entbuschungsbiomasse zur
Produktion von Holzkohle gegenüber Baumholz zu erhöhen?
Die Fragen 13 und 13a werden gemeinsam beantwortet.
Folgende ausgewählte Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt und
werden unterstützt:
Modernisierung der Holzkohle-Produktionstechnologie;
Entwicklung komplementärer Wertschöpfungsketten, die auch kleinteiliges
Buschmaterial (Zweige, Blätter) nutzen, darunter die Tierfutterproduktion aus
Buschmaterial;
Förderung des FSC-Standards, der zusätzliche Kontrollen und monetäre
Anreize durch höhere Verkaufspreise mit sich bringt; es wird auf die Antwort auf
Frage 14a bis 14d verwiesen;
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https://knowledge.unccd.int/sites/default/files/naps/Namibia-2014-2024-eng.pdf
Sensibilisierung für die negativen Konsequenzen des illegalen oder falsch
praktizierten Holzschlags durch Informations- und Aufklärungskampagnen
u. a. des durch das GIZ Projekt zur „Unterstützung der Entbuschung von
Farmland“ etablierten De-Bushing Advisory Service.
b) Welche Maßnahmen sind zur Kontrolle und Sanktion bei illegalem
Holzschlag vorgesehen?
Die namibische Forstbehörde (DoF) kontrolliert den Holzschlag durch die
Ausgabe von Ernte-, Transport- und Exportgenehmigungen. Für
Holzkohleproduktion gibt die Behörde darüber hinaus eine gesonderte Genehmigung aus.
Erntegenehmigungen haben grundsätzlich eine beschränkte Gültigkeitsdauer von 3
Monaten und werden erst nach einer Inspektion der betroffenen Fläche ausgegeben.
Illegaler Holzeinschlag, der im Rahmen der Inspektionen entdeckt wird, wird
durch den Entzug der Erntegenehmigung sowie Geldbußen geahndet.
c) Was bedeutet dies nach Einschätzung der Bundesregierung für die
Biodiversität Namibias?
Auch hier ist aus Sicht der Bundesregierung eine Unterscheidung zwischen
legalen und illegalen Aktivitäten vorzunehmen. Auf Grundlage von vorab beantragten
und erteilten Erntegenehmigungen erlaubt Namibia den selektiven legalen
Einschlag der geschützten Art Mopane, da sie in ausgewählten Regionen Teil der
Verbuschungsproblematik ist. Dazu liegen Handlungsrichtlinien und
Umweltprüfungsverfahren vor. Die Ausdünnung stark verdichteter Bestände dient der
Wiederherstellung der Biodiversität. Bei ordnungsgemäßer Anwendung der
Bestimmungen und Kontrollen bewertet die Bundesregierung nach derzeitigem
Wissensstand daher diese kontrollierte Bewirtschaftung als unkritisch.
Allerdings ist auch illegaler Einschlag außerhalb der o. g. Gebiete und ohne
Genehmigungen zu beobachten. Er wird von der nationalen Forstbehörde
konsequent bekämpft.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Annahme von
Nichtregierungsorganisationen (
www.gtf-info.com/news/valuing-the-resource/namibian-
charcoaltrade-fuels-environmental-damage-says-fern/), dass illegal produzierte
Holzkohle auf dem deutschen und europäischen Binnenmarkt vertrieben werde?
Es kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass illegal produzierte
Holzkohle mit legal produzierter Holzkohle vermengt und auf dem deutschen und
europäischen Binnenmarkt vertrieben wird. Es besteht allerdings kein Grund zur
Annahme, dass die illegale Produktion von Holzkohle in Namibia aktuell ein
wesentliches Problem darstellt.
Unterschiedliche Maßnahmen und Mechanismen verhindern oder minimieren
den Anteil illegal produzierter Holzkohle. Hierzu gehört die Einführung von
Richtlinien für nachhaltige Entbuschung durch das Landwirtschafts- und
Umweltministerium, Stärkung der nationalen Forstbehörde in Bezug auf
Inspektionen, die Festlegung von Standards durch den Sektor-Verband sowie die direkte
Zusammenarbeit mit dem Forest Stewardship Council (es wird auf die Antwort
zu den Fragen 14a bis 14d verwiesen).
Der Bericht der Nichtregierungsorganisation „Forests and the EU Ressource
Network (FERN) „Playing with Fire“ greift wichtige Herausforderungen der
Holzkohleproduktion in Namibia auf, basiert aber auf vereinzelten Beobachtungen
und Interviews und bietet keinen Einblick in die Governance-Strukturen des
Sektors. Des Weiteren stammt die Publikation aus dem Jahr 2015; wichtige
Entwicklungen fanden erst nach den Recherchen statt, so zum Beispiel die Reorganisation
des Sektor-Verbandes, sowie die Modernisierung der Produktionstechnologie.
a) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass auf dem deutschen
beziehungsweise europäischen Binnenmarkt nur FSC-zertifizierte Holzkohle
vertrieben wird?
b) Welche Maßnahmen zur Steigerung des Anteils kontrolliert fair
gehandelter Holzkohle am deutschen Markt ergreift die Bundesregierung?
c) Welche Kontrollmaßnahmen sind dafür vorgesehen?
Die Fragen 14a bis 14c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich für eine Aufnahme von Holzkohle und weiteren
Produkten in den Anhang der EU-Holzhandels-Verordnung (EUTR) ein, damit
Importeure künftig auch für diese Produkte entsprechende Sorgfaltspflichten
erfüllen müssen. Ergebnisse werden im Laufe des Jahres erwartet. Somit würden
auch für Holzkohle die Kontrollmaßnahmen nach der EUTR greifen, die in
Deutschland durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
erfolgen.
Unabhängig von der bei der EU noch anhängigen Entscheidung über die
Erweiterung des Anhangs der EUTR bietet das von der Bundesregierung unterstützte
Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte bereits jetzt Herstellern und
Importeuren Untersuchungen von Holzkohle an, um die angegebenen Deklarationen zu
überprüfen. Dieses Angebot wird stark nachgefragt und ermöglicht den
Unternehmen, zweifelhafte Produkte auszuschließen.
Zudem werden Hinweise an Wirtschaft und Verbraucher dahingehend formuliert,
nur eindeutig zertifizierte Holzkohle (z. B. FSC oder PEFC) mit Angaben zu der
Zusammensetzung oder Herkunft zu kaufen. Eine Beschränkung der
Empfehlungen allein auf FSC erfolgt nicht.
Am Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte wurden in 2017 insgesamt
74 Prüfaufträge (umfassen 106 Chargen und ca. 1590 Einzelproben) zur
Bestimmung von Holzkohle bzw. -briketts bearbeitet, um die angegebenen
Deklarationen zu überprüfen. Bei den Auftraggebern handelte es sich um nationale und
internationale Hersteller bzw. Importeure sowie Verbraucherschutz- und
Umweltorganisationen. Die Ergebnisse der umfangreichen Prüfungen wurden detailliert
ausgewertet und veröffentlicht.5
Auf Grundlage der in 2017 durchgeführten Analysen kann festgestellt werden,
dass etwa 30 Prozent der untersuchten Sortimente als „kritisch“ in Bezug auf die
angegebenen Deklarationen der Hölzer bzw. Baumarten bewertet werden
müssen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um
Sortimente, die keine Angaben zu den verwendeten Hölzern enthalten; diese
Chargen bestehen zumeist vollständig aus tropischen oder subtropischen
Hölzern, und
Sortimente mit der Deklaration „aus heimischen Laubhölzern", die zusätzlich
Beimischungen von tropischen oder subtropischen Hölzern enthalten.
5 Haag, V.; Koch, G.; Kaschuro, S. (2017): Womit grillen wir da eigentlich? – Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass viele
Chargen zumindest fehlerhaft deklariert sind. Holz-Zentralblatt 143 (38), 876.
Die Auswertungen einer Studie (Holzartenbestimmungen von 20 Sortimenten
Holzkohle mit zusätzlichen Markt-Recherchen), die im Auftrag des World Wide
Fund (WWF) erfolgte, hat zu den Ergebnissen geführt, dass
ca. 50 Prozent der in Deutschland gehandelten und untersuchten Sortimente
keine Angaben zu den verwendeten Hölzern oder Baumarten enthalten,
lediglich 30 Prozent der gehandelten Holzkohle und Holzkohlenbriketts aus
zertifizierten Quellen (FSC oder PEFC) stammen,
ca. 40 Prozent der in Deutschland gehandelten Sortimente vorwiegend Hölzer
aus subtropischen oder tropischen Regionen enthalten und davon ca. 75
Prozent ausschließlich aus subtropisch oder tropischen Hölzern bestehen und es
sich bei 25 Prozent um Beimischung zu Hölzern aus temperierten Breiten
handelt.
Bei der Bewertung dieser Ergebnisse sollte grundsätzlich berücksichtigt werden,
dass der Nachweis von tropischen und subtropischen Hölzern in Holzkohle und
Holzkohlenbriketts nicht pauschal als illegal eingestuft werden kann.
d) Inwiefern sorgt die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung mit ihren
Vorhaben in Namibia dafür, dass der Anteil FSC-zertifizierter Holzkohle
steigt?
Die Bemühungen der GIZ sind auf die Förderung des FSC-Standards in Namibia
ausgerichtet. Die GIZ ist hierzu in direktem Arbeitskontakt mit dem FSC.
Gemeinsam werden zwei Projekte verfolgt und finanziert: die Entwicklung eines
namibischen FSC-Standards (
https://ic.fsc.org/en/what-is-fsc-certification/national-
standards) sowie die Pilotierung einer Gruppenzertifizierung. Es wird erwartet,
dass diese Maßnahmen namibische Produzenten unterstützen werden, eine FSC
Zertifizierung zu erlangen, ohne dass dies eine Lockerung der Kriterien mit sich
bringen würde.
Es gibt Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs des Vorhabens liegen. So
wird von Fällen berichtet, in denen FSC-zertifizierte namibische Holzkohle nach
Südafrika exportiert, dort mit nicht-zertifizierter Holzkohle vermengt und dann
erneut re-exportiert wird. Die GIZ unterstützt den namibischen
Holzkohleverband bei dessen Bemühungen, auch die südafrikanischen Aufkäufer als
Mitglieder zu gewinnen und somit Einfluss auf deren Betriebspraktiken zu gewinnen.
Die GIZ arbeitet des Weiteren mit internationalen Vertriebsgesellschaften
namibischer Holzkohle zusammen. Aktuell wird ein Kooperationsprojekt mit einem
deutschen Partner zur Stärkung der Produktions- und Verarbeitungskapazitäten
durch Trainingsmaßnahmen geplant.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]