Zustand des deutschen Mobilfunknetzes – Äußerungen des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur
der Abgeordneten Oliver Krischer, Margit Stumpp, Cem Özdemir, Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, Matthias Gastel, Dieter Janecek, Ingrid Nestle, Katharina Dröge, Annalena Baerbock, Katja Dörner, Kai Gehring, Stefan Gelbhaar, Erhard Grundl, Dr. Bettina Hoffmann, Katja Keul, Maria Klein-Schmeink, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Dr. Manuela Rottmann, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer hat Anfang April angekündigt, sich mit den Mobilfunkanbietern für das Schließen der weiterhin bestehenden Funklöcher im Mobilfunknetz im Land einzusetzen. In den Jahren zuvor sei diesbezüglich zu wenig passiert. Zur Ankündigung von Bundesminister Andreas Scheuer gehört unter anderem auch der Wunsch nach Einberufung eines Mobilfunkgipfels, die Entwicklung einer App und Berichte durch die Bundesnetzagentur (siehe u. a. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/RedenUndInterviews/2018/Verkehr/scheuer-interview-funke-mediengruppe-03042018.html) .
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Interview von Bundesminister Andreas Scheuer mit der Funke-Mediengruppe am 3. April 2018 (siehe u. a. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/RedenUndInterviews/2018/Verkehr/scheuer-interview-funke-mediengruppe-03042018.html), wonach der Zustand des deutschen Mobilfunknetzes „für eine Wirtschaftsnation untragbar“ sei?
Welche Gründe sind nach Auffassung der Bundesregierung ursächlich für den „für eine Wirtschaftsnation untragbar[en]“ Zustand des deutschen Mobilfunknetzes, und wo sieht die Bundesregierung bei vergangenen Bundesregierungen Versäumnisse?
Ist die Bundesregierung ihrer Pflicht bisher nachgekommen, „dass die Bürger nicht im Funkloch stecken bleiben. Das gehört zur Grundversorgung“ (siehe u. a. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/RedenUndInterviews/2018/Verkehr/scheuer-interview-funke-mediengruppe-03042018.html)?
Wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht?
Ist die Formulierung im Interview, dass der Mobilfunk zur Grundversorgung gehöre, so zu interpretieren, dass die Bundesregierung der Ansicht ist, dass der Mobilfunk zum Mindestangebot an öffentlichen Telekommunikationsdienstleistungen zählt und sich demnach für eine Aufnahme in die sog. Universaldienstleistungen des § 78 Telekommunikationsgesetzes (TKG) einsetzt?
Falls ja, bis wann ist mit einer entsprechenden Regelung zu rechnen, falls nein, warum nicht?
Welche Schritte hat die Bundesregierung in den vergangenen acht Jahren konkret unternommen, um die Qualität des Mobilfunknetzes zu verbessern (bitte einzeln nach Maßnahme, Dauer und finanziellem Rahmen aufschlüsseln)?
Welche zusätzlichen Schritte will die Bundesregierung nun auf Grundlage des Interviews von Bundesminister Andreas Scheuer unternehmen (bitte einzeln nach Maßnahme, Dauer und finanziellem Rahmen aufschlüsseln)?
Gab es in der Vergangenheit bereits Unterrichtungen von Mobilfunkanbietern, um die Bundesregierung zu informieren, wo sie Nachbesserungsbedarf sehen, und falls ja, wann, mit welchem Inhalt und welchen Teilnehmerinnen und Teilnehmer?
Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung für Entwicklung und Bewerbung der angekündigten App zur Meldung und Anzeige von Funklöchern?
Plant die Bundesregierung, die geplante und zu entwickelnde App zur Meldung und Anzeige von Funklöchern unter einer freien Lizenz entwickeln zu lassen, so dass die aus öffentlichen Geldern finanzierte Software auch quelloffen zur Verfügung steht, und falls nein, warum nicht?
Wann soll die App zur Meldung und Anzeige von Funklöchern einsatzbereit sein, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung diesbezüglich bereits unternommen?
Wie soll das Problem technisch gelöst werden, dass Nutzerinnen und Nutzer Funklöcher melden sollen, wenn sie selbst in einem Funkloch sind?
Wie schnell nach Meldung der Funklöcher ist ein Aufstellen von zusätzlichen Sendemasten bzw. ein Schließen des bestehenden Funkloches geplant?
Sind zusätzliche Haushaltsmittel für das kurzfristige Schließen von Funklöchern und das Aufstellen von zusätzlichen Sendemasten geplant, bzw. in welchem Rahmen plant die Bundesregierung, die Mobilfunkanbieter zum Aufstellen von zusätzlichen Sendemasten zu bringen?
Welchen Mehrwert soll die vorgeschlagene App vor dem Hintergrund haben, dass bereits äußerst detaillierte Karten der Mobilfunkbetreiber zum Ausbau ihrer jeweiligen Netze – inklusive der weißen Flecke – zur Verfügung stehen (siehe www.stern.de/digital/smartphones/funkloch-app--andreas-scheuer-und-sein-aberwitziger-plan-7924772.html)?
Welchen Mehrwert für die Bundesregierung soll die App vor dem Hintergrund der bereits bestehenden App der Bundesnetzagentur haben (siehe https://breitbandmessung.de/kartenansicht)?
Sind die Mobilfunkbetreiber nach Ansicht der Bundesregierung ihrer Versorgungsverpflichtung (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/20180112_PMD.html) ausreichend nachgekommen?
a) Falls ja, wieso gibt es dann nach Auffassung der Bundesregierung noch so viele „weiße Flecken“?
b) Falls nein, welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung gegen die Mobilfunkbetreiber unternommen bzw. welche wird sie unternehmen, um dafür zu sorgen, dass die Mobilfunkbetreiber ihren Versorgungsverpflichtungen nachkommen, und aus welchen Gründen hat eine Durchsetzung der Versorgungspflichten aus Sicht der Bundesregierung bisher nicht in ausreichendem Maße stattgefunden?
In welchem Umfang sind die Mobilfunkbetreiber ihren Versorgungspflichten nachgekommen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Auswirkungen haben die Äußerungen von Bundesminister Andreas Scheuer auf die geplanten Ausbauverpflichtungen, die an eine Vergabe der 5G-Lizenzen gekoppelt sein sollen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode), und wie weit sind diese geplanten Ausbauverpflichtungen bereits ausformuliert?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass umfangreichere Ausbauverpflichtungen bei der 5G-Lizenzversteigerung zu geringeren Erlösen bei der Versteigerung führen werden, und falls nein, warum nicht?
Welche Rolle hat die Bundesregierung bei der Erarbeitung der 5G-Vergaberichtlinien durch die Bundesnetzagentur, und welche Ziele verfolgt die Bundesregierung in diesem Prozess?
Ist es im Sinne der Bundesregierung, die Vergabe der 5G-Lizenzen an die Erfüllung der 4G-Versorgungsauflagen zu knüpfen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode)?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass funktionierender Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt notwendig ist, um eine flächendeckende Mobilfunkversorgung herzustellen, und wie sollen vor diesem Hintergrund die Belange von Wettbewerbern der bisherigen Netzbetreiber (insbesondere in Bezug auf eine mögliche Diensteanbieterverpflichtung), möglichen Neueinsteigern und KMU bei der Frequenzvergabe für 5G nach Meinung der Bundesregierung berücksichtigt werden?
Wie können, bzw. sollen, nach Meinung der Bundesregierung die Belange von Betreibern kritischer Infrastruktur, die bisher Frequenzen, die nun für 5G genutzt werden sollen, genutzt haben, bei der Frequenzversteigerung berücksichtigt werden (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/OffentlicheNetze/Mobilfunk/DrahtloserNetzzugang/Mobilfunk2020/Orientierungpunkte.pdf?__blob=publicationFile&v=1)?
Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen, die sie im Zuge vergangener Frequenzversteigerungen, v. a. bezüglich des nicht erfolgten Ausbaus in ländlichen Regionen und weiterhin bestehender „weißer Flecken“ machen musste, beispielsweise bezüglich klarer vertraglicher Verpflichtungen und einer Sanktionierung bei Nichterfüllung dieser?
Wann genau soll der vor der Sommerpause angekündigte Mobilfunkgipfel stattfinden (bitte unter Angabe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Tagesordnung beantworten)?
Wann und mit welchem Inhalt soll die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD erwähnte „bundesweite Gesamtstrategie“ zum Schließen von Funklöchern nach Kenntnis der Bundesregierung veröffentlicht werden?
Welche konkreten „Sanktionen“ (siehe Koalitionsvertrag) drohen den Mobilfunkanbietern bei Nichterfüllung ihrer Versorgungsauflagen?
Wann soll der Monitoringbericht zu den Funklöchern durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht werden?
In welchem Umfang sind personelle Aufstockungen bei der Bundesnetzagentur zur Erstellung der Monitoringberichte zu Funklöchern geplant (bitte Stellenumfang, erwartbare Kosten und Dauer angeben)?
Bis wann plant die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigten Änderungen im Telekommunikations- und Kartellrecht vorzunehmen, um den Mobilfunkanbietern nationales Roaming zu ermöglichen?
Wie soll mit der zersplitterten Zuständigkeit zwischen mehreren Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt sichergestellt werden, dass die Versorgung mit Breitband und Mobilfunk schnellstmöglich vorangebracht werden vor dem Hintergrund des schleppenden Ausbaus der vergangenen Jahre?
Wie und durch wen wurde der LTE-Abdeckungsgrad in der Drucksache des Ausschusses für Verkehr 19(15)22 ermittelt, insbesondere bezüglich der LTE-Verfügbarkeit an Bundesautobahnen, ICE-Strecken, Bundesstraßen und Landstraßen?
Für wie realistisch hält die Bundesregierung die in der Drucksache des Verkehrsausschusses 19(15)22 angegebenen Verfügbarkeitsraten an Autobahnen, Bundesstraßen und ICE-Strecken?
Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die LTE-Verfügbarkeit an Bundesautobahnen, ICE-Strecken, Bundestraßen und Landstraßen hinsichtlich der einzelnen Netzanbieter dar?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, bis 2020 eine Netzabdeckung von 95 Prozent mit dem Mobilfunkstandard LTE zu erreichen (Quelle: www.teltarif.de/telefonicao2-lte-netzausbau/news/71857.html) vor dem Hintergrund, dass die Telefónica dazu verpflichtet ist, bis 2020 in Deutschland eine 98-Prozent-Abdeckung mit LTE zu erbringen (siehe Bundestagsdrucksache 18/7010, S. 67)?
Sind der Bundesregierung Ankündigungen der Vodafone GmbH und Deutsche Telekom AG bekannt, die oben genannten Ausbauverpflichtungen bis 2020 ebenfalls nicht einzuhalten (vgl. www.teltarif.de/telefonica-o2-lte-netz ausbau/news/71857.html)?