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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Leiharbeit in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden im Jahr 2009

<span>Umfang der Voll- und Teilzeitleiharbeit, Tätigkeitsmerkmale, Gründe für die Leiharbeit, durchschnittliche Beschäftigungsdauer, Übernahmen in feste Arbeitsverhältnisse, Abschluss von Tarifverträgen mit der nicht als tariffähig anerkannten Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP), übertarifliche Leistungen nach TVöD, Angaben zum Arbeitsentgelt, Ausschluss nicht existenzsichernder Arbeitseinkommen mit zusätzlichem ALG-II-Bezug (sog. Aufstocker)</span>

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

17.02.2010

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/58828. 01. 2010

Leiharbeit in Bundesministerien, nachgelagerten Ämtern und Behörden im Jahr 2009

der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Jahren steigt die Zahl der beim Bund beschäftigten Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen. 2008 wurden in den Bundesministerien und nachgelagerten Ämtern und Behörden 771 Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen beschäftigt (Antwort der letzten Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Januar 2009, Bundestagsdrucksache 16/11546).

Das waren mehr als fünfmal so viele wie beim Amtsantritt der Großen Koalition. Die Antwort der damaligen Bundesregierung vermittelte den Eindruck, die starke Zunahme sei nur eine vorübergehende Erscheinung. Zu erklären sei der Anstieg u. a. mit dem „Ausgleich von temporären Arbeitsspitzen, z. B. im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft und der G8-Präsidentschaft“.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen wurden im Jahr 2009 in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden)?

2. Wie viele der 2009 beschäftigten Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen sind in ein festes Arbeitsverhältnis in einer der oben genannten Dienststellen übernommen worden?

Welchem Anteil an allen 2009 beschäftigten Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen entspricht dies?

3. Wie hoch war 2009 der Anteil von Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen an allen Beschäftigten, die in oben genannten Ministerien bzw. Ämtern/Behörden arbeiten?

4. Aus welchen Gründen wurden im Jahr 2009 Leiharbeitskräfte eingesetzt (bitte die drei häufigsten Gründe mit Fallzahlen auflisten)?

5. Für welche Tätigkeiten wurden 2009 die Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen hauptsächlich eingesetzt (bitte die zehn meist ausgeübten Tätigkeiten mit entsprechenden Fallzahlen auflisten)?

6. Wie war 2009 die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von den eingesetzten Leiharbeitskräften?

7. Zu welchem Anteil arbeiteten diese Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen Vollzeit bzw. Teilzeit?

8. Erhalten die Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen den gleichen Lohn wie die regulär Beschäftigten?

9. Mit wie vielen Firmen gab es 2009 Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung?

10. Sind die Tarifverträge, nach denen die Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen bezahlt wurden, mit der vom LAG Berlin (LAG = Landesarbeitsgericht) als nicht tariffähig anerkannten Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZD) abgeschlossen worden? Wenn ja, gibt es eine übertarifliche Zusatzleistung, die vergleichbar mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist? Hat die Bundesregierung ausgehend vom Urteil des LAG Berlin bezüglich der Nichttariffähigkeit der CGZP entsprechende Rückstellungen für die Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen bzw. wird dies tun?

11. Verweigert die neue Bundesregierung wie die alte Bundesregierung die Aussage darüber, wie hoch der Stundenlohn ist, den die Beschäftigten erhalten, und wie viel Geld die entsprechenden Leiharbeitsfirmen pro Stunde erhalten? Wenn nein, wie sind die entsprechenden Zahlen? Wenn ja, wie begründet sie ihre Antwort?

12. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass unter den beschäftigten Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen in den oben genannten Dienststellen des Bundes auch so genannte Aufstocker sind, also Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren niedriges Arbeitseinkommen durch Arbeitslosengeld II aufgestockt werden muss?

13. Wird die neue Bundesregierung weiter auf Leiharbeit im eigenen Haus zurückgreifen, und wenn ja, wie begründet sie dies?

Fragen13

1

Wie viele Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen wurden im Jahr 2009 in den Bundesministerien und Bundesämtern bzw. in den Bundesbehörden eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien mit den entsprechenden Bundesämtern bzw. -behörden)?

2

Wie viele der 2009 beschäftigten Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen sind in ein festes Arbeitsverhältnis in einer der oben genannten Dienststellen übernommen worden?

Welchem Anteil an allen 2009 beschäftigten Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen entspricht dies?

3

Wie hoch war 2009 der Anteil von Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen an allen Beschäftigten, die in oben genannten Ministerien bzw. Ämtern/Behörden arbeiten?

4

Aus welchen Gründen wurden im Jahr 2009 Leiharbeitskräfte eingesetzt (bitte die drei häufigsten Gründe mit Fallzahlen auflisten)?

5

Für welche Tätigkeiten wurden 2009 die Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen hauptsächlich eingesetzt (bitte die zehn meist ausgeübten Tätigkeiten mit entsprechenden Fallzahlen auflisten)?

6

Wie war 2009 die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von den eingesetzten Leiharbeitskräften?

7

Zu welchem Anteil arbeiteten diese Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen Vollzeit bzw. Teilzeit?

8

Erhalten die Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen den gleichen Lohn wie die regulär Beschäftigten?

9

Mit wie vielen Firmen gab es 2009 Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung?

10

Sind die Tarifverträge, nach denen die Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen bezahlt wurden, mit der vom LAG Berlin (LAG = Landesarbeitsgericht) als nicht tariffähig anerkannten Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZD) abgeschlossen worden?

Wenn ja, gibt es eine übertarifliche Zusatzleistung, die vergleichbar mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist?

Hat die Bundesregierung ausgehend vom Urteil des LAG Berlin bezüglich der Nichttariffähigkeit der CGZP entsprechende Rückstellungen für die Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen bzw. wird dies tun?

11

Verweigert die neue Bundesregierung wie die alte Bundesregierung die Aussage darüber, wie hoch der Stundenlohn ist, den die Beschäftigten erhalten, und wie viel Geld die entsprechenden Leiharbeitsfirmen pro Stunde erhalten?

Wenn nein, wie sind die entsprechenden Zahlen?

Wenn ja, wie begründet sie ihre Antwort?

12

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass unter den beschäftigten Leiharbeitnehmern und Leiharbeitnehmerinnen in den oben genannten Dienststellen des Bundes auch so genannte Aufstocker sind, also Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren niedriges Arbeitseinkommen durch Arbeitslosengeld II aufgestockt werden muss?

13

Wird die neue Bundesregierung weiter auf Leiharbeit im eigenen Haus zurückgreifen, und wenn ja, wie begründet sie dies?

Berlin, den 28. Januar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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