Umweltbonus sowie Umweltprämie und Verschrottung alter Fahrzeuge
der Abgeordneten Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Durch den von der Bundesregierung eingeführten Umweltbonus soll der Absatz neuer Elektrofahrzeuge gefördert werden. Gleichzeitig gibt es von Seiten der Autohersteller die sogenannte Umweltprämie für Neuwagen bei Abgabe des Altwagens. Damit sollen schadstoffreiche Fahrzeuge durch umweltfreundliche Fahrzeuge ersetzt werden und die Luft sauberer werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viele Anträge für den Umweltbonus gab es in den Jahren 2017 und 2018 (bitte einzeln nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge für den Umweltbonus wurden dabei abschlägig bewertet, und was waren die Hauptgründe dafür?
Wie viele Fahrzeuge wurden bei Inanspruchnahme des Umweltbonus nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 verschrottet, und wie viele Autos wurden von Händlern weiterverkauft (bitte einzeln nach Diesel- und Benzinmotor und nach Monaten aufschlüsseln)?
Wie viele Fahrzeuge waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Verschrottung jünger als zehn Jahre?
Wie viele Fahrzeuge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 und 2018 (bitte einzeln nach Diesel- und Benzinmotor nach Monaten aufschlüsseln) ins Ausland überführt?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass für die Verschrottung vorgesehene Fahrzeuge letztlich doch nicht verschrottet wurden und stattdessen weiter auf den Straßen fahren (siehe „Exportschlager Diesel“ in Wirtschaftswoche Ausgabe 13/2018), und falls ja, was will sie dagegen unternehmen?
Teilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Studie der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), wonach nur rund die Hälfte der im Rahmen der Umweltprämie angekauften Autos tatsächlich verschrottet wurden (vgl. www.bild.de/geld/wirtschaft/common-rail-einspritzer/diesel-verschrottung-54404824.bild.html; bitte begründen)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass emissionsärmere Euro-6d-Fahrzeuge nach Händlerangaben erst ab September 2018 zur Verfügung stehen, aber etwa der Volkswagen-Konzern die Umweltprämie nur bis Ende Juni 2018 verlängert hat (siehe ARD-Kontraste-Beitrag vom 5. Mai 2018, abrufbar unter www.ardmediathek.de/tv/Kontraste/Kontrastevom-05-04-2018/Das-Erste/Video?bcastId=431796&documentId=51413684)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, wonach nach Berechnungen vom Ifeu-Institut Euro-6-Neufahrzeuge ähnlich viel NOx ausstoßen wie alte Euro-4- und Euro-3-Fahrzeuge (siehe www.ardmediathek.de/tv/Kontraste/Kontraste-vom-05-04-2018/Das-Erste/Video?bcastId=431796&documentId=51413684)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass große Neufahrzeuge mit höherem Schadstoffausstoß eine viel höhere Umweltprämie erhalten als kleine schadstoffärmere Fahrzeuge, und wie passt dies zu den Bemühungen der Bundesregierung, den Schadstoffausstoß im Verkehrsbereich zu verringern (siehe www.ardmediathek.de/tv/Kontraste/Kontraste-vom-05-04-2018/Das-Erste/Video?bcastId=431796&documentId=51413684)?
Von welchen Wertverlusten für gebrauchte Dieselfahrzeuge geht die Bundesregierung seit 2015 aus, und auf welche Berechnungen bzw. Studien beruft sie sich dabei?
Wird sich die Bundesregierung für Hardware-Nachrüstungen von Dieselfahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einsetzen (bitte unter Angabe, wer die Kosten tragen soll, beantworten), und falls nein, warum nicht?
Welche Ergebnisse hat die auf dem Dieselgipfel der Bundesregierung vom ehemaligen Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt angekündigte Evaluierung („[u]m die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überprüfen, werden wir Analysen erstellen“) geliefert bzw. wann wird die Evaluierung abgeschlossen (siehe www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-05-04-2018/diesel-umweltpraemie-die-taeuschungsmanoever-der-autoindustrie.html)?