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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1227)

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

05.06.2018

Aktualisiert

05.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/218116.05.2018

Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1227)

der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Stephan Protschka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung teilte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/1227 mit, dass von ehemaligen deutschen Zwangsarbeitern 46 336 Anträge auf eine Anerkennungsleistung gestellt wurden. Mittlerweile liegen neuere Zahlen des Bundes vor (Stand: 31. März 2018).

Demnach wurden 46 885 Anträge gestellt, von denen bislang 2 216 abgelehnt wurden und 3 726 aus „sonstigen Ländern“ stammen (www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/Zwangsarbeiter/_Zwangsarbeiter_Sachstand/zwangsarbeiter_sachstand_node.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie verteilen sich die Anträge auf Anerkennungsleistung nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Bundesländer und ausländischen Staaten?

2

Wie verteilen sich die Anträge in Bezug auf die Zwangsarbeitsregionen (bitte nach Bundesländern und ausländischen Staaten aufschlüsseln)?

3

Wie verteilen sich die Ablehnungsbescheide auf die Bundesländer und die ausländischen Staaten?

4

Wie verteilen sich die Ablehnungsbescheide auf die jeweiligen Herkunftsgebiete?

5

Wie verteilen sich die Ablehnungsbescheide auf die jeweiligen Zwangsarbeitsregionen?

Berlin, den 30. April 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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