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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklung der Arbeit des Kulturreferats für Russlanddeutsche

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

19.06.2018

Aktualisiert

22.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/225922.05.2018

Entwicklung der Arbeit des Kulturreferats für Russlanddeutsche

der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Stephan Protschka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geht hervor, dass in der laufenden Legislaturperiode die kulturstiftenden Vereine der deutschen Vertriebenen gestärkt werden sollen (Abschnitt: XIII). Der Bund hat nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVertrG) neben Wissenschaft und Forschung die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Das Kulturreferat für Russlanddeutsche ist eine von neun bundesfinanzierten Stellen, aufgegliedert nach Landsmannschaften, die Fördermittel zu diesem Zweck vergeben (www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/ BeauftragtefuerKulturundMedien/aufarbeitung/deutscheKultur/kulturfoerderung Bund/_node.html).

Neben dem Kulturreferenten für Russlanddeutsche existieren zahlreiche öffentliche Förderstellen, die jeweils nach eigenen Kriterien Mittel für die kultur- und grenzüberschreitende Heimatarbeit zur Verfügung stellen. Dies sind z. B. die Europaregionen (Euregios), der Europäische Fonds für regionale Entwicklung: „Investition in Ihre Zukunft (Ziel 3)“, insbesondere für die Heimatvertriebenen aus Russland die Häuser der Heimat in verschiedenen Bundesländern sowie kommunale Stellen. Die Unübersichtlichkeit der Förderlandschaft und die Anforderungen an Buchhaltung und Projektabwicklung halten nicht nur nach Auffassung der Fragesteller viele Kulturschaffende und Einrichtungen, zum Beispiel kulturstiftende Vereine, davon ab, Förderanträge zu stellen, der aufwendige Projektvorlauf führt auch zu Verzögerungen bei der Projektrealisierung.

Die Kulturleistungen der deutschen Vertriebenen und Flüchtlinge aus Russland können nach Auffassung der Fragesteller durch das Betreiben eigener heimatlicher Rundfunksender weiterentwickelt werden. Rundfunk und Video-Internet (z. B. Youtube-Kanäle) dienen angesichts des fehlenden geschlossenen Siedlungsgebietes in besonderem Maße der Pflege und dem Erhalt der Mundarten der Russlanddeutschen und ihrer Nachfahren. Eine institutionelle Förderung, ähnlich der für die Minderheit der Sorben in Deutschland, ist nach Auffassung der Fragesteller notwendig, um das Überleben der Volksgruppen der deutschsprachigen Vertriebenen und ihrer Nachfahren zu sichern (www.mdr.de/ sorbischesprogramm/rundfunk/index.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Etat des Kulturreferats für Deutsche aus Russland bzw. ehem. Sowjetunion (künftig kurz „Russlanddeutsche“) (seit 2002 in Euro)?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Verwaltungskostenanteil des Etats des Kulturreferats für Russlanddeutsche, und wie hoch sind die Fördermittel, die von ihm nach § 96 BVertrG an Kulturschaffende und Einrichtungen ausgeschüttet werden (bitte nach Jahren in absoluten Zahlen und prozentual aufschlüsseln)?

3

Wie viele Finanzierungs- und/oder Fördermittel für Kulturschaffende und Einrichtungen erhält nach Kenntnis der Bundesregierung der Kulturreferent für Russlanddeutsche aufgrund anderer Rechtsgrundlagen (bitte nach Jahren in absoluten Zahlen und prozentual aufschlüsseln)?

4

In welcher Höhe werden Finanzierungs- und Fördermittel von staatlichen und öffentlichen Stellen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich aufgewendet für wissenschaftliche Institute und Einrichtungen, die sich mit historischen Fragestellungen zu den deutschen Vertriebenen aus Russland befassen?

5

Wie viele Mitarbeiter hat das Büro des Kulturreferats für Russlanddeutsche nach Kenntnis der Bundesregierung, und über welche Räumlichkeiten und Ausstattung verfügt es?

6

Wird die Bundesregierung Stellen für Fördermittelberater schaffen, die den Russlanddeutschen und ihren Nachkommen zur Verfügung stehen und ihnen bei Projekten dabei helfen, die lokalen, regionalen, bundesweiten und europäischen Förderprogramme auszuwählen, zusammenzustellen und abzuwickeln?

7

Wird die Bundesregierung eine Fördermittelberatung beim Kulturreferenten für Russlanddeutsche einrichten, um den Kulturschaffenden und kulturstiftenden Vereinen die Antragstellung und Projektabwicklung zu erleichtern?

8

Wie unterstützt die Bundesregierung den Erhalt der russlanddeutschen Volksgruppe durch Pflege sowie Weiterentwicklung von Mundarten (Plattdeutsch etc.), Musik, Tanz, Film, Kunst und neue Medien?

9

Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung das Überleben der Russlanddeutschen in unterschiedlichen Dialekt- bzw. Volksgruppen von dem Kulturreferenten unterstützt werden?

10

Plant die Bundesregierung im Sinne der Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Russlanddeutschen und ihren Nachkommen, deren Know-how über neue Formen der Finanzierung, wie z. B. Crowdfunding, zu fördern?

11

Plant die Bundesregierung im Sinne der Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Russlanddeutschen und ihren Nachkommen, deren Know-how über Produktion audiovisueller Medien und Betrieb von Rundfunkredaktionen zu fördern?

12

Unterstützt die Bundesregierung ein Radio- und Fernsehprogramm für die Russlanddeutschen und ihre Nachkommen, um die Mundart und gesprochene Sprachen lebendig zu halten?

13

Unterstützt die Bundesregierung ein Radio- und Fernsehprogramm für die Russlanddeutschen und ihre Nachkommen zum Erhalt ihrer Mundarten als Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge?

14

Wird die Bundesregierung ein interregionales Rundfunkprogramm im Rahmen des europäischen Kulturkanals (Sender ARTE) unterstützen, das die Aussiedler aus Russland und ihre Nachkommen in die Programmgestaltung einbezieht?

Berlin, den 2. Mai 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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