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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen der Reform der Entsenderichtlinie

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

18.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/232824.05.2018

Auswirkungen der Reform der Entsenderichtlinie

der Abgeordneten Carl-Julius Cronenberg, Johannes Vogel (Olpe), Pascal Kober, Jens Beeck, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Daniela Kluckert, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Dr. Jürgen Martens, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, kurz Entsenderichtlinie, setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung innerhalb der Europäischen Union. Die Entsenderichtlinie schreibt unter anderem die Einhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Aufnahmestaates vor und regelt beispielsweise die Entlohnung.

Am 8. März 2016 hat die Europäische Kommission einen umfassenden Reformvorschlag zur Entsenderichtlinie vorgelegt. So sollen künftig nicht mehr nur die Mindestlohnsätze des Aufnahmestaates gelten, sondern die gleichen Vergütungsvorschriften wie für heimische Arbeitnehmer, wie sie in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen festgelegt sind. Des Weiteren soll die Dauer der Entsendungen auf 12 (höchstens 18) Monate begrenzt werden. Nach Ablauf dieser Frist unterliegt der jeweilige Arbeitnehmer automatisch dem Arbeitsrecht des Aufnahmestaates (vgl. https://ec.europa.eu/germany/news/20170301-einigung-auf-reform-der-entsenderichtlinie_de).

Die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit ist ein Eckpfeiler des europäischen Binnenmarktes. Zweifelsohne kommt es dabei auch zu Missbrauch, zu dessen Bekämpfung die Entsenderichtlinie einen Beitrag leisten kann. Dennoch ist die vorliegende Reform hoch umstritten. Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände befürchten durch die Dokumentationspflichten hohe Bürokratiekosten, ohne dass der Schutz für Arbeitnehmer signifikant verbessert wird.

Insgesamt ist zu befürchten, dass sich die reformierte Entsenderichtlinie als Wachstumsbremse nicht nur für Deutschland, sondern auch für die ganze EU herausstellen könnte. Sowohl Exporte aus Deutschland heraus als auch Importe nach Deutschland wären direkt von der Reform betroffen. Hinzu kommen gravierende wirtschaftliche Folgen für alle Mitgliedstaaten und insbesondere die mittel- und osteuropäischen Staaten, die einen Großteil der entsendeten Arbeitnehmer stellen und auf den Binnenmarkt dringend angewiesen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen der Entsenderichtlinie aus Deutschland in andere Mitgliedstaaten entsandt wurden, seit 2010 entwickelt (bitte nach Jahren und Wirtschaftszweigen auflisten)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus anderen Mitgliedstaaten im Rahmen der Entsenderichtlinie nach Deutschland entsandt wurden, seit 2010 entwickelt (bitte nach Jahren und Wirtschaftszweigen auflisten)?

3

Welche allgemeinverbindlichen Tarifverträge gibt es derzeit in Deutschland (bitte nach Regionen und Wirtschaftszweigen aufschlüsseln)?

4

Wie viele der im vergangenen Jahr nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren nach Kenntnis der Bundesregierung in tarifgebundenen oder tarifanwendenden Unternehmen beschäftigt (bitte in absoluten und relativen Zahlen und nach Regionen und Wirtschaftszweigen aufschlüsseln)?

5

Wie bewertet die Bundesregierung den Aufwand für Unternehmen, alle Bestandteile der Entlohnung auf der geplanten nationalen Website zu veröffentlichen?

6

Wie bewertet die Bundesregierung den Aufwand für Unternehmen, sich vor einer Entsendung über alle Bestandteile der Entlohnung im Aufnahmestaat zu informieren, insbesondere mit Blick darauf, dass die geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen oft regional oder sogar von Betrieb zu Betrieb variieren?

7

Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen der Fragesteller und vieler Unternehmen, dass die Reform der Entsenderichtlinie zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand führen würde?

8

Wie bewertet die Bundesregierung den bürokratischen Mehraufwand für Unternehmen, die Mitarbeiter regelmäßig in firmeneigene Niederlassungen in andere Mitgliedstaaten entsenden?

9

Für welchen Zeitraum wurden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Mitgliedsstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr nach Deutschland entsandt (bitte nach Wirtschaftszweigen und den folgenden Zeiträumen aufschlüsseln: ein bis sieben Tage, acht bis 30 Tage, zwei bis sechs Monate, sechs bis zwölf Monate, zwölf bis 18 Monate sowie 18 bis 24 Monate)?

10

Für welchen Zeitraum wurden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Kenntnis der Bundesregierung aus Deutschland im vergangenen Jahr in andere Mitgliedstaaten entsandt (bitte nach Wirtschaftszweigen und den folgenden Zeiträumen aufschlüsseln: ein bis Tage, acht bis 30 Tage, zwei bis sechs Monate, sechs bis zwölf Monate, zwölf bis 18 Monate sowie 18 bis 24 Monate)?

11

Gelten für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Auffassung der Bundesregierung nach Ablauf der 12 (bzw. 18) Monate infolge der Reform automatisch die Beschäftigungsbedingungen des Aufnahmestaates, selbst wenn eine andere Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht oder der Arbeitnehmer dadurch schlechter gestellt wird?

12

Wie wird sich die Reform der Entsenderichtlinie nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Zahl der Entsendungen nach Deutschland und von Deutschland aus auswirken?

13

Wie viele Dienst- und Geschäftsreisen werden nach Kenntnis der Bundesregierung jedes Jahr aus Deutschland in andere Mitgliedstaaten durchgeführt (seit 2010, bitte nach Jahren auflisten)?

14

Wie viele der in Frage 13 angegebenen Dienst- und Geschäftsreisen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer A1-Bescheinigung durchgeführt? Wie viele wurden ohne A1-Bescheinigung durchgeführt?

15

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Dauer der Dienst- und Geschäftsreisen aus Deutschland in andere Mitgliedstaten seit 2010 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

16

Geht die Bundesregierung davon aus, dass durch die geplante Reform auch Dienst- und Geschäftsreisen ab dem ersten Tag unter den Geltungsbereich der Entsenderichtlinie fallen, und wenn ja, sind Vereinfachungen bei der Beantragungen regelmäßiger Dienst- und Geschäftsreisen vorgesehen?

17

In welcher Höhe haben deutsche Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 industrienahe Dienstleistungen in andere Mitgliedstaaten exportiert (bitte nach Jahren auflisten)?

18

In welche zehn Staaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 die meisten industrienahen Dienstleistungen exportiert (bitte nach Jahren auflisten)?

19

Welche Auswirkungen auf deutsche Exporte sowie insbesondere auf den Export industrienaher Dienstleistungen erwartet die Bundesregierung infolge der Reform?

20

Welchen Zeitraum sieht die Bundesregierung für die Umsetzung der reformierten Entsenderichtlinie in deutsches Recht vor?

21

Welchen Mehrwert erhofft sich die Bundesregierung infolge der reformierten Entsenderichtlinie a) für deutsche Unternehmen, b) für Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Reform auf den gemeinsamen Binnenmarkt?

23

Teilt die Bundesregierung die Kritik der mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten an der Reform, die Wettbewerbsnachteile befürchten?

24

Inwiefern hat die Bundesregierung die Kritik der mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten in ihrer Verhandlungsposition und bei ihrem Abstimmungsverhalten berücksichtigt?

25

Teilt die Bundesregierung die Kritik insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, die durch die Reform massive Handelshemmnisse befürchten?

26

Erwartet die Bundesregierung infolge der Reform wirtschaftliche Nachteile für die mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten?

27

Welche zusätzlichen Kosten für die Zollverwaltung durch die reformierte Entsenderichtlinie erwartet die Bundesregierung?

28

Plant die Bundesregierung, im Zuge der Reform zusätzliche Planstellen bei der Zollverwaltung einzurichten, und wenn ja, wie viele (bitte nach Tätigkeitsbereich, Standort und Zeitpunkt der geplanten Einstellung auflisten)?

29

Wie wird sich die Bundesregierung bei den bevorstehenden Verhandlungen über Entsendungen im Kraftverkehrssektor, der von der aktuellen Reform ausgenommen ist, im Rat positionieren?

Berlin, den 14. Mai 2018

Christian Lindner und Fraktion

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