Koordinierung der Energiepolitiken von Bund und Ländern
der Abgeordneten Dr. Martin Neumann, Michael Theurer, Reinhard Houben, Thomas L. Kemmerich, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Katharina Kloke, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Gelingen der Energiewende hängt von vielen Faktoren ab, darunter maßgeblich von der Abstimmung der energiepolitischen Vorhaben auf Bundesebene mit den Strategien und Maßnahmen in den Bundesländern und Regionen. Die energiepolitischen Zielstellungen in den Ländern sind eng mit den dortigen regionalen Interessen verknüpft, so etwa beim Ausbau erneuerbarer Energien, dem Netzausbau oder dem schrittweisen Ausstieg aus der Stein- bzw. Braunkohleverstromung. Eine konzertierte Abstimmung sowohl zwischen den Bundesländern als auch zwischen Ländern und dem Bund fand nach Ansicht der Fragesteller in der Vergangenheit und findet auch gegenwärtig offenbar nur sehr unzureichend statt – mit Folgen für die Realisierung der Energiewende. Diese wird durch unkoordiniertes Vorgehen nicht nur verlangsamt, sondern unter Umständen auch verteuert, da Ziele nicht fristgerecht erreicht werden oder das Ausbautempo bei den erneuerbaren Energien mit Netzausbau, Netzregelung und Verbrauch nicht ausreichend koordiniert wird, was zu unnötigen Mehrausgaben führt (z. B. Subventionierung bei Zwangsabschaltungen usw.). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es auf Seite 72: „Wir werden eine bessere regionale Steuerung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien einführen (…).“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen45
Welche Bedeutung misst sie einem mit den Bundesländern abgestimmten Vorgehen für das Gelingen der „Energiewende“ bei?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die energiepolitischen Ziele die einzelnen Bundesländer, bezogen auf
a) den prognostizierten Strombedarf in den Jahren 2030 und 2050,
b) den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in den Jahren 2030 und 2050,
c) die Erzeugungskapazitäten, gestaffelt nach Windkraft, Solar und Biomasse in den Jahren 2030 und 2050 sowie
d) die Ausweisung von Windvorranggebieten?
Inwiefern umfassen die aktuellen Energiepolitiken des Bundes und, sofern die Bundesregierung hierüber Kenntnis besitzt, der Länder neben dem Stromsektor auch die Sektoren Wärme, Verkehr sowie den nichtenergetischen Rohstoffsektor?
Welche Maßnahmen wurden bislang und werden aktuell bundesseitig ergriffen, um das Ziel einer zunehmenden Sektorkopplung zu erreichen? Welche Informationen liegen der Bundesregierung über entsprechende Aktivitäten der Bundesländer vor? Sofern die Fragen negativ beantwortet wurden, wie gedenkt der Bund, sich dem Thema Sektorkopplung anzunehmen, und welche Informationen liegen ihm über die Planungen der Bundesländer vor?
Inwiefern existierten bzw. existieren von Seiten der Bundesregierung rechtliche bzw. politische Vorgaben für die Länder, ihre Energiepolitiken an den Zielen und Maßnahmen des Bundes zu orientieren, um die Energiewende konzertiert zu gestalten?
Sofern Frage 6 positiv beantwortet wurde, wie prüfen die Bundesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben?
Sofern Frage 6 negativ beantwortet wurde, wie aus welchem Grund haben die Bundesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden bislang auf entsprechende Vorgaben verzichtet?
Inwiefern sind die von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages unterbreiteten Hinweise (Drucksache WD 7 – 3000 – 177/15) in die Koordinierung der Energiepolitiken von Bund und, sofern der Bundesregierung bekannt, Ländern eingeflossen?
Welche der in der Vergangenheit von Bund und Ländern vorgestellten Regionalisierungsmodelle (z. B. Aufteilung Deutschlands in drei Vergabezonen, Regionalquoten etc.) präferiert die Bundesregierung bzw. verfolgt sie bereits mittels konkreter Maßnahmen?
In welcher Form fand und findet im Rahmen der Energiepolitik des Bundes eine Abstimmung bzw. Koordinierung der Energiepolitiken des Bundes und der Länder statt, und wer war bzw. ist daran beteiligt?
Inwiefern sind die im Rahmen der Netzentwicklungspläne an die Bundesnetzagentur gemeldeten, aktuell kumulierten Ausbauziele der Bundesländer mit den Ausbauzielen der Bundesregierung harmonisiert worden? Sofern nicht, in welchem Umfang unterscheiden sich die Ziele von Bund und Ländern, bezogen auf
a) Ausbauszenarien,
b) Erzeugungsarten und
c) Ausbauvorhaben der Länder (kumuliert)? Welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung hieraus ab (siehe hierzu auch Bundestagsdrucksache 18/6350)?
Ist die Bundesregierung in Konsultationen mit den Ländern und/oder plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Stromproduktion und Stromverbrauch regional innerhalb der Bundesländer sowie zwischen diesen besser zu synchronisieren? Wenn ja, mittels welche Maßnahmen erfolgt dies?
Wie findet die bessere Koordination zwischen Bund und Ländern in der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ihren Niederschlag, insbesondere hinsichtlich des geplanten Mindestanteils über alle Erzeugungsarten südlich des Netzengpasses?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die geplante bessere Beteiligung der Standortgemeinden und Bürger an der Wertschöpfung von Erneuerbare-Energie-Anlagen ohne zusätzliche Kosten für die Energiewende realisiert werden kann?
Wie war die Bundesregierung vorab in die Erarbeitung energiepolitisch relevanter Entscheidungen des Bundesrates in der 18. Wahlperiode eingebunden?
Bei wie vielen der aktuell in den Bundesländern existierenden Energiestrategien war die Bundesregierung vorab in Erarbeitung und Zieldefinition einbezogen (bitte chronologisch antworten)?
In wie vielen Fällen war die Bundesregierung in die Evaluation der in den Bundesländern angewandten Energiestrategien einbezogen?
In welchen Fällen wichen die Inhalte und Ziele der regionalen Energiestrategien von den Zieldefinitionen der Energiepolitik der Bundesregierung ab, und welche Gründe gab es für die entsprechenden Abweichungen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den jeweiligen Fällen getroffen, um die Ziele der regionalen Energiestrategie mit den Leitlinien der Bundesenergiepolitik zu harmonisieren?
Welche zusätzlichen Kosten sind nach Bewertung der Bundesregierung bisher durch unzureichend harmonisierte Energiepolitiken von Bund und Ländern entstanden (z. B. durch Windkraftausbau ohne hinreichende Netzanschlüsse etc.) für
a) die öffentliche Hand und
b) die Verbraucher (bitte gestaffelt nach Unternehmen und Privathaushalten angeben)?
Auf welche jährliche Strommenge haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die temporären Stromspitzen summiert, für die es in Deutschland keine aktuellen Verbraucher gab (bitte für die letzten fünf Jahre jeweils die jährliche Überschussstrommenge als Prozentsatz der insgesamt regenerativ erzeugten Strommenge sowie die Gesamtzeit, in der diese anfi el, angeben)?
In welchem Umfang und zu welchen Tages- und Jahreszeiten trägt die Industrie zur Sicherung der Netzstabilität in Form von Regelenergie aktiv und passiv bei (bitte in der Antwort nach Aktivbeitrag und Passivbeitrag unterscheiden)?
In welchen Regionen sind diese Beiträge am höchsten?
Welche Arten von Unternehmen leisten die wesentlichen Beiträge?
Welche Steigerungsmöglichkeiten bei der Bereitstellung von Regelenergie durch die Industrie erwartet die Bundesregierung?
Welches sind die häufigsten Regelenergieanforderungen (Primär-, Sekundärregelenergie und Minutenreserve), und wie häufig wiederholen sich diese Anforderungen in Einzelfällen?
Inwieweit – in Bezug zu den Fallzahlen und den Beteiligtenzahlen – sind Pools mehrerer Unternehmen, etwa kleine und mittlere Unternehmen, Teilnehmer der Regelenergiestrukturen, und wie viele Teilnehmer hat im Durchschnitt ein Pool?
Gibt es negative Erfahrungen, etwa dass ein Teilnehmer an der Regelenergiestruktur im Falle der Beanspruchung nicht in der Lage war, seinen Verpflichtungen nachzukommen, und wie häufig ist dies bereits vorgekommen?
Wie groß ist der Anteil der inländischen Pumpspeicherkraftwerke an der gesamten Regelenergie in Deutschland?
Inwieweit tragen Abkommen mit anderen Ländern, etwa Österreich und der Schweiz, hinsichtlich des Einsatzes der dortigen Pumpspeicherkraftwerke zur Verfügungstellung von Regelenergie bei?
Welche Chancen und Perspektiven für die Regelenergie ergeben sich aus dem Bau von Interconnectoren, u. a. etwa zwischen Deutschland und Norwegen?
Eignen sich Schwarmkraftwerke, z. B. im Bereich der erneuerbaren Energien, zur Teilnahme an Regelenergiemärkten?
Sind offene Gasturbinen, eingesetzt an wichtigen Knoten der Netzsysteme, geeignet für die Erzeugung von Regelenergie?
Welche Erlöse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Überschussstrommengen erzielt werden?
Wie oft haben in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung Nachbarstaaten die Abnahme von Überschussstrom verweigert (z. B. durch Absperren der Grenzkuppelstellen)?
Wie bewertet die Bundesregierung
a) die Wirkung der eingeleiteten Maßnahmen und
b) die Qualität der Zusammenarbeit mit und Umsetzung in den Bundesländern?
Welche Akzente hat die Bundesregierung im Rahmen der Erarbeitung der einzelnen Energiestrategien der Bundesländer gesetzt, bzw. welche Änderungen hat sie im Rahmen des Erarbeitungsprozesses angeregt?
Inwiefern hat die Bundesregierung die Berücksichtigung ihrer energiepolitischen Zielsetzungen zu einem entscheidungsrelevanten Kriterium bei der Bewilligung von Projekt- und sonstiger Fördermittel gemacht?
Gab es Fälle, in denen aufgrund der fehlenden Rücksichtnahme auf energiepolitische Kennziffern in den Bundesländern Bundesmittel zur Förderung der Energiewende bzw. zur Förderung der Strukturentwicklung in den Regionen nicht oder nicht in vollem Umfang ausgereicht wurden?
Wie bewertet die Bundesregierung gegenwärtig die Inhalte und Maßnahmen der verschiedenen Energiestrategien der Länder in Bezug auf die von ihr festgelegten energiepolitischen Ziele?
In welchen Strukturen und mithilfe welcher Maßnahmen plant die Bundesregierung, die von ihr vorgesehenen energiepolitischen Zielsetzungen gemeinsam mit den Ländern künftig zu erarbeiten?
In welchen Bereichen kann aus Sicht der Bundesregierung eine regional bezogene Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Senkung der Kosten der Energieversorgung beitragen und deren Versorgungssicherheit erhöhen?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten sollten aus Sicht der Bundesregierung die Länder nutzen und ggf. zusätzlich erhalten, um eine regionale Steuerung von Erzeugung, Netzausbau, Speicherung und Verbrauch optimal umsetzen zu können?
Welche Initiativen bezüglich Gesetzen und Verordnungen hält die Bundesregierung folglich für zielführend, um eine bessere regionale Steuerung zu ermöglichen? Welche Gesetzesinitiativen und Verordnungen sind derzeit seitens der Bundesregierung dazu geplant?
An welchen Stellen besteht aus Sicht der Bundesregierung Nachbesserungsbedarf bei der Abstimmung energiepolitischer Vorhaben auf Bundes-, Länder- und regionaler Ebene, um unnötige volkswirtschaftliche Kosten und Risiken für die Versorgungssicherheit langfristig auszuschließen?