Britischer Austritt aus Euratom und Reform des Euratom-Vertrags
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 23. Juni 2016 stimmten 51,9 Prozent der Briten in einem Referendum für den Austritt aus der EU. In ihrer Erklärung zum Brexit hat die britische Regierung am 25. Januar 2017 auch ihren Ausstieg aus der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) angekündigt. Der Europäische Rat hat am 28. und 29. Juni 2018 eine umfassende Bestandsaufnahme der Brexit-Verhandlungen vorgenommen und dabei schnellere Verhandlungsfortschritte gefordert.
Am 25. März 1957 wurde in Rom der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) unterzeichnet. Über 60 Jahre nach Vertragsabschluss ist weder das Ziel des Vertrags, „die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernenergie zu schaffen, welche die Energieerzeugung erweitert, die Technik modernisiert und auf zahlreichen anderen Gebieten zum Wohlstand der Völker beiträgt“, umgesetzt noch gibt es dafür eine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In ihrem Koalitionsvertrag haben die die Bundesregierung tragenden Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD nun zugesagt, sich für eine Euratom-Reform auf EU-Ebene einzusetzen und den Vertrag an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Konsequenzen hätte aus Sicht der Bundesregierung ein Austritt Großbritanniens aus Euratom für die Gewährleistung der nuklearen Sicherheit in Großbritannien?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Assoziierungsabkommen oder anderweitige Verträge, die Großbritannien nach dem Austritt aus Euratom abschließen muss und/oder will?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über eine mögliche Regelung zwischen Großbritannien und der Euratom-Versorgungsagentur (Euratom Supply Agency), die „über das Bezugsrecht für Erze, Ausgangsstoffe und besondere spaltbare Stoffe, die im Gebiet der Mitgliedstaaten erzeugt werden, sowie über das ausschließliche Recht verfügt, Verträge über die Lieferung von Erzen, Ausgangsstoffen oder besonderen spaltbaren Stoffen aus Ländern innerhalb oder außerhalb der Gemeinschaft abzuschließen“ (vgl. „Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft“. Online abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3Axy0024)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich möglicher Schwierigkeiten für den Bau und Betrieb von Atomkraftwerken oder anderen nuklearen Anlagen in Großbritannien nach dem Austritt aus Euratom bezüglich Lieferungen von Komponenten für Atomanlagen, Forscherinnen und Forscher oder Fachpersonal aus dem Ausland o. Ä. (vgl. „UK missing deadlines for post-Brexit nuclear safeguards, leak shows“ vom 16. Mai 2018. Online abrufbar unter www.theguardian.com/politics/2018/may/16/uk-missingdeadlines-for-post-brexit-nuclear-safeguards-leak-shows)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Weiterfinanzierung des Joint European Torus Projekt (JET) über das Jahr 2020 hinaus?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich einer möglichen Assoziierung von Großbritannien und dem Folgeprogramm des europäischen Forschungsrahmenprogramms Horizon 2020 (vgl. „UK industry welcomes clarity on Euratom R&D“ vom 18. Mai 2018. Online abrufbar unter www.world-nuclear-news.org/NP-UK-industry-welcomes-clarity-on- Euratom-RD-23051801.html)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des Standes der Neuverhandlungen zwischen Großbritannien und der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) im Bereich der nuklearen Sicherheitsüberwachung und Verifikation (vgl. „UK stresses key role of IAEA during Brexit debate“ vom 31. Januar 2018. Online abrufbar unter www.world-nuclear-news.org/ NP-UK-stresses-key-role-of-IAEA-during-Brexit-debate-31011701.html)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des Standes der Verhandlungen zu einer Weiterfinanzierung von Großbritanniens Atomforschungsaktivitäten durch das Euratom-„Research and Training“-Programm?
Welche Schritte plant die Bundesregierung, um ihr im Koalitionsvertrag vom 14. März 2018 festgeschriebenes Ziel, sich dafür einzusetzen, dass die Zielbestimmungen des Euratom-Vertrages hinsichtlich der Nutzung der Atomenergie an die Herausforderungen der Zukunft angepasst werden, zu erreichen, und wie sehen die konkreten Maßnahmen diesbezüglich derzeit aus (bitte die einzelnen Schritte und den Zeitplan möglichst detailliert angeben)?
Wird sich die Bundesregierung für die Einberufung einer Regierungskonferenz zur grundlegenden Überarbeitung des Euratom-Vertrages einsetzen, und wie ist die diesbezüglich geplante Vorgehensweise?