Entlastung der Wirtschaft durch effektive Rechtsetzung und Bürokratieabbau
der Abgeordneten Claudia Müller, Kerstin Andreae, Danyal Bayaz, Dieter Janecek, Dr. Manuela Rottmann, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Ekin Deligöz, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Eine gute Regulierung ist eine unentbehrliche Voraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen. Gute Rechtsetzung bedeutet, die bestehende Rechtsordnung weiterzuentwickeln, ökologische und soziale Standards zu setzen und dafür zu sorgen, dass bestehende Regeln verständlich und durchsetzbar sind und beachtet werden. Gleichzeitig ist es Aufgabe des Gesetzgebers, bei seinen Vorgaben die bestmögliche Lösung für seine Regulierungsziele zu finden, damit Vorschriften klar und gut anwendbar sind. Ziel von effektiver Rechtssetzung und Bürokratieabbau sollte dabei immer sein, Bürgerinnen und Verbraucher, Unternehmen und Verwaltung so wenig wie möglich und so viel wie notwendig zu belasten.
Bürger und Bürgerinnen und Unternehmen müssen verstehen und umsetzen können, was von ihnen verlangt wird, ohne für immer mehr Alltagsvorgänge auf externe Beratung angewiesen zu sein. Viel zu oft wird die Last der Klärung bei den Rechtsanwendern abgeladen. Statt sich der Mühe zu unterziehen, Normen und Rechtsfolgen sorgfältig zu definieren, delegiert der Gesetzgeber diese Aufgabe oftmals an die Praxis. Klarheit entsteht so erst nach Jahren durch die Gerichtsentscheidungen. Erkannte Unklarheit wird viel zu selten im Gesetz beseitigt. Gute Rechtssetzung beruht außerdem auf einer sorgfältigen Ermittlung der Tatsachen und auf einer Evaluation der Wirkung vorhandener Regelungen und ihres Vollzugs, bevor neue Regelungen erlassen werden.
Insbesondere das politische Ziel, Einzelfallgerechtigkeit zu schaffen, führt zu steigenden bürokratischen Anforderungen. Auch die über die Jahre entstandene Komplexität ökonomischer und gesellschaftlicher Prozesse erschwert die Schaffung einfacher Regelungen. Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung eröffnet neue Möglichkeiten, komplexere Sachverhalte transparent abzubilden, die demokratische Legitimation politischer Entscheidungen so zu verbessern und Verwaltungsprozesse einfacher und bürgernäher zu gestalten. Das setzt voraus, dass alle Beteiligten einen Veränderungswillen haben, gute IT-Infrastruktur vorhanden ist, sowie IT-Sicherheit, Datenschutz und barrierefreie Zugänge von Anfang an immer mitgedacht werden.
Diskussionen rund um das Thema Bürokratieabbau gestalten sich oft schwierig, da immer wieder unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus versteckte politische Forderungen nach Absenkungen mühsam erkämpfter Standards, wie z. B. des Mindestlohnes oder in Bereichen des Umwelt- und Verbraucherschutzes, in die Debatte eingespeist werden und das Ziel der effektiven Rechtsetzung in den Hintergrund gedrängt wird. Dies gilt es zu vermeiden, politische Ziele sollten klar benannt werden.
Es gibt in vielen Bereichen Pflichten, die kaum Wirkung haben und den Akteuren unnötige Arbeit machen. Zum Beispiel gibt es Statistikpflichten zu Gewichtsangaben für Waren, für die das Gewicht keinerlei Relevanz hat. Solche Vorschriften gilt es zu identifizieren, sinnvoll abzuändern oder in Gänze zu streichen. Der Normenkontrollrat, Gesetzesfolgeabschätzungen, Lebenslagenberichte und – möglichst von unabhängiger Seite durchgeführte – Gesetzesevaluationen sind ein erster Schritt und tragen zur selbstkritischen Analyse der gesetzgebenden Organe bei. So werden seit 2013 Gesetze mit „wesentlichen Regelungsvorhaben“ nach einem bestimmten Zeitraum evaluiert. 2017 wurden die ersten Evaluierungsberichte fertig gestellt, in der jetzigen Legislaturperiode stehen über 100 weitere Evaluierungen an. Als weiteren Schritt hat die Koalition aus CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag ein Bürokratieabbaugesetz III angekündigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Ankündigungen im Koalitionsvertrag:
Fragen39
Wann will die Bundesregierung einen ersten Entwurf für ein Bürokratieabbaugesetz III (BEG III) vorlegen, und wie ist der Zeitplan für das weitere Vorgehen (Verbändeanhörung, Kabinettsbeschluss, Inkrafttreten usw.)?
Welche Statistik- und Berichtspflichten plant die Bundesregierung zu verringern, und basierend auf welchen Berichten, Untersuchungen, Evaluationen oder Gesprächen will die Bundesregierung diese Veränderungen vornehmen?
Welche Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren will die Bundesregierung für Unternehmen in der Gründungsphase verändern, und auf welchen Berichten, Untersuchungen, Evaluationen oder Gesprächen basieren diese Pläne?
Plant die Bundesregierung, im Rahmen des Bürokratieabbaugesetzes III für Gründer und Gründerinnen die Befreiung von der monatlichen Voranmeldung der Umsatzsteuer einzuführen, und falls nein, warum nicht?
Welche Vereinheitlichung von welchen Grenz- und Schwellenwerten in welchen verschiedenen Rechtsbereichen plant die Bundesregierung, und auf welchen Berichten, Untersuchungen, Evaluationen oder Gesprächen basieren diese Pläne?
Welche handels- und steuerrechtlichen Vorschriften will die Bundesregierung harmonisieren, und basierend auf welchen Berichten, Untersuchungen, Evaluationen oder Gesprächen will die Bundesregierung diese Veränderungen vornehmen?
Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden herbeiführen, und welche Gespräche führte die Bundesregierung zu diesem Thema mit den Bundesländern?
Sollen durch ein Bundesgesetz zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden sichergestellt werden (bitte begründen)?
Welche Doppelmeldungen zu Berufsgenossenschaften will die Bundesregierung vermeiden, und welche Gespräche führte die Bundesregierung zu diesem Thema mit den Berufsgenossenschaften?
Wo sieht die Bundesregierung bürokratische Hürden bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, und welche Maßnahmen plant sie, um diese zu beseitigen?
Welche Schwellenwerte vor allem im Steuer- und Sozialrecht will die Bundesregierung für eine Erhöhung oder Absenkung prüfen, und basierend auf welchen Berichten, Untersuchungen, Evaluationen oder Gesprächen will die Bundesregierung Veränderungen vornehmen?
Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Abschreibungsgrenze, z. B. auf 1 000 Euro, und wenn ja, wie hoch, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, in diesem Rahmen die sogenannte Poolabschreibung abzuschaffen, um das Verfahren zu vereinfachen (bitte begründen)?
Welche Verwendungspflichten welcher Formulare im Steuer- und Sozialrecht will die Bundesregierung überprüfen und wie verändern?
Hat die Bundesregierung eine ressortübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die zur signifikanten Reduzierung der Statistikpflichten bis Ende 2019 konkrete Vorschläge erarbeiten soll, eingerichtet, oder ist diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe in Planung, und
a) wenn ja, welche Teilnehmer sind angefragt oder angedacht,
b) wie häufig und bis wann soll diese ressortübergreifende Bund-Länder-Arbeitsgruppe tagen, und
c) soll das BEG III erst verabschiedet werden, wenn Vorschläge dieser Gruppe vorliegen?
Bedeutet der Satz im Koalitionsvertrag „europäische Vorgaben werden wir nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen“, dass die Bundesregierung plant, auch europäische Vorgaben beim „One in, one out“-Prinzip in Deutschland zu berücksichtigen (bitte begründen)?
Welche Fortschritte hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene bei ihrem Einsatz für die Einführung des Prinzips „One in, one out“ erzielt, und wann und bei welchen Gesprächen hat sie diesen Vorschlag vorangetrieben?
Setzt sich die Bundesregierung wie im Koalitionsvertrag angekündigt auf EU-Ebene für eine Erhöhung der maximalen Höchstangestelltenzahl für die Definition von kleinen und mittleren Unternehmen von bis zu 250 auf 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, und
a) hätte diese Änderung über das genannte Ziel der Entlastung von mehr Unternehmen von europäischen Berichtspflichten hinausgehende, deutliche Auswirkungen in anderen Bereichen, und falls ja, welche?
b) Welche Auswirkungen hätte diese Veränderung auf die absoluten Anteile von Klein- und Kleinstunternehmen an europäischen Förderungen?
c) Und wie sind die Reaktionen der anderen europäischen Länder auf diesen Vorschlag?
Wann und auf welchem konkreten Weg plant die Bundesregierung ihre Ankündigung umzusetzen, die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen online anzubieten?
Hat die Bundesregierung bereits die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen identifiziert, die sie zukünftig online anbieten will, wenn ja, welche sind diese, wenn nein, warum nicht und bis wann ist dies vorgesehen?
Steht die Bundesregierung, beispielsweise über den IT-Planungsrat, bereits mit den Bundesländern bezüglich der Frage in Kontakt, welche Verwaltungsleistungen schnellstmöglich online angeboten werden sollen?
Wann legt die Bundesregierung eine kohärente Open- und E-Government-Strategie vor, um die Potenziale für Bürokratiekostenentlastung und unternehmens- und bürgerfreundlichen Zugang zu staatlichen Dienstleistungen zu heben, bzw. wie ist hierbei der aktuelle Planungsstand?
Wann legt die Bundesregierung einen konkreten Fahrplan zur Umsetzung eines zentralen, digitalen „Bürgerportals“ für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen vor (siehe S. 129 Koalitionsvertrag), bzw. wie ist hierbei der aktuelle Planungsstand?
Gibt es bereits konkrete Überlegungen auf Seiten der Bundesregierung bezüglich der Inhalte und Angebote eines solchen zentralen „Bürgerportals“, und falls ja, wie sehen diese konkret aus, und falls nein, bis wann ist die Erarbeitung geplant?
Wann legt die Bundesregierung einen konkreten Fahrplan zur Umsetzung des Prinzips des Vorrangs der digitalen Verfahrensabwicklung für Verwaltungsleistungen vor (Digital-by-Default – Koalitionsvertrag „Der digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen soll zur Regel, Schriftform und das persönliche Erscheinen soweit möglich durch gleichwertige digitale Lösungen ersetzt werden (Digital First)“ S. 73), bzw. wie ist hierbei der aktuelle Planungsstand?
Wie stellt die Bundesregierung bei der Umsetzung des Prinzips des Vorrangs der digitalen Verfahrensabwicklung sicher, dass konsequent auf Barrierefreiheit geachtet wird und dass gewährleistet ist, dass Menschen, die digitale Verwaltungsabläufe nicht nutzen können oder wollen, eine gleichwertige Alternative angeboten wird?
Wann legt die Bundesregierung einen konkreten Fahrplan zur Umsetzung eines automatisierten Austausches hinsichtlich bereits im Behördenbestand befindlicher Daten und Informationen (Once-only-Prinzip, siehe Koalitionsvertrag S. 46) vor, und
a) wie ist hierbei der aktuelle Planungsstand, und
b) wie stellt die Bundesregierung dabei die Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für datenschutzrechtliche Bestimmungen und weiterer Rechtsgrundlagen sicher?
Wie wird die Bundesregierung das Benutzervertrauen, das auf einem effektiven und innovativen Datenschutz sowie auf einer dem neuesten technischen Stand entsprechenden Daten- und IT-Sicherheit basiert, z. B. durch den konsequenten Einsatz durchgehender Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen bei allen IT-Großprojekten, sicherstellen?
Sind nach dem Informationsstand der Bundesregierung in allen Bundesländern einheitliche Vorgaben für die Formate von E-Rechnungen vorgesehen, damit alle Verwaltungen in Deutschland die gleichen Formate akzeptieren, und was tut die Bundesregierung, um eine einheitliche Lösung auf nationaler und europäischer Ebene voranzutreiben?
Wie viele Nutzerinnen und Nutzer haben seit Start der Homepage www.amtlich-einfach.de, auf der die Lebenslagenberichte und die Hintergrundinformationen zu Behörden und Ämterkontakten für verschiedene Lebenssituationen veröffentlicht sind, pro Monat die Seite benutzt (bitte pro Monat aufschlüsseln) und
a) ist die Bundesregierung mit den Nutzerzahlen des Serviceangebotes zufrieden?
b) Setzt die Bundesregierung Anreize, um das Serviceangebot für Bürger und Bürgerinnen und Unternehmen bekannter zu machen, und wenn ja, welche konkret, und falls nein, warum nicht?
c) Wie häufig werden die einzelnen Lebenssituationen auf www.amtlich-einfach.de aktualisiert?
d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Lebenslagenberichten 2017, und welche Maßnahmen plant sie, um diese Schlussfolgerungen umzusetzen?
Hat die Bundesregierung die Lebenslagenberichte genutzt, um Erkenntnisse über den Bürokratieaufwand für Kleinstunternehmen zu erhalten, und wenn nein, warum nicht?
Aus welchem Grund nimmt der Normenkontrollrat (NKR) bei der Berechnung der Bürokratiebelastungen für Kleinstunternehmen den gleichen Stundensatz wie für größere Unternehmen an, wenn in Kleinstunternehmen, die über keine eigene Bürokraft verfügen, meistens die Geschäftsleitung mit deutlich höheren Stundensätzen die Verwaltungstätigkeiten übernimmt, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf, um die höhere Bürokratiebelastung für Kleinstunternehmen realistisch abzubilden, und falls nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Änderungen bei den Aufgaben des Normenkontrollrates, damit dieser auch vermiedenen Bürokratieaufwand berechnen kann, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Änderungen bei den Aufgaben des Normenkontrollrates, damit dieser auch Nutzenberechnungen z. B. durch erhöhte Sozialbeiträge, vermiedene Umweltkosten, zusätzliche Einnahmen für den Staat etc. durchführen kann, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
In Bezug auf welche Projekte erprobt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wie auf der Homepage des NKR beschrieben (www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/Content/DE/Artikel/2014_03_07_gesamtkonzept_inhalt.html), den Methodenbaukasten für quantitative und monetäre Bewertung des Nutzens von Regelungsvorhaben, und wie bewertet die Bundesregierung diese Erfahrungen?
Plant die Bundesregierung die Durchführung von Modellprojekten, und wenn ja, welche konkret?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des Bürokratiekostenindexes (BKI), im Zuge derer sich der BKI seit der Einführung bis Januar 2018 nur um 0,89 verbessert hat (siehe: www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Buerokratiekosten/Tabellen/Buerokratiekostenindex.html)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Befund, dass sich die Zufriedenheit der Wirtschaft mit den behördlichen Dienstleistungen im Jahr 2017 in sieben Bereichen aus den zehn untersuchten Bereichen deutlich verschlechtert hat, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht (siehe den Jahresbericht 2017 „Bessere Rechtsetzung 2017: Die Bürokratiebremse wirkt“, https://m.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/Buerokratieabbau/Anlagen/2018-05-15-jahresbericht%202017.pdf?__blob=publicationFile&v=2)?
Wie werden Ex-Post-Gesetzes-Evaluierungen durchgeführt, und gibt es Vorgaben für diese Evaluierungen, und
a) wenn nicht, wie wird sichergestellt, dass bestimmte Mindestvorgaben eingehalten werden?
b) Wer wird in die Evaluierungen einbezogen?
c) Falls Betroffene nicht einbezogen werden, wie werden Wirkungen in der Praxis beurteilt?
d) Wie und wo werden diese Evaluierungen veröffentlicht, und falls nicht, warum nicht?
e) Wer kontrolliert, dass Schlussfolgerungen gezogen und daraus Umsetzungsvorschläge erstellt werden?