Zahlen und Fakten zu der missbräuchlichen Verwendung von Abmahnungen
der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Tabea Rößner, Katharina Dröge, Claudia Müller, Kerstin Andreae, Canan Bayram, Katja Keul, Markus Kurth, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Eine Abmahnung kann dazu beitragen, Streitigkeiten schnell und für die beteiligten Parteien kostengünstiger als ein unmittelbar angestrengtes Gerichtsverfahren beizulegen. Der Gesetzgeber sah jedoch bereits im Jahr 2014 den Bedarf, ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken zu verabschieden. Das Eintreiben hoher Abmahngebühren hatte sich teilweise zu einem Geschäftsmodell entwickelt, welches die Abgemahnten bei verhältnismäßig geringen Verstößen zur Zahlung unverhältnismäßig hoher Kosten und Vertragsstrafen verpflichtete (BGBl. I 2013, S. 3714). Das Gesetz beschränkte sich im Wesentlichen auf Regelungen zu urheberrechtlichen Abmahnungen. Andere missbräuchliche Abmahnungen wurden davon nicht erfasst. Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) 2017 veröffentlichte Evaluationsbericht zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken untersucht mit widersprüchlichem Ergebnis, ob die mit dem Gesetz eingeführten Regelungen tatsächlich zu einer Verbesserung geführt haben (www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/StudienUntersuchungen Fachbuecher/Evaluierung_unserioese_Geschaeftspraktiken_Schlussbericht.pdf?__ blob=publicationFile&v=1 /).
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) (www.dihk.de/themenfelder/ recht-steuern/wettbewerbsrecht-immaterialgueterrecht/wettbewerbsrecht-uwg/ uwg/abmahnmissbrauch) und die Trusted Shops GmbH (https://cdn2.hubspot. net/hubfs/603347/1-TX_B2B/Whitepaper/171123_TEX_Abmahnstudie%202017. pdf) untersuchten 2017 aus eigener Initiative, ob wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Sinne eines missbräuchlichen Geschäftsmodells von Rechtsanwälten, Abmahnvereinen oder von einzig zu diesem Zwecke gegründeten vermeintlichen Wettbewerbern nach wie vor häufig dazu genutzt werden, Gewinne durch Gebühren für die Abmahnung und schlimmstenfalls durch hohe Vertragsstrafen zu generieren. Eine verwertbare Untersuchung von staatlicher Seite fehlt gänzlich.
Die rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme durch Abmahnungen schadet insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und hier vor allem den Klein- und Kleinstunternehmen (bis zu 50 Mitarbeiter), für die hohe Vertragsstrafen existenzbedrohend sind und die nicht die Möglichkeit haben, sich gegen die Kosten der Rechtsverfolgung zu versichern. Gerade dieser Adressatenkreis hat mit der Bundestagspetition Nr. 77180 („Unlauterer Wettbewerb – Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens“ vom 8. März 2018, https://epetitionen.bundestag. de/content/petitionen/_2018/_03/_08/Petition_77180.html) das Thema im Frühjahr 2018 erneut auf die Agenda gesetzt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Bundesregierung im Juni 2018 aufgefordert (Entschließungsantrag auf Bundestagsdrucksache 19/2744), einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Rechtsklarheit in Bezug auf die seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar anwendbare Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zur Entlastung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen, Freiberuflern, Vereinen und Privatpersonen herzustellen. Noch ist nicht hinreichend ermittelt, ob die DSGVO eine missbräuchliche „Abmahnwelle“ tatsächlich in Gang gesetzt hat (FAZ, Artikel vom 2. Juli 2018, „Datenschutz-Abmahnwelle bislang nur ein Phantom“).
Um Transparenz zu schaffen und konkrete Ansatzpunkte für gesetzgeberisches Handeln zu identifizieren sowie diese bewerten zu können, ist daher zunächst erforderlich, dem Deutschen Bundestag Informationen zum tatsächlichen Aufkommen sowie zu Art, Inhalt und Ursachen von missbräuchlichen Abmahnungen zur Verfügung zu stellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Welche Maßnahmen wurden seitens des BMJV oder anderer Bundesministerien nach Kenntnis der Bundesregierung bislang ergriffen, um sich ein Bild vom gegenwärtigen Umfang und von den Ursachen missbräuchlicher Abmahnungen zu machen?
Welche Maßnahmen wurden seitens des BMJV oder anderer Bundesministerien nach Kenntnis der Bundesregierung bislang ergriffen, um missbräuchliche Abmahnungen zu verhindern?
Was genau hat das BMJV nach Erkenntnissen der Bundesregierung ausweislich der Äußerungen des Abteilungsleiters Handels- und Wirtschaftsrecht im BMJV Dr. Christoph Ernst in der Anhörung des Ausschusses des Deutschen Bundestages für Petitionen am 11. Juni 2018 „beobachtet“, das einen Schluss darauf zulässt, dass missbräuchliche Abmahnungen zugenommen haben (www.bundestag.de/petition#url=L2Rva3VtZW50ZS90‘ZXh0YXJja Gl2LzIwMTgva3cyNC1wYS1wZXRpdGlvbmVuLzU1ODA0MA==&mod= mod532022)?
Was genau versteht das BMJV nach Erkenntnissen der Bundesregierung ausweislich der Äußerungen von Dr. Christoph Ernst in der Anhörung des Ausschusses des Deutschen Bundestages für Petitionen am 11. Juni 2018 unter dem Begriff „gewerbliche Abmahner“?
Wie viele „gewerbliche Abmahner“ gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung (www.bundestag.de/petition#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJ jaGl2LzIwMTgva3cyNC1wYS1wZXRpdGlvbmVuLzU1ODA0MA==&mod= mod532022)?
Wie viele Abmahnungen ergehen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich, und wie hoch ist der Anteil missbräuchlicher Abmahnungen daran (bitte nach Jahren ab 2013 auflisten)?
Welches sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung die missbräuchlich abgemahnten Verstöße (bitte nach Verstoß, Häufigkeit in Prozent und durchschnittlicher Schadenshöhe sowie nach Jahren ab 2013 auflisten)?
Welche Branchen, Unternehmen und Personenkreise sind nach Kenntnis der Bundesregierung von missbräuchlichen Abmahnungen betroffen, und welchen Anteil haben diese Gruppen jeweils an der Gesamtzahl jährlicher Abmahnungen (bitte nach Jahren ab 2013 auflisten)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Schaden durch missbräuchliche Abmahnungen in Euro insgesamt (bitte nach Jahren ab 2013 auflisten)?
Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung der Schaden zu beziffern, welcher KMU und Klein- und Kleinstunternehmen durch missbräuchliche Abmahnungen jährlich entsteht (bitte nach Jahren ab 2013 auflisten)?
Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung der Schaden zu beziffern, welcher Einzelpersonen durch missbräuchliche Abmahnungen jährlich entsteht (bitte nach Jahren ab 2013 auflisten)?
Wie viele Zivilverfahren (Klage- und Mahnverfahren) sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Gerichten anhängig, die Ansprüche nach § 8 Absatz 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zum Gegenstand haben, und wie hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer seit 2013 entwickelt?
Wie viele Strafverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit missbräuchlichen Abmahnungen anhängig?
Welche Straftatbestände sind Gegenstand der Verfahren, und wie hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer seit 2013 entwickelt?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der missbräuchlich abgemahnten Unternehmen insgesamt, die wegen missbräuchlicher Abmahnung ihre Tätigkeit eingestellt haben?
Wie hoch ist darunter der Anteil der Klein- und Kleinstunternehmen?
Wie viele Unternehmen und darunter der Klein- und Kleinstunternehmen waren in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 25. Mai 2018 Adressat einer missbräuchlichen Abmahnung im Zusammenhang mit der Anwendung der DSGVO?
Wie hoch belaufen sich aktuell nach Einschätzung der Bundesregierung die Kosten (Rechtsverfolgungskosten, Abmahngebühren, Vertragsstrafen), die Abgemahnte im Durchschnitt aufbringen müssen, wenn sie Adressat einer missbräuchlichen Abmahnung werden?
Wie viele Abgemahnte, differenziert nach Einzelpersonen, KMU, Klein- und Kleinstunternehmen und anderen, können sich nach Einschätzung der Bundesregierung nicht vor Gericht wehren, da die Kosten der Rechtsverteidigung für sie nicht tragbar sind?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche Volumen von Vertragsstrafen, welche nach missbräuchlichen Abmahnungen als Teil strafbewehrter Unterlassungserklärungen von Unternehmen, insbesondere von Klein- und Kleinstunternehmen gezahlt wurden (bitte in Euro nach Jahren ab 2013 auflisten)?
Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der missbräuchlichen Abmahnungen auf die abmahnenden Mitbewerber, rechtsfähige Verbände, qualifizierte Einrichtungen und sonstige Abmahnende (bitte nach Jahren und Namen bzw. Bezeichnung der Abmahnenden ab 2013 auflisten)?
Wie viele qualifizierte Einrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in das vom Bundesamt für Justiz (BfJ) geführte Register nach § 8 Absatz 3 Nummer 3 UWG i. V. m. § 4 Absatz 1 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) eingetragen?
In welchen Abständen überprüft das BfJ nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 4 Absatz 2 Satz 5 UKlaG, ob die Eintragung der qualifizierten Einrichtungen in das Register zurückzunehmen oder zu widerrufen ist?
In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 die Eintragung qualifizierter Einrichtungen in das Register zurückgenommen oder widerrufen?
Welche tatsächlichen Ermittlungen führt das BfJ durch, um zu ermitteln, ob qualifizierte Einrichtungen einen fortdauernden Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Absatz 4 UWG und/oder § 2b UWG betreiben?
Wie viele Stellen sind für diesen Aufgabenbereich beim BfJ eingerichtet?
Wie viele Fälle missbräuchlicher Abmahnungen werden jährlich beim BfJ gemeldet und bearbeitet (bitte nach Jahren ab 2013 auflisten)?
Wie kann – wenn keine tatsächlichen Ermittlungen durch das BfJ durchgeführt werden – nach Erkenntnissen der Bundesregierung wirksam verhindert werden, dass qualifizierte Einrichtungen ihre Eintragung in der vom BfJ geführten Liste dafür nutzen, fortdauernd missbräuchliche Abmahnungen auszusprechen und missbräuchlich Mahnverfahren einzuleiten und Klagen zu erheben?
Durch welche zwingende Regelung wird sichergestellt, dass bei einer an das BfJ herangetragenen Befürchtung, dass ein Verband unseriös ist, der Sachverhalt vom BfJ geprüft und die Eintragung aufgehoben wird, so wie es in der Begründung des Gesetzentwurfes der Fraktionen von CDU, CSU und SPD zur Musterfeststellungsklage als gängige Praxis dargestellt wird (Bundestagsdrucksache 19/2507, S. 22)?
Wie kann – wenn keine zwingenden Regelungen bestehen, mitgeteilte Missbrauchsbefürchtungen zu prüfen und die Eintragung gegebenenfalls aufzuheben –nach Erkenntnissen der Bundesregierung wirksam verhindert werden, dass qualifizierte Einrichtungen ihre Eintragung in der vom BfJ geführten Liste dafür nutzen, fortdauernd missbräuchlich Abmahnungen auszusprechen und missbräuchlich Mahnverfahren einzuleiten oder Klagen zu erheben?
Beabsichtigt die Bundesregierung, wenn keine zwingenden Regelungen bestehen, solche zu erlassen?
Falls ja, wann, und falls nein, warum nicht?
Sind Behörden oder Gerichte dazu verpflichtet, dem BfJ mitzuteilen, wenn sie den Verdacht haben, dass eine qualifizierte Einrichtung fortdauernd missbräuchlich tätig ist?
Falls nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung, dies zu ändern?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Statistiken über Gerichtsverfahren geführt, die missbräuchliche Abmahnungen zum Gegenstand haben, und wenn ja, von wem?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Evaluationsbericht zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken aus dem Jahr 2017, nach dem den Abgemahnten auch nach der Gesetzesänderung Vergleichsvorschläge mit zumindest ähnlich hohen oder sogar gestiegenen Beträgen im Verhältnis zum Zeitraum vor Inkrafttreten des genannten Gesetzes unterbreitet werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands erstellten (nicht repräsentativen) Umfrage aus dem Jahr 2016, nach denen in 35 Prozent der untersuchten 2 563 Fälle auf die Unbilligkeitsregelung gemäß § 97a Absatz 3 Satz 4 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) Bezug genommen wird (www.vzbv.de/sites/default/ files/untersuchung-gesetz_gegen_unserioese_geschaeftspraktiken-2016-10- 04.pdf)?
Plant die Bundesregierung eine Streichung der Unbilligkeitsregelung oder eine Änderung derselben, und wenn ja, inwiefern und wann, und falls nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung den bei § 97a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 UrhG intendierten Verbraucherschutz als erreicht an, und wenn ja, warum, bzw. wenn nein, was plant sie in dieser Hinsicht zu tun?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Entwicklung rechtswidriger Nutzungen urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet (z. B. durch Filesharing) seit 2013?
Welche Auswirkungen hatte die Aufhebung des „fliegenden“ Gerichtsstands bei Privatpersonen in § 104a UrhG nach Erkenntnis der Bundesregierung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Rechtsprechung seit Inkrafttreten der Änderungen durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, insbesondere hinsichtlich der Unbilligkeitsregelung (§ 97a Absatz 3 UrhG) und der Einschränkung der Deckelung auf nichtgewerbliche Nutzung, und wie beurteilt sie dies?
Plant die Bundesregierung eine umfassende Evaluierung der Effizienz der derzeitigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnregeln?
Wenn nein, warum nicht, und auf welcher Grundlage soll der vom BMJV angekündigte Kampf (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/dsgvo- unddie-folgen-justizministerin-barley-sagt-missbraeuchlichen-abmahnungen- denkampf-an/22681718.html?ticket=ST-1435424-d9DJ37ka4Ah3nxstTqrG-ap3) gegen missbräuchliche Abmahnungen ansonsten erfolgen?
Wenn ja, nach welcher Methode wird die Bundesregierung vorgehen, und für wann ist eine Evaluierung geplant?
Prüft die Bundesregierung, welche Hindernisse die von missbräuchlichen Abmahnungen betroffenen KMU davon abhalten, den Rechtsweg zu beschreiten, und weshalb sie stattdessen Unterlassungserklärungen abgeben, und falls ja, was sind die Ergebnisse dieser Prüfung?
Führt die Bundesregierung aktuell Gespräche mit Interessenverbänden zum Thema Abmahnmissbrauch, und wenn ja, mit welchen (bitte nach Ressort auflisten)?
Prüft die Bundesregierung die Validität der von Interessenverbänden veröffentlichten Studien und Angaben zu Umfang und Grund missbräuchlicher Abmahnungen, und falls ja, was sind die Ergebnisse dieser Prüfung?
Prüft die Bundesregierung die Einrichtung systematischer, bundesweiter Meldeverfahren über missbräuchliche Abmahnpraktiken, und falls ja, was sind die Ergebnisse dieser Prüfung?
Wie ist der Zeitplan für die vom BMJV zeitnah angekündigte umfassende Abmahnreform (FAZ, 2. Juli 2018)?