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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sicherheitsbewertung der belgischen Atomkraftwerke Tihange 2 und Doel 3 durch die Reaktorsicherheits-Kommission

Sicherheitstechnische Bewertung der belgischen Atomkraftwerke mit Rissbefunden im Reaktordruckbehälter, RSK-Stellungnahme und Mitwirkung der Firma Framatome, Forschungsvorhaben zu Berechnungsmethoden für Rissfelder, Sicherheitskonzept "Defence in Depth", Genehmigungsverstoß, Betriebsgenehmigungsvoraussetzung, Sensitivitätsanalyse für Sicherheitsnachweis und Bericht über dessen Unsicherheiten, Äußerungen des RSK-Vorsitzenden, Verantwortung für Reaktorsicherheit und Funktion der RSK, Stellungnahme der International Nuclear Risk Assessment Group, Sicherheitsdialog zwischen Bundesumweltministerium und der Städteregion Aachen (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

27.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/367002.08.2018

Sicherheitsbewertung der belgischen Atomkraftwerke Tihange 2 und Doel 3 durch die Reaktorsicherheits-Kommission

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den Medien wird behauptet, die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) halte den Weiterbetrieb der belgischen Reaktoren in Tihange 2 und Doel 3 mit Rissbefunden im Reaktordruckbehälter (RDB) für unbedenklich (www.spiegel.de/wissenschaft/technik/tihange-2-und-doel-3-experten-halten-belgische-akw-fuer-sicher-a-1217598.html). Dieser Eindruck ist insbesondere aufgrund von Gesprächen entstanden, die der Vorsitzende der RSK mit der Presse geführt hat. Es ist anzunehmen, dass er den Inhalt der RSK-Stellungnahme nicht hinreichend öffentlich vermittelt hat. Als Grundlage dieser Einschätzung der Presse wird eine Stellungnahme der RSK vom 23. Mai 2018 herangezogen (vgl. www.rskonline.de/sites/default/files/reports/epanlagersk503hp.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Weiterbetrieb der belgischen Reaktoren in Tihange 2 und Doel 3 mit Rissbefunden im Reaktordruckbehälter (RDB) unbedenklich sei, und wenn ja, worauf stützt sich diese Einschätzung?

2

Kann die Bundesregierung allein unter Berücksichtigung der RSK-Stellungnahme darüber ein eigenständiges Urteil abgeben, dass die beiden Anlagen auch unter Berücksichtigung der möglichen, nach Stand von Wissenschaft und Technik zu unterstellenden Störfälle sicher betrieben werden können?

3

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung an den Beratungen zu der RSK-Stellungnahme zu Tihange 2 und Doel 3 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Firma Framatome mitgewirkt?

4

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Firma Framatome an der Besichtigung der beiden Atomkraftwerke in Tihange und Doel durch die RSK teilgenommen?

5

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Firma Framatome auch an den Deutsch-Belgischen Expertentreffen teilgenommen, und falls ja, an welchen Treffen genau?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung in der RSK-Stellungnahme vom 23. Mai 2018 „Es verbleibt jedoch die Frage bezüglich einer ausreichenden experimentellen Absicherung der Berechnungsmethoden für Rissfelder. Die in Deutschland und Belgien in Zusammenarbeit mit der französischen CEA eingeleiteten Forschungsvorhaben können zu einer weiteren Absicherung der Berechnungsmethoden beitragen“ mit Blick auf sicherheitstechnische Bedenken für den Betrieb der Atomkraftwerke in Tihange und Doel?

7

Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung zum in Frage 6 genannten Forschungsvorhaben?

8

Wie wichtig ist nach Einschätzung der Bundesregierung das in Frage 6 genannte Forschungsvorhaben, um die rissbehafteten RDB sicherheitstechnisch zu bewerten?

9

Inwieweit verstößt nach Ansicht der Bundesregierung ein Reaktordruckbehälter mit Rissbefund gegen das international übliche Sicherheitskonzept der “Defence in Depth” (Sicherheitsbewertung), also dem Grundprinzip, dass mehrere Schutzebenen bestehen müssen?

10

Welche Rolle bemisst die Bundesregierung der Materialqualität eines Reaktordruckbehälters (RDB) im Hinblick auf die Sicherheitsbeurteilung eines Atomkraftwerks, und müsste ihrer Ansicht nach ein Rissbefund im RDB folglich eine negative Sicherheitsbeurteilung zur Folge haben?

11

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Einbau eines RDB mit Qualitätsmängeln ein erheblicher Genehmigungsverstoß ist (bitte erläutern)?

12

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die RSK in ihren Stellungnahmen zum Sicherheitsnachweis für die belgischen RDB die besondere Bedeutung der Integrität eines RDB ausreichend hervorgehoben hat (bitte erläutern)?

13

Geht nach Kenntnis der Bundesregierung aus den belgischen Unterlagen, die der RSK vorliegen, eindeutig hervor, dass die beiden rissbehafteten RDB genauso sicher sind, wie ein nachweislich nicht rissbehafteter RDB?

14

Verfügt die Bundesregierung über einen Bericht, aus dem hervorgeht, an welchen Stellen der Sicherheitsnachweis Unsicherheiten enthält, die durch Experteneinschätzungen ersetzt werden (beispielsweise bei der Festlegung von nicht eindeutig gemessenen oder nicht regelwerksgemäß festgelegten Parametern bzw. Kennwerten, die für die Rechnungen erforderlich sind, bei der Wahl von Rechenverfahren oder bei sonstigen Festlegungen, die im Rahmen des Nachweises notwendig sind)? Wenn ja, um welchen Bericht handelt es sich?

Wenn nein, warum hat sie die o. g. Kritik nicht miteinbezogen?

15

Liegt nach Kenntnis der Bundesregierung für den Sicherheitsnachweis eine Unsicherheits- bzw. Sensitivitätsanalyse vor?

16

Erfüllen nach Ansicht der Bundesregierung Äußerungen des RSK-Vorsitzenden in den „Aachener Nachrichten“ vom 9. Juli 2018 das Kriterium einer fachlich erforderlichen differenzierten Betrachtung (vgl. „Studie: Belgiens Reaktoren sind sicher“ vom 9. Juli 2018, www.aachener-nachrichten.de/meinung/kommentare/studie-belgiens-reaktoren-sind-sicher-1.1937158)?

17

Entspricht es nach Auffassung der Bundesregierung den Aufgaben, der Rolle und dem Verhaltenscodex eines Vorsitzenden einer Beraterkommission des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, andere Expertinnen und Experten, namentlich den auch international anerkannten langjährigen ehemaligen Leiter ihrer Abteilung für Reaktorsicherheit, in ihrer fachlichen Kompetenz und ihrer persönlichen Haltung zu kritisieren (vgl. ebd.)?

18

Wird die Bundesregierung eine eigene, wissenschaftlich abgewogene Bewertung der RSK-Stellungnahme vornehmen und veröffentlichen, und ggf. wann?

19

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die Reaktorsicherheits-Kommission ein Beratergremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ist, und die Verantwortung für die Bewertung der Sicherheit in fachlich sicherheitstechnischer und rechtlicher Hinsicht vollständig bei den Atomaufsichtsbehörden bzw. dem Bundesumweltministerium liegt?

20

Haben Vertreter der Bundesregierung mit der RSK bzw. mit deren Vorsitzenden über die Sicherheitsbewertung der Atomkraftwerke in Tihange und Doel gesprochen, und wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen?

21

Sind die Äußerungen des Vorsitzenden der Reaktorsicherheitskommission mit dem Bundesumweltministerium abgestimmt gewesen?

22

Hat die Bundesregierung die Kritik der International Nuclear Risk Assessment Group (INRAG) in ihre Bewertungen miteinbezogen (vgl. „Bewertung der nuklearen Risiken des Kernkraftwerks Tihange 2“, Stellungnahme der internationalen Expertengruppe INRAG von April 2018, www.inrag.org/wp-content/uploads/2018/04/01_INRAG-Statement-Tihange_2018_04_10-ST_ff_final.pdf)?

23

Verfügt die Bundesregierung über ein Dokument, in der ihre Position zur Kritik der INRAG an der Sicherheit nachvollzogen werden kann? Wenn ja, um welches Dokument handelt es sich?

Wenn nein, warum hat sie die o. g. Kritik nicht miteinbezogen?

24

Hat die Bundesregierung die StädteRegion Aachen in diesem Jahr, insbesondere seit dem Auftauchen neuer Erkenntnisse, in einen Sicherheitsdialog miteinbezogen? Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

25

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Expertinnen und Experten der Städteregion, einschließlich der INRAG, die bisher von der Reaktor-Sicherheitskommission und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) geäußerte Kritik am Sicherheitsnachweis teilten (vgl. betreffende Kritik an der eingeschränkten Validierung bzw. Belastbarkeit der Nachweisführung in jeweiligen Stellungnahmen wie zum Beispiel BMU-Bericht an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestags vom 25. April 2016 sowie www.rskonline.de/sites/default/files/reports/epanlage1rsk483hp.pdf, www.inrag.org/wp-content/uploads/2018/04/INRAG_Mohr.pdf und www.inrag.org/wp-content/uploads/2018/04/NRR_Excerpt_Tweer_final.pdf)?

26

Ist nach Ansicht der Bundesregierung der Einbau eines qualitätsgesicherten, nicht rissbehafteten RDB eine Voraussetzung für die Betriebsgenehmigung eines Atomkraftwerks, und wenn ja, sieht die Bundesregierung durch den Einbau oder die Nutzung eines rissbehafteten RDB einen Verstoß gegen die Genehmigung, ggf. mit welchen Folgen für den Betrieb der Anlage?

27

Wäre nach Einschätzung der Bundesregierung in Deutschland die nachträgliche Sicherheitsbewertung eines ursprünglich nicht genehmigungsfähigen RDB möglich, und wenn ja, wie?

28

In welcher Form plant die Bundesregierung der Frage der Genehmigung der beiden RDB mit Rissbefunden nachzugehen?

Falls sie dies plant, in welcher Form?

Falls sie dies nicht plant, warum nicht?

29

Ist der Sachverhalt, dass die Materialdefekte zum Zeitpunkt der Genehmigung hätten gemessen werden können (vgl. Abschlussbericht der von der belgischen Atomaufsicht einberufenen internationalen Expertengruppe „Doel 3 – Tihange 2 International Expert Review Board“ aus dem Jahr 2013, Seite 8), sie jedoch entweder nicht entdeckt oder ordnungsgemäß dokumentiert worden sind, für die Beurteilung der Qualität des damaligen Genehmigungsverfahrens, seiner Glaubwürdigkeit und seine Auswirkungen auf die Sicherheit der Anlagen insgesamt nach Auffassung der Bundesregierung irrelevant oder vernachlässigbar?

30

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragestellenden, dass ein Atomreaktor mit rissbehaftetem RDB nicht genehmigungsfähig ist, und impliziert dies auch eine Einschränkung der Sicherheit beim Betrieb der Anlage?

Berlin, den 25. Juli 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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