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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

27.08.2018

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/374008.08.2018

ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Uwe Witt, Martin Hebner, Norbert Kleinwächter, Ulrike Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der zweite Zwischenbericht zur Evaluation des ESF-Bundesprogramms (https://bit.ly/2v8lH6M) beruht auf Daten und Kennzahlen, die bis Anfang 2017 zur Verfügung standen. Seit der Veröffentlichung dieses Zwischenberichtes stehen aktuellere Daten und Kennzahlen zum ESF-Bundesprogramm nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung. So befanden sich zum Stichtag 31. Dezember 2017 beispielsweise 12 895 Teilnehmende gemäß der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AFD auf Bundestagsdrucksache 19/1984 (https://bit.ly/2OpYdmq) im ESF-Bundesprogramm. Der Monatsbericht Dezember 2017 der Bundesagentur für Arbeit (https://bit.ly/2mJESjs) weist rund 12 000 Teilnehmer auf, der Monatsbericht Januar 2018 (https://bit.ly/2NRhegv) hingegen nur noch 11 500 Teilnehmer.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Programmeintritte fanden im Zeitraum vom 1. Mai 2015 bis 31. Dezember 2017 statt (bitte auf Monatsbasis nach folgenden Merkmalen getrennt ausweisen: a) Geschlecht b) Alter bei Programmeintritt, unterteilt nach unter 25 Jahren 25 bis 34 Jahre 35 bis 54 Jahre 55 Jahre und älter c) Normalförderung/Intensivförderung d) Personen mit Migrationshintergrund inkl. der in Deutschland anerkannten Minderheiten e) befristeter/unbefristeter Arbeitsvertrag f) Vollzeit/Teilzeit)?

2

Wie viele Programmaustritte fanden im Zeitraum vom 1. Mai 2015 bis 31. Dezember 2017 statt (bitte auf Monatsbasis nach den in Frage 1 genannten Merkmalen a), b), c) und d) getrennt ausweisen)?

3

Wie viele Teilnahmeabbrüche sind in den Jahren 2015, 2016 und 2017 auf a) den Arbeitgeber b) den Arbeitnehmer c) das Jobcenter bzw. den zugelassenen kommunalen Träger zurückzuführen?

4

Welche Gründe wurden von den Arbeitgebern angegeben, die zu einer vorzeitigen Kündigung des Teilnehmers führten (bitte die Gründe mit der aufgetretenen Häufigkeit in Prozent ausweisen)?

5

Wie viele Programmteilnehmer, die im Jahr 2015 am Bundesprogramm teilgenommen haben, befinden sich aktuell in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung? Wie viele davon sind in Vollzeit, wie viele davon in Teilzeit beschäftigt (bitte die Anzahl jeweils in Prozent angeben)?

6

Wie viele Programmteilnehmer, die im Jahr 2016 am Bundesprogramm teilgenommen haben, befinden sich aktuell in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung? Wie viele davon sind in Vollzeit, wie viele davon in Teilzeit beschäftigt (bitte die Anzahl jeweils in Prozent angeben)?

7

Wie häufig wurden die erstellten Förderpläne durch die Arbeitgeber, Betriebsakquisiteure, Coaches und Teilnehmer unterzeichnet (bitte die Häufigkeit für die einzelnen Akteure in Prozent angeben)?

8

Wie viele Tage waren die Teilnehmer, die das Programm vorzeitig verlassen haben, im Programm durchschnittlich aktiv?

9

Wie viele Betriebsakquisiteure waren im Zeitraum vom 1. Mai 2015 bis 31. Dezember 2017 durchschnittlich pro Jobcenter beschäftigt (bitte auf Monatsbasis nach Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)?

10

Wie viele zuwendungsfähige Coach-Stunden sind im Zeitraum vom 1. Mai 2015 bis 31. Dezember 2017 durchschnittlich pro Jobcenter angefallen?

11

Wie hoch sind die Gesamtkosten, die seit Beginn des Programms im Jahr 2015 bisher angefallen sind (bitte die Kosten für die Jahre 2015, 2016 und 2017 getrennt ausweisen)?

12

Welche Kosten werden nach Ansicht der Bundesregierung bis zur planmäßigen Beendigung des Programms voraussichtlich noch anfallen?

13

Ist den Jobcentern, nach Kenntnis der Bundesregierung, ein zusätzlicher Personal- bzw. Verwaltungsaufwand entstanden, der nicht durch den Programmtitel gedeckt ist?

a) Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung die bisher entstandenen Kosten ein, die nicht durch den Programmtitel gedeckt sind?

b) Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung den bisher durchschnittlich angefallenen Mehraufwand je eingesetzten Betriebsakquisiteur bzw. Coach ein, der nicht durch den Programmtitel gedeckt ist (bitte den Umfang in Vollzeitäquivalenten angeben)?

14

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung kleinere Jobcenter stärker durch den erforderlichen Personal- bzw. Verwaltungsaufwand des Programms belastet als größere Jobcenter?

a) Wenn ja, haben die Jobcenter auf diesen Sachverhalt hingewiesen?

b) Wenn ja, wann hat die Bundesregierung erstmalig Kenntnis darüber erlangt?

c) Wenn ja, was hat die Bundesregierung dagegen unternommen?

d) Wenn ja, hatte die höhere Belastung nach Kenntnis der Bundesregierung auch negative Auswirkungen auf die Erfüllung der Vermittlungs- und Integrationsaufgaben (innerhalb und außerhalb des Programms)?

15

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung potenzielle Programmteilnehmer, auch wenn sie die Fördervoraussetzungen (z. B. einer mindestens 24-monatigen Arbeitslosigkeit) noch nicht erfüllten, von Jobcentern oder zugelassenen kommunalen Trägern vorgemerkt bzw. auf eine „Warteliste“ gesetzt, um diese zu fördern, sobald sie die Voraussetzung erfüllen?

a) Wenn ja, wie viele Jobcenter bzw. zugelassene kommunale Träger haben nach Kenntnis der Bundesregierung Teilnehmer vorgemerkt bzw. eine solche Warteliste geführt?

b) Wenn ja, wie viele Personen befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich im Monat pro Jobcenter auf einer Warteliste bzw. wurden vorgemerkt?

c) Wenn ja, hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Vermittlungsbemühungen der Jobcenter für vorgemerkte oder auf der Warteliste befindliche Personen bis zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen reduziert oder vorübergehend eingestellt wurden?

16

Sind nach den Erfahrungen, die die Bundesregierung aus dem Programm bisher gewonnen hat, langzeitarbeitslose Teilnehmer durch die Intensivförderung leichter oder schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren als Personen mit Normalförderung? Anhand welcher Kennzahlen kommt die Bundesregierung zu dieser Schlussfolgerung?

17

Wie viele Personen haben vor der Teilnahme an diesem Programm bereits an einem oder mehreren anderen geförderten Eingliederungsprogrammen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilgenommen (bitte die Anzahl der Teilnehmer nach den jeweiligen Programmteilnahmen aufschlüsseln)?

18

Welche weiteren Vermittlungshemmnisse (neben dem Kriterium „fünf Jahre arbeitslos“) lagen nach Kenntnis der Bundesregierung vor, die ausschlaggebend für eine Intensivförderung waren (bitte nach Art und Häufigkeit des Auftretens ausweisen)?

19

Wie viele Vermittlungshemmnisse hatten die Teilnehmer, die intensiv gefördert wurden (bitte nach Anzahl der Vermittlungshemmnisse aufschlüsseln)?

20

Konnte durch die zweite Anpassung der Förderrichtlinie zum 1. Februar 2017 das Ziel „Frauen und Männer zu jeweils 50 Prozent an den Teilnahmen und am Budget zu fördern“ erreicht werden?

a) Wenn nicht, auf welche Ursachen ist dies nach Meinung der Bundesregierung zurückzuführen?

b) Welche Maßnahmen wurden (neben der Anpassung der Förderrichtlinie) von der Bundesregierung getroffen, um das definierte Gleichstellungsziel zu erreichen?

21

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein geeigneter Coach einen Abschluss besitzen muss, der mindestens dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens zugeordnet werden kann? Wenn nicht, welches Niveau des Deutschen Qualifikationsrahmens wird nach Ansicht der Bundesregierung als ausreichend angesehen?

Berlin, den 1. August 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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