Das Eine-Welt-Promotorinnen- und -Promorenprogramm und Entwicklungspolitische Bildungsarbeit
der Abgeordneten Nicola Beer, Olaf in der Beek, Till Mansmann, Dr. Christoph Hoffmann, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Alexander Graf Lambsdorff, Oliver Luksic, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit 2012 (Pilotphase) bzw. seit 2013 fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Eine-Welt-Promotorinnen- und -Promorenprogramm aus Mitteln des Kapitels 68471-023 gemeinsam mit den 16 Bundesländern. Bundesweit sind derzeit mehr als 140 Personen im Rahmen dieses Programms beschäftigt. Sie beraten und vernetzen zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen in ganz Deutschland, die sich in der Eine-Welt-Arbeit engagieren und initiieren Projekte und Aktionen. Gemäß Eigendarstellung des Programms sollen die Promotorinnen und Promotoren Alternativen für eine zukunftsfähige Gesellschaft aufzeigen. Die Menschen im globalen Norden sollen ihr Verhalten verändern, um weltweit eine gerechte Zukunft zu ermöglichen.
Demgegenüber gibt es eine Vielzahl weiterer Bundesprogramme und auch Programme der Bundesländer sowie der Kirchen und Stiftungen, die alle die entwicklungspolitische Bildungsarbeit sowie die Umsetzung der Agenda 2030 fördern und sich jeweils an fast identische Zielgruppen wenden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie hoch war die Finanzierung seitens des Bundes und der jeweiligen Länder seit 2012 jährlich für das Eine-Welt-Promotorinnen- und -Promorenprogramm und wie viele Personalstellen wurden jährlich hieraus finanziert?
Wie sieht der entsprechende Mittelansatz für die Programmförderung für den Zeitraum 2019 bis 2021 seitens des Bundes und der Länder aus?
Wurde das Programm nach den jeweiligen Förderzyklen gemeinsam mit den Ländern evaluiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Personalstellen wurden darüber hinaus aus Kapitel 68471-023 seit 2012 jährlich im Rahmen des Förderprogramms „Entwicklungspolitische Bildungsarbeit“ (FEB) im Auftrag des BMZ seitens Engagement Global bei Nichtregierungsregierungsorganisationen für deren entwicklungspolitische Bildungsarbeit in Deutschland gefördert?
Wie viele Personalstellen wurden seit 2016 jährlich im Programm „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ aus Kapitel 68571-023 gefördert, und wie viele neue Stellen sind für 2018 bis 2021 geplant bzw. Mittel hierfür vorgesehen?
Wie viele Personalstellen werden seit 2017 im „Schulprogramm“ des BMZ in den Ländern gefördert, und wie viele Stellen sind bis 2021 hierfür geplant?
Wie viele Referentinnen und Referenten wurden seit 2012 im Programm „Bildung trifft Entwicklung“ eingesetzt (bitte nach den 16 Bundesländern pro Jahr aufschlüsseln), und wie hoch waren die jeweiligen Kosten (bitte nach den 16 Bundesländern pro Jahr aufschlüsseln) hierfür?
Wie viele Personalstellen werden seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), dem Bundeskanzleramt und der Bundeszentrale für Politische Bildung zur Förderung der Agenda 2030 in den 16 Deutschen Ländern bzw. auf Bundesebene aus welchen Haushaltstiteln und in welcher Höhe seit 2016 gefördert, und wie viele Stellen sind hierfür jeweils für 2018, 2019, 2020 und 2021 geplant?
Wie viele Personalstellen haben die 16 Bundesländer und die Landeszentralen für Politische Bildung in ihren jeweiligen Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung zur Umsetzung der Agenda 2030 bzw. der Nachhaltigkeitsziele in den Jahren 2016, 2017, 2018 gefördert bzw. planen sie in den Jahren 2019, 2020 und 2021 zu fördern?
Wie viele Personalstellen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Bundesländer seit 2012 jährlich zur Förderung der Entwicklungspolitischen Bildungsarbeit von Nichtregierungsorganisationen für deren entwicklungspolitische Bildungsarbeit im jeweiligen Bundesland gefördert (bitte nach den 16 Bundesländern pro Jahr aufschlüsseln)?
Wurde seitens des Bundes eine Prüfung vorgenommen, inwieweit die Verzahnung (Kohärenz) der verschiedenen Personalförderprogramme zur entwicklungspolitischen Bildungsarbeit bzw. der Agenda 2030 und der Nachhaltigkeitsstrategien der Länder seitens des Bundes, der Länder und der übrigen Fördereinrichtungen wie z. B. der Kirchen und Privaten Stiftungen die Wirksamkeit und Effizienz des jeweiligen Mitteleinsatzes erhöhen würde (Synergien)? Wenn nein, warum nicht?
Gibt es zwischen Bund und Ländern eine Abstimmung zum Einsatz von Personalstellen für die entwicklungspolitische Bildungsarbeit bzw. der Agenda 2030 und der Nachhaltigkeitsziele, um Doppelungen bzw. Überschneidungen insbesondere hinsichtlich der Zielgruppen auszuschließen? Wenn nein, warum nicht?
Wie wird gewährleistet, dass die Zielgruppen des Eine-Welt-Promotorinnen- und -Promorenprogramms auch ohne fortlaufende Unterstützung seitens der Promotorinnen und Promotoren ihr entwicklungspolitisches Engagement aufrechterhalten und die Nachhaltigkeit des Eine-Welt-Promotorinnen- und -Promorenprogramms gesichert bleibt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Umwidmung der bisherigen Personalstellen des Eine-Welt-Promotorinnen- und -Promorenprogramms auf das Programm „Koordination kommunaler Entwicklungspolitik“ einen Mehrwert hinsichtlich der Wirksamkeit und Effizienz bietet und eher in der Lage ist, neue Zielgruppen für die Thematik zu gewinnen (Lokal denken – Global handeln)? Wenn nicht, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch die Nutzung digitaler Medien eine breitere und differenziertere Zielgruppenerreichbarkeit, insbesondere bei jüngeren Menschen, für Themen der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit möglich ist und somit neue digitale Formate der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit helfen, Ressourcen (Personal, Fahrten, Druckerzeugnisse etc.) einzusparen bzw. den ökologischen Fußabdruck zu verkleinern?
Welche digitalen Angebote der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit unterstützt die Bundesregierung bereits?
Welchen Beitrag leistet das Eine-Welt-Promotorinnen- und -Promorenprogramm in der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, und wie viele Akteure der verfassten Wirtschaft bzw. Unternehmen wurden in den Jahren 2012 bis heute seitens der Promotorinnen und Promotoren erreicht, und welche Wirkungen wurden seit 2012 in der Zusammenarbeit erzielt?
Wie wird gewährleistet, dass seitens der aus Bundesmitteln geförderten Personalstellen im Eine-Welt-Promotorinnen- und -Promorenprogramm keine einseitigen politischen Meinungen bzw. Ideologien verbreitet werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die mit Personalstellen aus dem Eine-Welt Promotorinnen- und -Promorenprogramm geförderten „Eine-Welt-Landesnetzwerke“ parteipolitische Veranstaltungen mitgestalten, insbesondere vor Landtags- und Bundestagswahlen, wie gerade aktuell in Hessen, mit einer Veranstaltung zum „Regierungsprogramm der SPD-Hessen 2019-2024“ am 28. Mai 2018 in Frankfurt seitens des Entwicklungspolitischen Netzwerk Hessen e. V. (EPN) oder aber der Veröffentlichung von Positionspapieren zu Landtags- und Bundestagswahlen, wie z. B. zur Landtagswahl 2016 in Baden-Württemberg seitens des Dachverbandes Entwicklungspolitik Baden-Württemberg (DEAB) e. V. oder dem Entwicklungspolitischen Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz (ELAN) 2016 oder zur Landtagswahl 2017 in Niedersachsen seitens des Verbandes Entwicklungspolitik Niedersachsen e. V. (VEN) oder seitens der Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e. V. (agl) zur Bundestagswahl 2017, und somit mit Steuermitteln Lobbyinteressen verfolgt werden?
Seit wann und in welcher Höhe wird das „Entwicklungspolitische Basisprogramm“ der Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e. V. (agl) mit welcher Zielsetzung und mit welchen bisher nachweisbaren Ergebnissen und Wirkungen gefördert (bitte nach Jahren und Bundes- und Ländermitteln aufschlüsseln), und wie begründet die Bundesregierung diese Förderung zusätzlich zu den diversen „Promotorenstellen“, die bei der agl direkt angesiedelt sind?
Wie hoch ist der Eigenbeitrag der agl am „Entwicklungspolitischen Basisprogramm“ (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?